In diesem Beitrag erfährst du das Wichtigste zum Thema fondsgebundene Lebensversicherung. Du erfährst, seit wann es diese Versicherungsform gibt und worin ihre spezifischen Besonderheiten liegen.
Du wirst weiterhin erfahren, worin sich die fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolice) von der Kapitallebensversicherung unterscheidet und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Außerdem lernst du, welche Folgen die Kündigung einer Fondspolice hat und welche Voraussetzungen es für den Verkauf und die Beleihung einer Fondspolice auf dem Zweitmarkt gibt.
Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist laut dem Bund der Versicherten folgendermaßen definiert:
„Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination aus einer gesonderten Kapitalanlage (meist Fonds) und einer Lebensversicherung. Es wird innerhalb eines Vertrages sowohl Geld für den Erlebensfall angespart als auch Todesfallschutz vereinbart. Der Sparvorgang erfolgt in Form einer Anlage in einem oder mehreren Investmentfonds oder anderen gesonderten Anlagen. Bei Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise den Wert der bis dahin erworbenen Wertpapier-Anteile in einer Summe. Auch kann vereinbart sein, dass diese Anteile bei Vertragsablauf alternativ in ein Wertdepot des Versicherungsnehmers – z. B. bei einer Bank – übertragen werden können.“
Fondsgebundene Lebensversicherung: Das Wichtigste in Kürze:
- Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich Risiko- und Renditeerwartung von Kapitallebensversicherungen
- Fondspolicen haben keine Mindestverzinsung der Beiträge
- Fondspolicen verbinden Risiken und Renditen eines Investmentfonds mit dem Versicherungsgedanken
- Seit 1969 gibt es fondsgebundene Lebensversicherungen
- Aktuell gibt es 14 Millionen Fondspolicen. Der Anteil am Gesamtmarkt ist rückläufig
- Die Vermittlung einer fondsgebunden Lebensversicherung fällt nicht unter KAGB
- Fondsgebundene Lebensversicherungen können auf dem Zweitmarkt zu 97% des Rückkaufswertes angekauft werden
- Die Verkauf einer Fondspolice wird anders besteuert als die Kündigung
- Fondsgebundene Lebensversicherungen können zu 60% des Rückkaufswertes beliehen werden
Lebensversicherungen können sowohl als kapitalstockgebundene als auch als fondsbasierte Verträge abgeschlossen werden. Renditeorientierte Versicherungsnehmer entscheiden sich für oft letzteres, wobei sie damit auch höhere Risiken eingehen. Wenn der zugrundeliegende Fonds erfolglos bleibt, gibt es auch keine Rendite. Es gibt also auch keine Mindestverzinsung, wie das beispielsweise bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist. Andererseits profitiert man mit der Fondspolice auch von den Erfolgen der Fonds, in denen die Beiträge angelegt sind. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen sind also in erster Linie für risikoaffine Anleger gedacht.
Welche Fonds machen Fondspolicen besonders attraktiv?
Fondsgebundene Lebensversicherungen haben keine Garantieverzinsung, wie ihre kapitalstockgebundenen Varianten. Erst seit 1969 gibt es solche Fondspolicen. Sie verbinden Renditen und Risiken der Investmentfonds mit dem Versicherungsgedanken. Aktuell gibt es in Deutschland etwa 14 Millionen Fondspolicen mit einem Gesamtkapitalanlagevolumen von 78 Milliarden Euro. Die Kapitalanlagen einer Fondespolice werden als Underlyings bezeichnet. In den Bilanzen der Lebensversicherer sind die Fonds als „Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen“ aufgeführt. Das sind die erfolgreichsten Fonds (Quelle: Fonds Professionell, 18.11.2014)
Fondsgebundene Lebensversicherung: Die 10 erfolgreichsten Investmentfonds
Vermittlung von Fondspolicen: Versicherung oder Kapitalanlage?
Die Lebensversicherung ist ein Zwitterprodukt. Es ist ein vermögensbildendes Versicherungsprodukt, also Versicherung und Geldanlage in einem. Die Vermittlung von Kapitallebensversicherungen fällt deshalb nicht unter die Anlegerhaftung nach dem Kapitalanlagegesetz (KAGB). Aber wie sieht es bei der fondsgebundenen Lebensversicherung aus? Immerhin versprechen die hier zugrunde gelegten Fondsbeteiligungen im Versicherungsmantel höhere Renditen – und damit auch höhere Risiken. Das Kölner Oberlandesgericht entschied diese strittige Frage (Urteil 20 U 156/13): Der Vermittler einer Fondspolice ist von der Haftung nach KAGB ausgenommen, es sei denn, es besteht kein ausreichender Todesfallschutz oder der Versicherte hat die Möglichkeit eines aktiven Fondsmanagements. Im letzten Fall würde die Anlagefunktion überwiegen und der Vermittler stünde wieder in der Haftung.
