Wann schützt dich deine Kfz-Versicherung im Ausland? Was du wissen solltest, wenn du mit deinem Auto außerhalb Deutschlands unterwegs bist, erfährst du hier.
Für die Kfz-Versicherung gelten im Ausland oft andere Mindestdeckungssummen als in Deutschland. Wenn du außerhalb Deutschlands einen Unfall hast, kann es sein, dass du den dir entstandenen Schaden nicht immer in der gleichen Höhe erstattet bekommst, wie im Inland. Daher bieten die deutschen Kfz-Versicherungen eine Auslandsschadenschutz-Versicherung an – wenn du die abgeschlossen hast, bekommst du den Schaden in der gleichen Höhe erstattet, als ob der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung in Deutschland hätte. Außerdem gibt es einige Dinge, die du mitführen solltest, wenn du mit deinem Auto im Ausland unterwegs bist. Im Folgenden kannst du nachlesen, welche das sind.
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht mehr überall Voraussetzung für die Einreise: In Mitgliedsstaaten der EU und in einigen anderen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz und Andorra, benötigst du sie nicht mehr. In anderen Ländern, zum Beispiel der Ukraine, Weißrussland und der Türkei ist die Grüne Versicherungskarte erforderlich, damit du mit deinem Auto überhaupt einreisen darfst. Falls du in den Kosovo fährst, solltest du beachten, dass die Grüne Versicherungskarte dort nicht anerkannt wird.
Seit Juli 2020 reicht auch ein Ausdruck auf weißem Papier als Nachweis. Du kannst dir die Grüne Versicherungskarte also bequem per E-Mail schicken lassen und sie selbst ausdrucken.
Theoretisch müsstest du die Karte also gar nicht immer mitführen, damit dich deine Kfz-Versicherung im Ausland schützt. Sie erfüllt jedoch auch in Ländern, in denen sie nicht unbedingt zur Einreise erforderlich ist, einen wichtigen Zweck: Im Falle eines Unfalls dient sie nämlich als Nachweis, dass du eine Kfz-Versicherung hast. Die Karte solltest du direkt bei deiner Kfz-Versicherung beantragen, bevor du ins Ausland fährst.
Kfz-Versicherung Ausland: Europäischer Unfallbericht
Den Europäischen Unfallbericht kannst du bei deiner Versicherungsgesellschaft beantragen. Er ist in allen EU-Staaten und auch in vielen anderen europäischen Ländern gültig – daher solltest du ihn auf alle Fälle mitnehmen, wenn du in eines dieser Länder fährst. Der Europäische Unfallbericht hilft dir bei der Schadensabwicklung, wenn er von allen Beteiligten ausgefüllt und unterschrieben worden ist. Bevor du unterschreibst solltest du alle Angaben genau überprüfen: Unterschreibe nur, wenn du mit allen einverstanden bist.
Der Schadensregulierungsbeauftrage der europäischen Versicherungen
Jeder EU-Bürger hat außerdem das Recht auf einen Schadensregulierungsbeauftragten: Dieser wird von der Versicherung des anderen Unfallbeteiligten gestellt. Er ist dein Ansprechpartner, wenn du im Ausland einen Unfall hattest. Daher ist es sehr wichtig, dass du die gegnerische Versicherungsgesellschaft kennst. Der Schadensregulierungsbeauftrage ist jedoch nur zuständig, wenn der Unfall in einem Land des Grüne-Karte-Systems passiert ist.
Dazu zählen beispielsweise Frankreich und Italien. Das Auto, das den Unfall verursacht hat, muss außerdem in einem EU- Staat oder einem Staat des europäischen Wirtschaftsraumes zugelassen sein. Welcher Schadensregulierungsbeauftragte in deinem Fall zuständig ist, erfährst du über den Zentralruf der Autoversicherer: 0180/2502600.
Kfz-Versicherung Ausland: Das raten wir dir
Für deine Kfz-Versicherung ist es wichtig, dass du Schäden, die durch einen Unfall im Ausland entstanden sind, dokumentierst: Wir empfehlen dir daher, direkt am Unfallort Fotos der beschädigten Fahrzeuge zu machen, die Bremsspuren auszumessen und dir die Adresse von möglichen Zeugen geben zu lassen. Wenn die Sachlage nicht eindeutig ist, solltest du auf jeden Fall die Polizei rufen.
Falls du einen Mietwagen fährst, der bei einer Kfz-Versicherung im Ausland versichert ist, solltest du zudem darüber nachdenken, die Mallorca-Police abzuschließen. Mehr dazu erfährst du in folgendem Blogartikel: Kfz-Versicherung finden: Günstig ist nicht alles. Nach einem Unfall hast du außerdem ein Sonderkündigungsrecht. Alles dazu kannst in unserem Artikel „Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Wann greift es?“ nachlesen.
Was tun bei einem Unfall im Ausland?
- im Zweifelsfall: Polizei und Notarzt rufen
- Ausweis des anderen Fahrers prüfen
- wichtige Daten (Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer, Anschrift des Fahrzeughalters, Ort und Zeit des Unfalls) notieren
- Fotos von den Fahrzeugen
- Bremsspuren ausmessen
- Name und Anschrift von Zeugen aufschreiben
- Unfallbericht aufsetzen und unterschreiben lassen
- spätestens innerhalb einer Woche: Schaden der Versicherung melden