AOK kündigen – Fristen und Form zum Kassenwechsel

Wolfgang Kirmaier

Bei der Kündigung deiner Krankenkasse sind besondere Regelungen einzuhalten. Wir zeigen dir, wie du form- und fristgerecht bei der AOK kündigen kannst.

Die AOK Krankenversicherung hat sich in ihrem 130-jährigen Bestehen einen Kundenstamm von etwa 24 Millionen Versicherten aufgebaut. Durch ihre 1400 Geschäftsstellen sind sie fast überall in Deutschland präsent. Gehörst auch du zu den AOK Versicherten, bist aber unzufrieden mit den Preisen oder Leistungen der Krankenkasse? Du hast dich entschieden deiner Versicherung bei der AOK zu kündigen? Dein aboalarm-Team liefert dir alle wichtigen Informationen zu deiner Kündigung, damit dein Wechsel so reibungslos wie möglich abläuft.

AOK kündigen – Bindungsfrist

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 Bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gilt eine Bindungsfrist von 18 Monaten. Das bedeutet, du kannst nur im Falle einer Sonderkündigung deine Krankenversicherung wechseln.

Die Bindungsfrist entfällt in folgenden Fällen:

  • es liegt eine Unterbrechung der Krankenversicherung vor – Regelungen dazu findest du hier
  • eine Familienversicherung schließt sich der bestehenden Versicherung an
  • die gesetzliche Krankenversicherung wird verlassen – beispielsweise in eine private Kasse (nicht bei Wahltarifen!)
  • die Versicherungspflicht erlischt, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird

Solltest du zusätzlich zu deiner Krankenversicherung einen Wahltarif bei deiner Krankenkasse gewählt haben, so verlängert sich deine Bindungsfrist um mindestens 3 Jahre. Weitere Informationen entnimmst du deinen Unterlagen und Verträgen mit deiner Krankenversicherung.

AOK kündigen – Kündigungsfrist und -form

Außerhalb der Bindungsfrist kannst du jederzeit deine Mitgliedschaft bei der AOK kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten. Demnach wird deine Kündigung Ende des übernächsten Monats wirksam. Solltest du beispielsweise am 01.09.2015 bei der AOK kündigen, so greift diese rechtlich am 30.11.2015.

Deine Kündigung muss bei der AOK in schriftlicher Form eingehen. Wir empfehlen dir dazu den Weg des Einschreibens inklusive Rückschein, da du in diesem Fall bei Erhalt gesichert eine Bescheinigung der Kündigung habt.

In den Bundesländern Deutschlands sind verschiedene Stellen der AOK vertreten. In unserer Adressdatenbank kannst du die Adresse deiner, für dich zuständigen Stelle herausfinden. An diese kannst du das ausgefüllte Kündigungsschreiben senden. Vergiss dabei nicht deine spezifischen Daten wie Name oder Versicherungsnummer einzutragen. Speichere es mit unserem Service einfach als PDF und druck es aus.

AOK kündigen – Sonderkündigungsrecht

Erhebt die AOK einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie einen bestehenden Beitrag, so hast du die Möglichkeit, abgesehen von der allgemeinen Bindungsfrist von 18 Monaten, bei der AOK zu kündigen. Die Bindungsfrist bei einem Wahltarif bleibt auch bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags bestehen. Mehr zum Thema Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen erfährst du in „Sonderkündigungsrecht Krankenkasse dank Zusatzbeitrag“ und auf der Seite der AOK Bayern.

AOK kündigen – so verhältst du dich richtig

Damit die AOK deine Kündigung richtig zuordnen kann, achte immer darauf, dass deine Daten auf dem Kündigungsschreiben richtig angegeben sind. Vergiss also nicht deine Versichertennummer zu vermerken. Solltest du mit Hilfe des Sonderkündigungsrechts bei der AOK kündigen, so musst du dies auch explizit in deiner Kündigung erwähnen.

Bevor du bei der AOK kündigst, solltest du auf eine fortlaufende Krankenversicherung achten. Wenn du eine Krankenkasse gefunden hast, deren Angebote dich mehr überzeugen als die der AOK, dann kündige deine Mitgliedschaft und reiche die Kündigungsbescheinigung bei der neuen Krankenversicherung ein. Zusätzliche Informationen und Tipps, auf was du bei einem Wechsel der Krankenkasse zu achten hast, liefert dir der Blog-Artikel „Krankenkasse wechseln – Was sollten Versicherte beachten ?“.