Ab dem 13. Juni gilt ein neues Widerrufsrecht. Ab dann hast du auch ein Rückgaberecht für Downloads. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Das neue Widerrufsrecht, das ab dem 13. Juni 2014 wirksam wird, setzt auch erstmals Regeln für den Umgang mit digitalen Gütern. Ab dem Stichtag hast du das Recht, den Kauf eines Download, wie eine App, Musik, Filme, oder einen Stream, zu widerrufen und zwei Wochen lang den Kaufbetrag erstattet zu bekommen. Diese Regelung gilt nur solange, bis du angefangen hast, die Datei herunterzuladen oder den Stream zu starten.
Allerdings müssen Anbieter ab dem Stichtag genaue Angaben machen, welche Hardware und Software für die Nutzung des Downloads vorausgesetzt werden sowie, welche Kopierschutzmaßnahmen für den Download vorgenommen worden sind.
Bislang gab es keine gesetzliche Regelung im Umgang mit dem Widerruf von Downloads. So wurde es jedem Anbieter selbst überlassen, ob er auch ohne ein gesetzliches Rückgaberecht für Downloads, eine Rückgabe akzeptierte.
Aber es gibt auch Ausnahmen beim neuen Rückgaberecht für Downloads: Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn sich der Nutzer explizit damit einverstanden erklärt. Dazu reicht es aber nicht, dass der Anbieter Entsprechendes in den AGB „versteckt“, stattdessen musst du zumindest ein extra Feld mit einem Informationstext markieren. In diesem Fall rät die Verbraucherzentrale NRW dazu, den Download nur zu kaufen, wenn du dir auch sicher bist, dass du ihn behalten möchtest.
Rückgaberecht für Downloads: So gehen Apple, Google und Microsoft mit Rückgaben um
Nach wie vor bietet Apple die Möglichkeit, Käufe innerhalb von 90 Tagen zu reklamieren. Durch den automatisierten Prozess hast du gute Chancen, dein Geld zurückzubekommen, wenn du eine App zurückgeben möchtest.
Google bietet innerhalb von 15 Minuten immer ein vollständiges Rückgaberecht an. Praktisch reicht das meistens aus, um zu sehen, ob die gekaufte App auf dem eigenen Gerät funktioniert.
Bei Microsoft kann man im Windows-Phone-Store zwar keine Rückerstattung anfordern, oder gekaufte Apps innerhalb eines kurzen Zeitraums wieder zurückgeben, dafür bekommen Entwickler aber die Möglichkeit, direkt eine Testversion zu ihrer App anzubieten. Dazu findet sich neben dem „Kaufen-Button“ ein „Testen-Button“.
Rückgaberecht für Downloads: Testen weiterhin nur schwer möglich
In der Praxis bedeutet das neue Rückgaberecht für Downloads für dich, dass du auch weiterhin nicht das Recht hast, online erworbene Software zu testen oder Musik erstmal anzuhören, bevor du dich endgültig für den Kauf entscheidest.
Deshalb raten Experten dazu, vor dem Kauf einer App zu prüfen, ob es eine Testversion gibt. Dann kommt es im besten Fall gar nicht erst zu dem Wunsch, eine App zurückgeben zu wollen.
Solltest du Probleme mit dem Rückgaberecht für Downloads haben, kannst du dich an die Verbraucherzentrale deines Bundeslands wenden.
Ab dem heutigen Tag gibt es auch einige generelle Änderungen zum Widerrufsrecht, die wir in einem eigenen Blogbeitrag für dich zusammengefasst haben.