PrismaLife – Zahlungsverpflichtungen über die Kündigung hinaus?

Laura Lenhart

Der Lebensversicherer PrismaLife wirbt mit überdurchschnittlichen Leistungen und einer nachhaltigen Vorsorge – doch was geschieht im Falle einer Kündigung? Wir haben uns das genauer angesehen. 

PrismaLife – in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen 

Der Anbieter PrismaLife hat vor einiger Zeit einen Imagewandel in Richtung Nachhaltigkeit durchlaufen und war aus den negativen Schlagzeilen verschwunden. Damals musste sich die PrismaLife den Vorwurf gefallen lassen, zu hohe Honorarvereinbarungen zu verlangen.

Die Marktwächter der Verbraucherzentralen berichteten, dass sowohl der Versicherungsvertrag, als auch der Vergütungsvertrag für die Beratung mit der PrismaLife abgeschlossen wurde.

PrismaLife und die AFA AG – Partner mit unterschiedlichen Verträgen 

Den Vorwürfen der Vergangenheit wirkt der Versicherer heute entgegen, indem er nach eigener Angabe die Verträge von den Beratungsvergütungen trennt.

Die AFA AG, die diese Beratungsvergütungen erhält, ist ein Vertriebspartner der PrismaLife. Die Stiftung Warentest hat jedoch genauer hingesehen und bereits 2014 festgestellt, dass sowohl die PrismaLife, also auch die AFA AG zum selben Konzern gehören. Im Geschäftsbericht des Jahres 2018 gibt die PrismaLife zur AFA AG nachfolgendes an:

Transaktionen mit nahestehenden Organisationen und Personen
Folgende Organisationen und Personen werden als nahestehend betrachtet: AFA AG International, AFA AG, (…), Onesty Group GmbH, Onesty Brokerpark GmbH, Onesty Broker AG, Onesty Broker AT AG, Onesty Direct GmbH, Onesty Tech GmbH, (…) sowie Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Verwaltungsrats. Zwischen der PrismaLife und diesen Organisationen bestehen Beziehungen personeller, rechtlicher und wirtschaftlicher Natur. (…)

Doch wie sieht es mit heutigen Stand aus? Die PrismaLife gibt aktuell auf ihrer Webseite als einzige Aktionärin die Onesty Group GmbH an. Die AFA AG gibt Herrn Sören Patzig als Vorstandsvorsitzenden an, sie weisen im Impressum darauf hin, dass sie u.a. mit der PrismaLife AG vertraglich verbunden sind. Wenn man im Kleingedruckten weiterliest taucht dieser Satz auf:
„Der Vorstandsvorsitzende der AFA AG, Sören Patzig, ist Eigentümer der Onesty Group, die Hauptaktionär der PrismaLife AG ist.“

Der Versicherer PrismaLife indes gibt weiter an, dass die AFA-Berater unabhängig beraten und keine Provisionen erhalten, wenn sie einen Versicherungsvertrag vermitteln, sondern dass sie einen zweiten, zusätzlichen Vergütungsvertrag mit den Kunden abschließen. Hierbei legt die AFA AG die Bedingungen für die Vermittlungskosten selbst fest, die separat zu den Prämien des Versicherungsvertrags zu bezahlen sind. Da es sich bei der AFA AG für die Verbraucher um einen zweiten Vertragspartner handelt, sind die Vergütungsvereinbarung und die Lebensversicherung zwei voneinander unabhängige Verträge

Das bewirkt nachfolgendes: Auch nach Kündigung der PrismaLifeLebensversicherung bleibt die Zahlungsverpflichtung aus der Vergütungsvereinbarung mit der AFA AG in der Regel in voller Höhe bestehen und muss weitergezahlt werden.

Genau aus diesem Grund sprechen die Marktwächter der Verbraucherzentralen davon, dass die Vertriebsagentur AFA AGunkündbare Vergütungsvereinbarungen“ mit Kunden vereinbart, die eine PrismaLife Versicherung über sie abschließen.

Es empfiehlt sich also ganz genau hinzusehen und nicht nur die Vereinbarungen mit der PrismaLife zu prüfen, sondern auch die ihrer Vertriebspartner, mit denen sie zusammenarbeitet!

Lebensversicherung – für wen lohnt sie sich? 

Gerade wenn es um die Altersvorsorge geht, möchten wir einen Anbieter, dem wir vertrauen können und bei dem wir unsere Investitionen in den besten Händen wissen. Denn wir schließen mit der Lebensversicherung einen Vertrag auf Lebenszeit ab. 
Auch eine maximale Flexibilität wünschen sich viele, denn wer weiß schon im Voraus was das Leben bringt. Und vielleicht bist du eines Tages, noch vor Ablauf des Versicherungsvertrages, dazu gezwungen diese zu kündigen?   

Dass Kapitallebensversicherungen wegen sinkender Zinsen und geringer Überschussbeteiligungen nicht die beste Form der Geldanlage sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Ob sich eine Lebensversicherung generell für dich lohnt, kannst du in unserem Blogbeitrag Lebensversicherung: Das Für und Wider nachlesen.

Lebensversicherung – der Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf 

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Solltest du deine Lebensversicherung nun kündigen wollen, dann kannst du das jederzeit zu den vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsvereinbarungen.
Meist lohnt sich das jedoch nicht, da vertraglich im Falle einer Kündigung in der Regel Abschlagszahlungen vereinbart wurden. Schließlich rechnet der Versicherer fest mit einer langen Laufzeit deiner Versicherung. Du solltest also deine Vertragsunterlagen genau durchsehen, wenn du beabsichtigst deine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Prüfe hierbei am besten welchen festgelegten Rückkaufswert deine Versicherungspolice enthält.

Bei einem Vertragswiderruf sieht das Ganze anders aus, dann wird dein Vertrag rückwirkend abgewickelt und du erhältst die Versicherungsbeiträge zurück, die du bisher eingezahlt hast.


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