Wegen des aktuellen Bahnstreiks steigt das Interesse an einer Fahrgemeinschaft. Aber wer haftet, wenn ihr während der Fahrt einen Unfall habt?
Die Deutsche Bahn bestreikt von Dienstag zwei Uhr bis einschließlich Sonntag neun Uhr den Personenverkehr. Betroffen sind nicht nur Reisende, sondern auch Pendler, die auf die Bahn angewiesen sind, um zur ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Da dies momentan per Bahn kaum möglich ist, ist eine Fahrgemeinschaft oftmals eine praktische Alternative – es ist deutlich günstiger als wenn du alleine fährst, es ist umweltschonender und du kannst eine Fahrgemeinschaft auch nutzen, wenn du keinen eigenen Führerschein hast. Aber was ist, wenn der Fahrer des Wagens einen Unfall hat? Wer muss bei einer Fahrgemeinschaft für einen entstandenen Unfall haften?
Fahrgemeinschaft oder Gewerbe?
Wenn eine Fahrgemeinschaft einen Unfall hat, sind alle Mitfahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs versichert, so Christian Janeczek, Verkehrsrechtsexperte des DAV. Aber nur, wenn der Fahrer maximal die Fahrkosten unter den Mitglieder der Fahrgemeinschaft aufteilt.
Wenn du dir damit ein wenig dazuverdienen möchtest, musst du ein Gewerbe anmelden und dann wahrscheinlich auch eine höhere Kfz-Versicherungsprämie bezahlen. Außerdem solltest du beachten, dass dein Führerschein dann unter Umständen nicht mehr ausreicht – eventuell benötigst du zusätzlich einen Personenbeförderungsschein.
Das Gepäck ist bei einer Fahrgemeinschaft im Schadensfall auch nicht unbedingt versichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden an Gegenständen auf, die „am Körper sind oder liegen“ erläutert Janeczek. Wenn du in Zukunft also öfter eine Fahrgemeinschaft nutzen möchtest, kann es sinnvoll sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Pünktlich zur Arbeit mit der Fahrgemeinschaft
Eine Fahrgemeinschaft ist während des Bahnstreiks eine praktische Möglichkeit für Pendler, um rechtzeitig in die Arbeit zu gelangen. Ein ausgefallener Zug wegen eines Streiks ist keine Entschuldigung, um zu spät zur Arbeit zu erscheinen. In unserem Artikel Streik bei Flughafen und Bahn: Die Arbeitnehmerperspektive erfährst du, was der Bahnstreik für dich als Arbeitnehmer bedeutet.
Weitere wichtige Themen rund um den Bahnstreik – beispielsweise ob du dein Ticket erstattet bekommst oder ob die Bahn für Übernachtungen aufkommt – kannst du in unserem Artikel Bahnstreik: Die wichtigsten Fragen nachlesen.
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