Wer überlegt, seine Krankenkasse zu wechseln, sollte besser bald handeln. Denn es steht eine Gesetzesänderung an, die Mehrkosten verursacht.
Wie Spiegel Online berichtet, tut sich etwas beim Thema Krankenkasse wechseln. Bisher hattest du als Versicherter das Recht, bei einer Beitragserhöhung zum ersten Tag des Monats zu kündigen, an dem die neuen Abgaben fällig werden. Laut Spiegel Online sieht ein neuer Gesetzesentwurf eine Änderung dieser Regelung vor. Demnach kann die Kündigung erst zum Ende des Monats erfolgen.
Viel schwerwiegender ist jedoch der zweite Teil des Entwurfs, der die sogenannte „Nichtzahlungsklausel“ betrifft. Diese wurde nämlich gestrichen. Konkret bedeutet das für dich, dass du bis zur Wirksamkeit der Kündigung den höheren Betrag bezahlen musst. Das war vorher nicht der Fall. Deshalb solltest du, wenn du einen Wechsel deiner Krankenkasse planst, noch vor Einführung des neuen Gesetzes deine Krankenkasse wechseln. Wie genau der Wechsel abläuft und welche Bedingungen bis dahin gelten, erfährst du hier.
Krankenkasse wechseln – Möglichkeiten prüfen
Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist laut gesetzlichekrankenkassen.de immer problemlos möglich. Solltest du keine neue Krankenkasse finden, bleibst du trotz Kündigung bei deiner alten Kasse versichert.
Bist du bisher allerdings privat krankenversichert, musst du vorher prüfen, ob ein Wechsel überhaupt möglich ist. Denn im schlechtesten Fall stehst du ansonsten nach der Kündigung ganz ohne Versicherung da.
Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private, musst du vor der Kündigung erst abwarten, ob dich die private Krankenkasse aufnimmt. Erst dann kannst du die Krankenkasse wechseln.
Krankenkasse wechseln – Kündigungsfrist und -form
Grundsätzlich hast du immer die Wahl, bei welcher Krankenkasse du versichert sein willst. Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Willst du also beispielsweise zum 01.07. einer neuen Krankenkasse beitreten, musst du spätestens bis zum 31.4. deiner alten Krankenkasse kündigen.
Die Krankenkasse wechseln musst du immer schriftlich, also per Brief oder Fax. Kündigungsschreiben für verschiedene Krankenkassen findest du wie immer auf Aboalarm.
Krankenkasse wechseln – Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht zum Krankenkasse Wechseln hast du nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind im Einzelnen:
- Die erstmalige Erhebung eines Zusatzbeitrags.
- Die Erhöhung des Zusatzbeitrags.
- Die Kürzung der bisher ausgezahlten Prämie.
In diesen Fällen kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Beachte allerdings, dass du auch hier eine zweimonatige Kündigungsfrist hast. Noch muss der Zusatzbetrag während der laufenden Kündigungsfrist nicht bezahlt werden. Solltest du also darüber nachdenken, die Krankenkasse zu wechseln, empfehlen wir dir, dies noch vor Einführung des neuen Gesetzes zu tun.
Wann dies sein wird, konnten wir leider bisher nicht in Erfahrung bringen. Sobald sich mehr zu dem Thema tut, werden wir dich hier auf dem Laufenden halten.