Werbeanrufe verboten? Das gilt für Werbeanrufe nach der Kündigung

Du hast bei deinem Anbieter bereits die Kündigung eingereicht, wirst danach jedoch mit zahlreichen Werbeanrufen belästigt? Ob das überhaupt erlaubt ist und wie du in solchen Fällen vorgehen kannst, erfährst du von uns!

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In regelmäßigen Abständen klingelt dein Telefon und der Anrufer ist dein alter Anbieter, der für einen erneuten Vertragsabschluss Werbung machen möchte? Das ist nicht nur nervig, sondern kann auch gegen das Gesetz verstoßen! Woher du weißt, ob in deinem Fall solche Werbeanrufe verboten sind und wie du dich in Zukunft davor schützen kannst, haben wir dir hier zusammengefasst.

Wann genau sind Werbeanrufe verboten?

Generell ist es so, dass Werbeanrufe nur dann erlaubt sind, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast, dass deine Daten zu werblichen Zwecken verwendet werden dürfen. Meistens enthalten die AGB von Unternehmen eine solche Klausel. Indem du bei Vertragsschluss die AGB akzeptierst, stimmst du dieser Klausel zu und erlaubst es dem Unternehmen somit, dich für Werbung zu kontaktieren. Hast du diese Einwilligung nicht gegeben, zum Beispiel weil du nie Kunde bei dieser Firma warst oder deine Einwilligung bereits widerrufen hast, sind solche Werbeanrufe verboten! Nach einer Kündigung gibt es eine spezielle Regelung. So ist es in Ausnahmefällen erlaubt, einen ehemaligen Kunden zu kontaktieren, um ihm Fragen zur Verbesserung des eigenen Vertriebs zu stellen. Eine sogenannte „Nachfasswerbung„, bei der dir das betreffende Unternehmen nach Vertragsende aktiv neue Tarife vorstellt, ist gesetzlich verboten.

Erfreuliche News für Verbraucher: 2017 gab das Oberlandesgericht Köln einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg recht und verschärfte damit das Werbeverbot nach Vertragende für Anbieter. In dem Fall ging es um eine Klausel in einem Telekomvertrag, die Werbeanrufe für bis zu 2 Jahre nach Vertragsende für zulässig erklärte. Laut Urteil verstößt diese Werbebefugnis allerdings gegen das „Verbot belästigender Werbung„.
Werbeanrufe nach Vertragsende unzulässig
Screenshot vom 10.07.2017 – Beispiel aus dem Telekom hilft Forum

Werbeanrufe verboten – und jetzt? 5 Tipps, wie du dich vor ihnen schützen kannst!

Auch wenn du Werbeanrufe nicht komplett verhindern kannst, gibt es einige Maßnahmen, die du treffen kannst, um sie zumindest unwahrscheinlicher zu machen:

  • Sei sparsam mit deinen Daten. Gebe deine Telefonnummer bei einem Vertragsabschluss nur dann an, wenn es unbedingt nötig ist!
  • Vorsicht bei Gewinnspielen! Auch hier gilt: wenn du die Telefonnummer nicht zwingend angeben musst, vermeide diese Angabe.
  • Untersuche einen Vertrag bevor du ihn abschließt immer auf solche Klauseln, die es dem Unternehmen erlauben, deine Daten zu Werbezwecken zu speichern und zu gebrauchen. Bist du nicht damit einverstanden, streiche die betreffenden Klauseln aus dem Vertrag!
  • Mache von deinem Recht zum Widerspruch Gebrauch. Du kannst jederzeit – ob direkt zum Vertragsschluss oder zur Kündigung – der Nutzung deiner Daten zu Werbezwecken widersprechen.
  • Wirst du von derselben Nummer immer und immer wieder unerlaubt mit Werbeanrufen belästigt, solltest du sie der Bundesnetzagentur melden. Diese kann dann Bußgelder verhängen sowie die Rufnummer sperren lassen.

Eine Anleitung, wie du Werbeanrufe blockierst, haben wir dir in unserem Artikel Werbeanrufe blockieren: Wie du die ungewollten Anrufer loswirst zusammengefasst.

Verbotene Werbeanrufe melden

Bist du Opfer verbotener Werbeanrufe geworden, kannst du bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Dazu kannst du dir online auf der Website der Bundesnetzagentur kostenlos ein Beschwerdeformular herunterladen. Dies kannst du dann ausgedruckt als Brief, per Fax oder eingescannt per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de senden. Alternativ kannst du auch direkt über das Onlineformular der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Folgende Angaben solltest du dafür bereit halten:

  • deine persönlichen Daten
  • die genauen Daten zum Anruf, wie Datum, Uhrzeit oder angezeigte Rufnummer
  • Name des Anrufers bzw. des Unternehmens
  • die Namen der Produkte, für die während des Anrufes geworben wurde
  • einen Überblick über den genauen Gesprächsverlauf
  • Angaben darüber, ob du zuvor eine Einwilligung zum Werbeanruf erteilt bzw. diese widerrufen hast

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.