Fondspolicen profitieren nicht vom gesunkenen Garantiezins
Der Anteil der fondsgebundenen Lebensversicherung ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Der Anteil an Fondspolicen sank von ursprünglich 50 auf 24% des Gesamtbestandes. Fitch Rating hatte erst kürzlich die Vermutung geäußert, dass das Neugeschäft der Kapitallebensversicherung zurückgehen wird und stattdessen risikoreichere Produkte stärker nachgefragt werden würden. Wie die aktuellen Verkaufszahlen bei der fondsgebundenen Lebensversicherung zeigen, scheint zumindest der Absatz der Fondspolice nicht vom gesunkenen Garantiezins zu profitieren. Im Gegenteil: Das Geschäft ist eher rückläufig, wie das Münchener Analysehaus Finanz Research herausfand. Danach sank 2013 das Neugeschäft von 19,3 auf 17 Mrd. EUR. Nach aktuellen Angaben der BaFin beträgt der Anteil von Fondspolicen an der Lebensversicherung gerade mal 7,7% der Neuabschlüsse im Bereich Lebensversicherung.
Können fondsgebundene Lebensversicherungen gekündigt werden?
Wer seine Fondspolice kündigt, erhält den aktuellen Rückkaufswert ausgezahlt. Die Höhe des Rückkaufswertes bemisst sich am Börsenwert der zugrundeliegenden Fondsbeteiligungen. Dieser kann somit je nach aktuellem Börsenwert starken Schwankungen unterliegen. Im Allgemeinen macht der Versicherte mit der Kündigung aber Verlust, da sich die Versicherungsgesellschaft bereits Stornokosten abgezogen hat, und diese sind im Rückkaufswert bereits enthalten. Für Versicherte ist es insbesondere nicht empfehlenswert, die Lebensversicherung vor Ablauf zu kündigen, da gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Abschlussgebühren in Rechnung gestellt werden. Entsprechend reduziert sich der Rückkaufswert.
Mögliche Steuervorteile bei Verkauf der Fondspolice nutzen
Alternativ können Fondspolicen auch auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkauft werden, allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Policen Direkt beispielsweise kauft Fondspolicen zu 97% des Rückkaufswertes an. Das kann aus steuerlichen Gründen für den Policeninhaber sinnvoll sein, denn der Verkauf wird anders besteuert als die Kündigung (Siehe Beispiel in Abb. 2). Während bei der Kündigung sämtliche Zinseinnahmen aus dem Sparanteil besteuert werden, wird beim Verkauf auf dem Zweitmarkt nur der Differenzbetrag besteuert, der durch den Abzug des durch Policen Direkt gezahlten Kaufpreises von der Summe der eingezahlten Prämien entsteht. Außerdem kann dieser Betrag gegebenenfalls mit anderen Zinsverlusten (so vorhanden) verrechnet werden.
Steuereffekt bei Verkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Erläuterung dazu:
1) Einbehaltene Kapitalertragsteuer im Kündigungsfall
2) Ausgezahlter Betrag
3) Mögliche spätere Steuerrückerstattung durch Verrechnung des Veräußerungsverlustes
Fondspolicen können auch beliehen werden
Wer seinen Versicherungsschutz nicht verlieren möchte, kann eine fondsgebundene Police auch beleihen. Die Beleihung einer Fondspolice ist in der Regel unabhängig von einer SCHUFA-Auskunft. Auch ein SCHUFA-Eintrag ist nicht unbedingt notwendig, denn die Police gilt als Sicherheit. Die Vergabe eines Policenkredits ist zu bis 60% des Rückkaufswertes möglich.
Zusammenfassung: Vor- und Nachteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Vorteile | Nachteile |
Hohe Rendite möglich | Mit hohen Risiken verbunden |
Anlageprodukt, das als Versicherung verkauft wird | Keine Vermittlerhaftung nach KAPG |
Auf dem Zweitmarkt ankaufbar | Wird nicht über Rückkaufswert angekauft |
Steuervorteile bei Verkauf | Keine Mindestverzinsung |
SCHUFA-freie Beleihung möglich | Beleihung auf 60% des Rückkaufswertes beschränkt |
Buchtipp: Fachbuch zur fondsgebundenen Lebensversicherung
Die Wachstumserwartungen der Versicherer für Fondsprodukte sind gestiegen – aber im Vertrieb scheinen sich Fondspolicen nur eher zögerlich durchzusetzen. Neue rechtliche Richtlinien könnten aber durchaus Impulse für den Vertrieb geben. Dieses Buch gibt Einblicke in Kalkulation, Versicherungsmathematik und rechtliche Hintergründe. Auch auf dem Zweitmarkt werden Fondspolicen verstärkt wahrgenommen. Sie können sowohl angekauft, als auch beliehen werden und sind damit flexibler, als es das Produkt ursprünglich vorsieht.
- Thomas Leithoff: „Die fondsgebundene Versicherung – Rechtliche und fachliche Grundlagen zur Konzeption und Vermittlung von Fondspolicen“ Ahrensburg 2014, 49,90 EUR (ISBN 978-3-938226-35-3)