Netflix, Amazon Prime Video, Maxdome und Co.: Eine neue EU-Verordnung erlaubt nun das Streaming im Ausland – doch der Geoblocking-Wegfall hat auch Grenzen. Wir erklären dir die Lage.
Dank einer am Donnerstag (18.05.) verabschiedeten Gesetzesänderung sind dem Streaming im Ausland künftig kaum Grenzen mehr gesetzt. In wenigen Monaten schon, kannst du Abos für Streaming-Anbieter, wie Netflix oder Maxdome im Urlaub innerhalb der EU genauso nutzen, wie zu Hause.
Die bisherige Gesetzeslage zum Streaming im Ausland
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Ob Italien, Frankreich oder Spanien – in der EU befinden sich zahlreiche beliebte Reiseziele. Bisher konnten Abo-Kunden von Videodiensten ihre bereits zu Hause bezahlten
Streaming-Inhalte in derartigen Ländern nicht nutzen, da den Anbietern die
Rechte für die Ausstrahlung gefehlt hatten, wie
Focus Online berichtet. „Produktionen werden nämlich immer nur für ein Land verkauft“, so der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken. Aus diesem Grund musste bisher durch auf
einzelne Länder beschränkte Lizenzrechte – sogenanntes
Geoblocking – der Zugriff auf Streaming-Angebote im Ausland verhindert werden.
Das sagt das neue Gesetz zum Geoblocking
Nach langen Verhandlungen im Februar gibt es nun endlich eine Einigung zum Thema Streaming im Ausland. Von 2018 an kannst du – ob auf Dienstreise, im Urlaub oder auf Studienfahrt – deine bereits in Deutschland bezahlten kostenpflichtigen Inhalte innerhalb der EU grenzenlos streamen, so die FAZ.
Die Verordnung gilt aktuell nur für kostenpflichtige Abonnements. Sendern mit Online-Mediatheken steht es frei, ihre Auswahl Verbrauchern ebenfalls im Ausland zugänglich zu machen.
Du fragst dich wie die neue Regelung funktioniert? Am Urheberrecht ändert die neue Verordnung nichts. Stattdessen wird künftig so getan, als greife der Nutzer von zu Hause aus auf die Streaming-Inhalte zu, weshalb die neuen Regeln lediglich für vorübergehende Auslandsaufenthalte gelten. Das bedeutet, dass die Anbieter künftig prüfen müssen, wo einzelne Kunden ihren Wohnsitz haben. Um zu vermeiden, dass Kunden in einem EU-Land mit niedrigen Preisen ein Streaming-Abo abschließen, die Dienste anschließend jedoch in ihrem Heimatland nutzen, wurde ein Kontrollmechanismus zur Vermeidung von Missbrauch eingeführt. Hierzu kann beispielsweise die Post- oder IP-Adresse abgefragt werden. So kann eine übermäßige Nutzung der Dienste verhindert werden, so die FAZ.
Zusätzliche Gebühren für das Streamen im Ausland dürfen jedoch nicht anfallen.
Geoblocking-Wegfall: Das sind die Grenzen
Wie W&V berichtet, hat die neue Verordnung jedoch auch Einschränkungen. Zwar ist es Anbietern von frei verfügbaren Inhalten freigestellt, ob sie ihren Kunden künftig auch im Ausland ihre Dienste zur Verfügung stellen, jedoch trifft auch sie die oben beschriebene Pflicht, zunächst den Wohnort des Users zu prüfen. Da Plattformen wie Youtube oder Online-Mediatheken jedoch zumeist auch ohne Registrierung genutzt werden können, werden den meisten solcher Anbieter in der Regel die nötigen Daten fehlen. Hier wird also höchstwahrscheinlich auch in Zukunft die Meldung „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ erscheinen.
Zudem gilt die Einschränkung des Geoblockings lediglich für kurze Auslandsaufenthalte.
Zwar wird hierunter sowohl der Studienaufenthalt, als auch ein Kurztrip gefasst, eine konkrete Obergrenze gibt es jedoch nicht. Was definitiv nicht möglich ist: Verlegst du deinen Wohnsitz komplett ins Ausland, kannst Inhalte nicht weiterhin über ein deutsches Abo streamen.
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