Private Krankenkassen: Beitragserhöhung 2021

Julia Mohr

Die privaten Krankenkassen drehen an der Preisschraube. Zum Jahreswechsel 2021 steigen die Versicherungsbeiträge bei einigen Versicherern. Wir erklären dir, was du als Versicherter dagegen tun kannst.

Im Zuge der Niedrigzinspolitik erhöhen viele& private Krankenkassen, darunter die Debeka, ihre Beiträge zum Jahresanfang. Im Durchschnitt sollen die Beitragssätze um 8,1 Prozent steigen. Stichtag der Beitragserhöhungen ist bei den meisten Anbietern der 01.01.2021, mit Ausnahme der Deutschen Krankenversicherung (DKV): Hier greifen die höheren Beiträge erst ab 01.04.2021. Mit einem Krankenkassenwechsel kannst du bares Geld sparen. Deshalb kann es für dich sehr hilfreich sein, verschiedene Krankenkassen miteinander zu vergleichen, um die besten Tarife herauszufinden. Wir zeigen dir hier, welche Änderungen auf dich zukommen.

Niedrigzinspolitik als Grund für die Erhöhungen

Die Erhöhungen der Beitragssätze kommen meist in sog. „geschlossenen“ Tarifen vor. In diesen Tarifen nahmen die Versicherungsgesellschaften jahrelang junge und gesunde Menschen auf, bis diese dann geschlossen wurden. Es kommen also keine jungen Menschen mehr dazu, während die verbleibenden Versicherten immer älter werden.

Diese Tarife „altern“, die Krankheitskosten für die älteren Versicherten steigen weiter an und somit auch die Beitragskosten. Die Kassen begründen die Erhöhungen mit dem weiter sinkenden Zinsniveau und den damit fehlenden Altersrückstellungen für die “alternden” Tarife. Der Niedrigzins würde die Beitragskosten automatisch in die Höhe treiben. Somit gleichen die Versicherungen die niedrigen Zinsen durch hohe Beiträge aus.

Als weitere Gründen für die stetigen Beitragserhöhungen geben die Kassen die steigenden Gesundheitskosten und die Veränderungen in der Sterbewahrscheinlichkeit an. Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss das Versicherungsunternehmen maßgebliche Gründe für eine Beitragserhöhung mitteilen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt die Vorschriften für Beitragserhöhungen durch private Krankenversicherer klar. Damit die Anpassung formal korrekt und wirksam ist, muss der Versicherer die Abrechnungsgrundlage angeben, deren Änderung maßgeblich war.

Welche Krankenkassen erhöhen die Beiträge?

Die Debeka verkündete als Erste die Erhöhung der Versicherungsprämie: Vor allem in der Vollversicherung sollen die Beiträge um durchschnittlich 17,6 Prozent steigen. Auch die Allianz kündigte eine Beitragserhöhung um 14,7 Prozent an. Betroffen sollen hier vor allem Versicherte über 55 Jahre sein.

Weitere größere Versicherer schließen sich der Beitragserhöhung an, darunter die Barmenia mit 11 Prozent, die Continentale, Concordia und die DKV.

Lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenkasse?

Grundsätzlich gilt bei der Erhöhung der Beiträge bei jeder Versicherung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt der Benachrichtigung. Generell kannst du deine Krankenkasse mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es bei einem Wechsel der privaten Versicherung einiges zu berücksichtigen: 

  • Erneute Gesundheitsprüfung: Beinhaltet der neue Tarif die gleichen Leistungen wie der alte, so ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Wenn der neue Tarif umfassendere Leistungen enthält, so muss eine Risikoprüfung durchgeführt werden. Danach kann die Versicherung aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten höhere Beitragszahlungen verlangen oder Leistungen ausschließen. 
  • Eintrittsalter: Je älter der Versicherte zum Zeitpunkt des Eintritts in die neue Krankenkasse ist, desto höher werden die Beiträge automatisch ausfallen.
  • Beitragserhöhung: der Regel musst du bei einem Wechsel zu einem anderen Krankenversicherungsunternehmen mit dem gleichen Tarif mit einer Beitragserhöhung von 4 bis 15 Prozent rechnen.
  • Altersrückstellungen: Das größte Problem bei einem Wechsel aber ist, dass womöglich alle oder ein großer Teil deiner Altersrückstellungen beim Versicherer verloren gehen. Je nachdem, wie lange du bereits Mitglied bei deinem Versicherer bist, kannst du diesen Verlust nicht mehr auffüllen oder es entstehen für dich finanzielle Nachteile. Seit 2009 gibt es eine Gesetzesänderung, die es Versicherten möglich macht, die eigenen Altersrückstellungen mitzunehmen. Wie hoch jedoch die finanziellen Einbußen ausfallen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Aus all den genannten Gründen ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) meist eine bessere Alternative.

Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich?

Grundsätzlich ist ein Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenkasse möglich. Leider ist es aber nicht so einfach, aus der privaten Krankenversicherung wieder herauszukommen, wie es möglich ist, sich privat zu versichern. Nur unter ganz bestimmten Umständen – und mit großen Abstrichen – ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Leitfaden für einen Tarifwechsel innerhalb der eignen privaten Krankenkasse

1. Wechselrecht

Laut §204 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hat der Versicherte immer das Recht auf einen Wechsel innerhalb der eigenen Krankenkasse. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer deines Antrags 15 Tage. Innerhalb dieser Frist muss der Versicherer dir einen Zwischenstand mitteilen.

2. Überblick

Verschaffe dir einen umfassenden Überblick über alle deine Alternativen, die dir bei deiner Versicherung zur Verfügung stehen. Vergleiche die jeweiligen Vor- und Nachteile der verfügbaren Tarife.

Beinhaltet der neue Tarif die gleichen Leistungen wie der alte, so ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Wenn der neue Tarif umfassendere Leistungen enthält, so muss eine Risikoprüfung durchgeführt werden. Je nach Gesundheitszustand des Versicherten können Beiträge höher ausfallen oder Leistungen von der Versicherung ausgeschlossen werden.

3. Beratung

Lasse dich von deinem Versicherer umfangreich beraten, denn die Versicherer dürfen ihren Kunden lediglich bestandstarke Tarife mit einem gleichwertigen Versicherungsschutz zuweisen.

4. Auswahlkriterien

Augen auf bei der Tarifwahl: Tarife, die vor dem Jahr 2013 abgeschlossen wurden, sind geschlechtergetrennt (Bisex-Tarife). Seit 2013 gibt es Unisex-Tarife mit erweiterten Leistungen für Männer und Frauen. Bei einem Wechsel von einem Bisex- zu einem Unisex-Tarif gehen die Mehrleistungen der neuen Tarife bei beiden Geschlechtern jedoch meist verloren. Frauen, die nun aus einem Tarif von vor 2013 wechseln, haben in den neuen Unisex-Tarifen keinen wirklichen Preisvorteil. Für Männer führt der Wechsel aus älteren Tarifen in einen Unisex-Tarif oft zu höheren Beiträgen.

5. Unterstützung

Einige Verbraucherzentralen bieten kostenpflichtige Beratungen bei Tarifwechseln an. Zudem beraten einige unabhängige Versicherungsberater gegen eine Honorarzahlung.

Schnell und einfach kündigen: mit unserer Kündigungsvorlage 

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Falls du dich dennoch für einen Wechsel in eine neue private Krankenkasse entschieden hast, solltest du deine Kündigung am besten schriftlich bei der alten Versicherung einreichen.

Mit unseren vorgefertigten und anwaltlich geprüften Kündigungsschreiben sparst du dir das mühsame Formulieren deiner Kündigung. Gib einfach den Namen deiner Krankenkasse ein und vervollständige das Formular mit deiner Versicherungsnummer und deinen persönlichen Daten.

Anschließend bekommst du von uns einen Zugangsnachweis, wenn deine Kündigung erfolgreich bei deiner Krankenkasse eingegangen ist. Der Zugangsnachweis dient als Beleg, falls es zu Problemen mit deinem Anbeter kommt. Außerdem steht dir unser erfahrener Kundensupport vor, während und nach der Kündigung zur Seite.

Wechsel in eine neue private Krankenversicherung

Wenn du deine Kündigung selbst verschicken möchtest, kannst du in unserem Adressbuch ganz einfach deine Krankenkasse auswählen und bekommst von uns eine Auskunft über die jeweilige Adresse, Hotline, E-Mail-Adresse sowie Webseite.

Wir empfehlen dir den Versand deiner Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll. Nur so kannst du auch sicher gehen, dass deine Kündigung bei deiner Krankenkasse eingegangen ist.

Zur Absicherung solltest du immer eine Kündigungsbestätigung anfordern. Diese musst du dann an deine neue Versicherung weiterleiten, damit sie mit der Versicherung beginnen darf und die Kündigung bei deiner alten Krankenkasse wirksam ist. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.