Opodo darf seinen Kunden keine Reiserücktrittsversicherungen mehr aufdrängen. Das haben Verbraucherschützer vor Gericht erwirkt.
Die Onlinereiseplattform Opodo hat seine Nutzer mit irreführenden Informationen und unklaren Formulierungen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gedrängt. Unfair und intransparent, fanden Verbraucherschützer und haben den Reisevermittler verklagt. Das Landgericht Berlin hat nun der Klage stattgegeben und ein Urteil gegen Opodo ausgesprochen. Die Internetplattform muss ab jetzt auf eine neue Buchungsmethode umstellen. Die Hintergründe haben wir für dich zusammengefasst.
Wie sah der Buchungsprozess von Opodo bisher aus?
Wenn du bei Opodo bisher einen Flug oder eine Reise buchen wolltest, musstest du den angebotenen Reiseschutz ausdrücklich abwählen und dich dazu verpflichten im Notfall alle Kosten selbst zu tragen, wie golem.de berichtet. Nachdem du diese Erklärung abgegeben hast, öffnete Opodo ein Fenster, in dem vor hohen Stornokosten und täglich mehr als 500.000 Flugverspätungen gewarnt wurde. Danach bot Opodo die Reiserücktrittsversicherung erneut an, und zwar so, dass man diese mit dem „Weiter“-Button automatisch abschloss. Das kleingedruckte „Weiter ohne Versicherung“ wurde von vielen Kunden übersehen – die Versicherung war somit ungewollt abgeschlossen.
Was war unklar und irritierend?
Das Landgericht Berlin befand Opodos Buchungsmethode für bedrohend und irreführend. In seinem Urteil (Aktenzeichen 15 O 413/13) wird es als verordnungs- und wettbewerbswidrig sowie als gegen verbraucherschützende Normen verstoßend bezeichnet. Der Hinweis auf Flugverspätungen sei unzulässig, weil Passagiere nach längeren Verspätungen auch ohne die Versicherung Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft haben, wie du auch in unserem Artikel „Flugverspätung und Co. – So bekommst du dein Geld zurück“ erfährst.
Außerdem hat Opodo seine Flugpreise als zu niedrig ausgewiesen. Der in der Suche angezeigte Flugpreis war nämlich nur im Falle einer Zahlung mit American Express zutreffend. Darüber wurde der Kunde aber erst im dritten Buchungsschritt informiert, nachdem er bereits viel Zeit und Mühe investiert hat, um seine persönlichen Daten einzugeben. Auch dieses Vorgehen hat das Landgericht Berlin dem Onlinedienstleister untersagt. Da die meisten Kunden von der Servicepauschale betroffen sind, müsse diese nun von Anfang an zum Gesamtpreis dazugerechnet werden, lautet das Urteil.
Welche Konsequenzen hat das Urteil gegen Opodo?
Das Urteil gegen Opodo ist ein weiterer Sieg der Verbraucher gegenüber Großkonzernen und Firmen, die ihre Kundenkommunikation bewusst intransparent, irreführend und unbestimmt gestalten, um von der Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit seiner Nutzer zu profitieren. Solltest du bei einem Anbieter vergleichbare Praktiken entdecken oder selbst aus Versehen in eine solche Falle geraten sein, raten wir dir, das Unternehmen sofort bei der Verbraucherzentrale zu melden. Wie du siehst, haben solche Beschwerden durchaus seine Wirkung und tragen hoffentlich dazu bei, dass die Online-Welt in Zukunft ein wenig kundenfreundlicher wird.
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