Ist eine telefonische Kündigungsbestätigung notwendig?

Immer mehr Mobilfunkanbieter fordern eine telefonische Kündigungsbestätigung und Kontaktaufnahme durch den Kunden. Doch ist das rechtlich wirksam?

Unsere Nutzer berichten uns immer wieder, dass der gekündigte Mobilfunkanbieter einen Anruf des Kunden verlangt, um die Kündigung zu bestätigen. Grund genug, uns zu fragen, ob dies eine rechtlich wirksame Forderung ist und die Kündigung tatsächlich erst nach dem Anruf wirksam wird. Oder ist dies nicht eher eine Masche, um den Kunden doch noch ein neues Angebot aufschwatzen zu können und sie zum Bleiben zu überreden?

Dazu haben wir unter anderem mit dem Fachanwalt Holger Loos gesprochen.

Telefonische Kündigungsbestätigung – wer verlangt sie?

Besonders oft berichten Kunden von O2 über dieses Vorgehen. Dabei berichten die Aboalarm-Nutzer unter anderem von sehr langen Wartezeiten von mindestens 45 Minuten und davon, dass die Hotline erst nach Verstreichen der Kündigungsfrist erreichbar war.

Auch bei Talkline scheint dieses Vorgehen durchaus üblich zu sein, wie Erfahrungsberichte der Nutzer zeigen.

Auch ehemalige Kunden von Mobilcom-Debitel beklagen sich über dieses Vorgehen.

Bist auch du schon nach einer Kündigung zu einer telefonischen Bestätigung aufgerufen worden? Dann schreib uns – am besten unten in den Kommentaren. Denn wir sind sicher, dass das noch nicht alle Anbieter sind, die so vorgehen.

Telefonische Kündigungsbestätigung – wie ist die Rechtslage?

Die erste Frage die sich uns bei diesem Vorgehen natürlich stellt ist, ob der Anruf denn wirklich nötig ist, um die Kündigung rechtskräftig zu machen. Dazu haben wir mit dem Fachanwalt Holger Loos gesprochen.

Ist es rechtlich ok, dass eine Kündigung erst nach einem Anruf wirksam wird?

„Nein, das ist absoluter Quatsch! Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das zwar empfangsbedürftig ist – also zugehen muss – aber keinerlei Bestätigung oder ähnlichem bedarf.“

Was mache ich als Kunde, wenn mein Anbieter das fordert?

„Man kann natürlich anrufen, dazu besteht aber keine Verpflichtung. Man kann also auch einfach gar nichts machen, wenn man sich sicher ist, dass die Kündigung zugegangen ist.“

Kann man darauf bestehen, dass die Kündigung auch ohne Anruf gilt – wenn ja, wie?

„Einen Anspruch auf eine Bestätigung der Kündigung hat man rechtlich leider nicht – aber diese braucht man auch nicht zwingend. Sie würde allerdings Sicherheit schaffen, dass die Kündigung wirklich angekommen ist. Wenn der Anbieter aber sagt, die Kündigung wäre erst nach dem Anruf wirksam, könnte man eine Feststellungsklage gegen ihn erheben mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass wirksam gekündigt ist.“

Was bedeutet das also für dich?

Die Verwirrung bei den Nutzern entsteht vor allem durch die Unklarheit bei den Begriffen. Der Anruf ist für die Kündigungsbestätigung nötig – so sagen es die Anbieter. Doch was sie natürlich nicht sagen, ist, dass eine Kündigungsbestätigung für eine wirksame Kündigung überhaupt nicht notwendig ist. Weder für dich noch für deinen Anbieter.

Rufst du also nach einer Kündigung nicht bei deinem Anbieter an und dieser ignoriert die Kündigung, so kannst du dich wehren.

Wichtig ist, dass du einen Nachweis deiner Kündigung hast, das Sendeprotokoll tut hier gute Dienste, der Rückschein eines Einschreibens mit einem Zeugen für das Abschicken ist noch besser. Wir raten dir, mit deinem Anbieter Kontakt aufzunehmen und ihn darauf hinzuweisen, dass eine Kündigung auch ohne Anruf gültig ist und du einen Nachweis für den Zugang deiner Kündigung hast. Normalerweise sollte der Anbieter dann einlenken und die Kündigung annehmen.

Sollte das nicht ausreichen, könntest du, wie Holger Loos beschreibt, eine Feststellungsklage gegen ihn erheben.

Telefonische Kündigungsbestätigung – das Fazit

Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Kündigung auf jeden Fall wirksam ist, wenn sie beim Anbieter nachweisbar eingegangen ist – völlig unabhängig davon, ob du angerufen hast oder nicht. Dies wissen auch die Anbieter und werden es in der Regel nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Besonders nicht, wenn du nachweisen kannst, dass du rechtmäßig gekündigt hast (innerhalb der Frist, auf dem richtigen Weg, mit allen nötigen Angaben).

Die Anbieter setzen hier auf die Unwissenheit der Kunden – und das mit Erfolg. Viele sind verunsichert und rufen deshalb die Kündigungshotline an, um ihre Kündigung zu bestätigen. Ein wunderbarer Ansatzpunkt für die Kundenrückgewinnung der Unternehmen, die dann jeden Kunden, der schon gekündigt hat, nochmal ans Telefon bekommt und die Chance hat ihn mit Ach-so-tollen-Angeboten dazu zu bewegen, die Kündigung zurückzunehmen.

Update 12.05.15

Die Ansichten von Holger Loos wurden nun auch gerichtlich bestätigt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat vor dem Landgericht Kiel gegen mobilcom-debitelgeklagt. Grund hierfür war, dass der Mobilfunkanbieter eine telefonische Kündigungsbestätigung verlangt. Am 9.4.2015 haben die Richter ein Urteil gefällt (Az. 15 O 99/14). Mehr zum Urteil kannst du in unserem Blogbeitrag Urteil: Telefonische Kündigungsbestätigung unnötig nachlesen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.