O2 Rufnummernmitnahme: Darauf musst du achten

O2 Rufnummernmitnahme – Du willst deine Rufnummer mit zu O2 oder einem Anbieter nehmen? Wir erklären dir, was du dabei beachten musst.

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Nach dem Telekommunikationsgesetz (§59) hast du als Verbraucher immer das Recht, deine Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter zu nehmen. Unabhängig davon, wie lange dein Vertrag noch läuft.

Die O2 Rufnummernmitnahme ist natürlich in zwei Richtungen möglich: Du kannst deine Rufnummer von O2 zu einem neuen Anbieter mitnehmen oder deine bisherige Nummer bei einem neuen oder in einem bereits laufenden Vertrag von O2 weiterverwenden.

O2 Rufnummernmitnahme: Während der Vertragslaufzeit

Als Nutzer hast du jederzeit die Möglichkeit, deine Nummer zu einem anderen Anbieter zu portieren. Durch das neue Telekommunikationsgesetz 2021 fallen bei der Rufnummernmitnahme für dich als Verbraucher keine Gebühren mehr an.

Natürlich musst du Gebühren für deinen bisherigen Vertrag weiter bezahlen, dafür bekommst du aber eine neue Rufnummer zugewiesen, um den Vertrag weiterhin nutzen zu können.

Möchtest du deinen O2-Vertrag kündigen, um im Anschluss deine Rufnummer mitzunehmen, nutze unser vorgefertigtes und anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben. Hake dort den Punkt „Ich möchte meine Rufnummer mitnehmen“ an – schon informieren wir O2 über deinen Wunsch.

Wenn du deine Handynummer bereits vor der Kündigung mit zu einem neuen Anbieter nehmen möchtest, musst du bei deinem alten Anbieter vorab die Freigabe deiner Nummer beantragen. Dies kannst du entweder telefonisch oder schriftlich per Brief oder Fax mittels einer Portierungserklärung tun.

Da O2 mittlerweile keine E-Mail-Adresse mehr zur Verfügung stellt, ist es am sichersten, du verschickst deine Portierungserklärung per Fax oder Brief an den Anbieter.

Sobald deine Rufnummer zum neuen Anbieter übertragen wurde, wird dein Vertrag mit einer neuen Rufnummer weitergeführt. Somit kannst du deinen Vertrag weiterhin zu den bisherigen Konditionen nutzen.

O2 Rufnummernmitnahme: Nach der Vertragslaufzeit

Wenn du deine Rufnummer erst zum Ende der Vertragslaufzeit zum neuen Anbieter mitnehmen möchtest, benötigst du keine Portierungserklärung. Wenn du deinen bisherigen Handyvertrag gekündigt hast, schicke die Kündigungsbestätigung an deinen neuen Anbieter. Daraufhin kann dein neuer Anbieter einen Portierungsantrag versenden.

Die Daten, die du gegenüber deinem neuen Anbieter angibst, müssen identisch mit denen bei deinem alten Anbieter sein. Ansonsten ist die Portierung nicht möglich.

O2 empfiehlt, den Portierungsauftrag spätestens 8 Werktage vor Ende deines Vertrages in die Wege zu leiten. Somit entsteht für dich keine Unterbrechung. Du solltest die Portierung deiner Nummer spätestens 90 Tage nach Vertragsende beantragen. Danach darf dein alter Anbieter deine Nummer neu vergeben.

O2 Rufnummernmitnahme: Bei Festnetznummer

Beim Abschluss eines Internet- und Telefonvertrags musst du den Mitnahmewunsch deiner Rufnummer beim neuen Anbieter anmelden. Du musst deinen Vertrag nicht selbst kündigen. Dein neuer Anbieter versendet die Kündigung zusammen mit einem Portierungsantrag. Auch hier fallen für dich als Verbraucher keine Gebühren an.

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz hast du als Verbraucher noch weitere Rechte:

  • Dein alter Anbieter kann seine Leistung nach Vertragsende bis zu einem erfolgreichen Wechsel weiterführen. Dafür darf er maximal 50 Prozent des vereinbarten Anschlussentgelts verlangen.
  • Dein Telefon- und Internetanschluss darf nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Ist das der Fall, steht dir für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 20 Prozent des Monatsentgelts bzw. mindestens zehn Euro zu
  • Wenn die Rufnummernmitnahme fehlschlägt, kannst du ab dem zweiten Arbeitstag nach dem vereinbarten Termin eine Entschädigung von zehn Euro pro Tag verlangen.

Versäumt dein Anbieter den Kundendienst- oder Installationstermin, stehen dir 20 Prozent des vereinbarten Monatstarifs bzw. mindestens zehn Euro zu.

Weitere Informationen zum neuen Telekommunikationsgesetz findest du in unserem Blogbeitrag „Das neue Telekommunikationsgesetz: Das solltest du wissen!„.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.