Gesetzliche Krankenkasse: Jetzt noch einfacher wechseln und bares Geld sparen

Julia Mohr

Krankenkassenwechsel ohne Kündigung? Seit 2021 gibt es neue Voraussetzungen, die den Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse für den Versicherten erleichtern. Wir zeigen dir, welche das sind und wie du dadurch bares Geld sparen kannst.

Etwa 95 Prozent der Leistungen, wie Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte, müssen von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Trotzdem gibt es große Unterschiede in Preis und Service. Seit 01. Januar 2021 kannst du deine Krankenkasse jetzt noch schneller und einfacher wechseln.  

Verkürzte Bindungsfrist 

Wenn du in der Vergangenheit deine Krankenkasse bei gleichbleibendem Versicherungsverhältnis kündigen wolltest, musstest du die 18-monatige Bindungsfrist abwarten. Seit Anfang des Jahres bist du nur noch für 12 Monate an deine Kasse gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit deiner Mitgliedschaft, bist du also beispielsweise ab 01. Mai 2021 bei einer Kasse versichert, dann ist deine Frist am 30. April 2022 erfüllt.   

Wenn du einen Wahltarif hast, bist du in der Regel für bis zu drei Jahre an deine Krankenkasse gebunden. Mit dem Tarif „Krankengeld“ verlierst du sogar dein Sonderkündigungsrecht.

Wechselst du deinen Arbeitgeber, kannst du deine Krankenkasse ohne Einhaltung der Bindungsfrist kündigen. Als Pflichtversicherter musst du deine Kasse innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn wechseln. Bist du freiwillig versichert, hast du für den Wechsel nach Beschäftigungsbeginn bis zu drei Monate Zeit.  

Mit einem Wechsel bis zu 438 Euro jährlich sparen  

Welche Krankenversicherung möchtest du kündigen?
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Obwohl die Standardleistungen der Krankenkassen identisch sind, gibt es zwischen den 76 gesetzlichen Krankenkassen große Preisunterschiede. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist bei allen Kassen gleich, der Zusatzbeitrag liegt jedoch bei der günstigsten Kasse bei 0,35 Prozent und bei der teuersten bei rund 1,9 Prozent des Bruttomonatsverdiensts. Wer Mitglied in der günstigsten Kasse ist, zahlt im Jahr rund 438 Euro weniger als ein Mitglied der teuersten Versicherung. Deshalb lohnt es sich, die aktuellen Anbieter immer wieder miteinander zu vergleichen. Nutze dazu am besten ein Vergleichsportal, wie Verivox, um die aktuellen Kassenangebote nach deinen Bedürfnissen und Wünschen zu filtern und Bonusprogramme sowie Zusatzleistungen zu vergleichen. Gerade wenn du schon seit längerem Mitglied bei deiner Krankenkasse bist, kann sich ein Wechsel lohnen. 

Falls du dir bei deiner alten Krankenkasse medizinische Hilfsmittel geliehen hast, musst du diese bei einem Wechsel zurückgeben. Beantrage deshalb unbedingt im Voraus neue Hilfsmittel bei deiner ausgewählten Versicherung.

Die neue Krankenkasse übernimmt deine Kündigung  

Seit 01. Januar 2021 musst du deine alte Krankenkasse nicht mehr aktiv kündigen. Deine neue Krankenkasse übernimmt die Ummeldung für dich. Hier gilt eine Frist von zwei Monaten zum Vertragsende. Wenn du deine Kasse wechseln möchtest, musst du bei der neu ausgewählten Kasse einen Antrag auf Neuaufnahme stellen. Deine bisherige Krankenkasse wird von der neuen Versicherung über den Mitgliedsantrag informiert. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung bestätigt deine bisherige Kasse der neuen Versicherung die Kündigung deiner Mitgliedschaft. Du bekommst von der alten Krankenversicherung keine Kündigungsbestätigung, sondern wirst von deiner neuen Kasse über den Wechsel informiert.  

Dein Arbeitgeber meldet dich anschließend über das Arbeitgebermeldeverfahren bei der neuen Krankenkasse an. Daraufhin erhält er eine elektronische Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitnehmer. Der Papierkram entfällt somit komplett.  

Versicherte müssen ihre Krankenversicherung nur noch selbst kündigen, wenn sie aus der gesetzlichen Versicherung z.B. in die private Versicherung wechseln oder ins Ausland ziehen.

Fazit zu den neuen Regelungen  

Für den Versicherten ist es nun wesentlich einfacher geworden, seine Krankenkasse zu wechseln. Die verkürzte Bindungszeit und der Entfall der Kündigung werden den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ankurbeln. Für den Versicherten werden sich dadurch neue Angebote ergeben. Es ist also ein sehr positiver Wandel für den Verbraucher.  

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.