Ab kommendem Jahr (2015) dürfen gesetzliche Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen. Wir sagen dir, was das für dich bedeutet.
Ab 1. Januar 2015 ändert sich der gesetzliche festgelegte Krankenkassenbeitrag: Er sinkt von 15,5% auf 14,6%. Im Gegenzug ist es den Krankenversicherungen ab dann möglich, einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag orientiert sich vor allem daran, wie die finanzielle Lage der jeweiligen Krankenkasse ist. Bei einem stabilen Budget können niedrigere Zusatzbeiträge erhoben werden, wohingegen bei einer schwachen finanziellen Lage höhere Summen fällig werden.
Kosten decken durch den Zusatzbeitrag
Deine gesetzliche Krankenversicherung kann nicht einfach einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe festlegen. Stattdessen darf er nur so hoch sein, dass er gemeinsam mit den anderen Einnahmen der Krankenkasse ihre Kosten decken kann. Die gesetzliche Krankenversicherung muss also vorab einschätzen, wie hoch ihre Kosten voraussichtlich sein werden und kann anhand dieser Summe einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen. Diesen muss sie anschließend in ihre Satzung aufnehmen.
Der Zusatzbeitrag wird jedoch nicht einmalig festgelegt und bleibt dann für immer bestehen. Stattdessen kann deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag jederzeit ändern, wenn sie feststellt, dass sie doch höhere Ausgaben als geplant hat. Umgekehrt ist es natürlich ebenso möglich, dass die Kosten niedriger sind – dann sinkt auch der Zusatzbeitrag. Neben der Krankenversicherung kann auch die jeweilige Aufsichtsbehörde eine Erhöhung des Zusatzbeitrages anordnen, wenn sie feststellt, dass die Gelder nicht reichen.
Sonderkündigungsrecht bei Einführung des Zusatzbeitrages
Prinzipiell musst du 18 Monate lang Mitglied einer Krankenkasse sein, bevor du sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen kannst. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel Krankenkasse wechseln – jetzt handeln! nachlesen.
Nach § 5 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) hast du unabhängig davon ein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erhebt oder seine Höhe ändert. Du kannst dann spätestens bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen. Wenn deine gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise ab 1.1.2015 einen Zusatzbeitrag von 0,8% erhebt, kannst du bis Ende Januar nächsten Jahres (2015) kündigen. Wenn du im Januar kündigst, kannst du im April in eine neue Versicherung wechseln.
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Handle nicht überstürzt wegen des Zusatzbeitrages
Wir empfehlen dir, genau zu vergleichen, welche Krankenkasse welche Leistungen bietet – und zu welchem Preis. Sollte deine Krankenversicherung im Vergleich zu anderen deutlich schlechter abschneiden, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen. Wenn du deine Krankenversicherung jetzt kündigen möchtest, kannst du dies ganz einfach mit Hilfe unserer Krankenkassen-Musterkündigungen tun.
Bedenke aber bei der Entscheidung für oder gegen eine neue Versicherung, dass der Zusatzbeitrag jederzeit geändert werden kann. Informiere dich also vorab gut und vergleiche unterschiedliche Angebote, bevor du überstürzt zu einem möglichst günstigen Anbieter wechselst. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät von übereilten Handlungen ab. Stattdessen empfiehlt sie, die Leistungen der verschiedenen Kassen zu vergleichen und nicht einfach zum günstigsten Anbieter zu wechseln – da dir sonst im Krankheitsfall möglicherweise wichtige Leistungen fehlen.
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