Congstar Rufnummernmitnahme: So gehst du vor

Congstar Rufnummernmitnahme – du möchtest deine Rufnummer behalten und sie mit zu Congstar oder einem neuen Anbieter nehmen? Wir zeigen dir, wie das geht.

Aufgrund des Telekommunikationsgesetz (§59) hast du als Verbraucher jederzeit das Recht die Rufnummer aus deinem Mobilfunkvertrag zu einem neuen Anbieter zu portieren.

Die Congstar Rufnummernmitnahme ist in beide Richtungen möglich: Du kannst deine Rufnummer aus einem Congstar-Vertrag oder einer Prepaid-Karte zu einem anderen Anbieter mitnehmen oder deine Nummer von deinem alten Anbieter mit zu Congstar nehmen. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du bei der Congstar Rufnummernmitnahme vorgehen musst und auf was du achten solltest.

Congstar Rufnummernmitnahme: Während der Vertragslaufzeit

Seit einer Reform des Telekommunikationsgesetz 2012 kannst du deine Rufnummer jederzeit und unabhängig von der Dauer des Vertragsverhältnis mit zu einem anderen Anbieter nehmen. Dafür werden keine extra Gebühren fällig.

Die Rufnummernmitnahme ist seit Dezember 2021 kostenlos: Weder Congstar noch der alte oder neue Anbieter dürfen dir Kosten in Rechnung stellen. Dafür bekommst du bei Congstar sogar eine Startgutschrift von 10 Euro, wenn du deine Rufnummer mitbringst.

Auch wenn du deine Rufnummer jederzeit aus einem laufenden Vertrag portieren kannst, läuft dein Vertrag entsprechend der normalen Laufzeit weiter. Um deinen Mobilfunkvertrag auch weiterhin nutzen zu können, muss dir dein bisheriger Anbieter eine neue Nummer zuteilen.

Um deine Handynummer aus einem laufenden Vertrag mitzunehmen reicht es, eine Absichtserklärung zur Portierung an deinen bisherigen Anbieter zu senden.

Für die Beantragung der Congstar Rufnummernmitnahme wende dich am besten schriftlich an Congstar, zum Beispiel per E-Mail an den Kundenservice.

Congstar Rufnummernmitnahme: Nach Ende der Vertragslaufzeit

Welchen Handyvertrag möchtest du kündigen?
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Hast du deinen bisherigen Mobilfunkvertrag bereits gekündigt, kannst du die Kündigungsbestätigung an deinen neuen Anbieter senden. Daraufhin wird dein neuer Anbieter einen Portierungsauftrag versenden.

Die Daten, die du bei deinem neuen Anbieter angibst, dürfen nicht von den Daten abweichen, die bei deinem alten Anbieter hinterlegten sind. Sollte das der Fall sein, wird dein alter Anbieter die Portierung ablehnen.

Congstar bietet dir einen Kündigungshelfer, mit dem du ein Schreiben für die Rufnummernmitnahme an deinen alten Anbieter erstellen kannst.

Noch einfacher geht es mit unserer Congstar Kündigungsvorlage: Kreuze einfach den Punkt „Ich möchte meine Rufnummer mitnehmen“ an, wir informieren Congstar über deinen Mitnahmewunsch.

Egal ob du deine Nummer mit zu Congstar oder von einem Congstar Vertrag zu einem anderen Anbieter nehmen möchtest, ist es wichtig, dass du den Portierungsantrag spätestens 90 Tage nach Vertragsende stellst. Danach darf deine Nummer neu vergeben werden und eine Portierung ist unmöglich.

Das gilt für Festnetz-Verträge

Wenn du deine Festnetzrufnummer auch nach einem Anbieterwechsel weiter verwenden möchtest, darfst du deinen bisherigen Vertrag nicht selbst kündigen. Die Kündigung deines bisherigen Vertrags übernimmt dein neuer Anbieter für dich, dazu musst du im Bestellprozess angeben, welche Nummern von welchem Anbieter portiert werden sollen. Du musst nur die Kosten für die Portierung bei deinem bisherigen Anbieter bezahlen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.