Die Reisesaison hat begonnen, doch du kannst deine geplante Reise nicht antreten? Ein Reiserücktritt mit Versicherung ist an Bedingungen geknüpft und ohne Versicherung wird es schnell teuer. Lies hier, wie du sparen kannst.
Ist dir das auch schon passiert? Du hast einen Urlaub seit langem gebucht und kurz vor der Abreise bist du plötzlich krank geworden und konntest deinen Urlaub nicht antreten? Zum Reiseantritt kann dich keiner zwingen – stornieren kannst du immer. Es wird jedoch umso teurer, je näher der Tag der Abreise rückt. Falls du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, greift die nur unter bestimmten Umständen.
Reiserücktrittsgründe mit Versicherung
Wenn du deine Reise stornieren möchtest, musst du das dem Reiseveranstalter schriftlich mitteilen. Allerdings wird das teurer, je näher dein geplanter Urlaub rückt, da der Veranstalter eine Entschädigung von dir fordert. Es ist nicht pauschal geregelt, wie hoch diese Entschädigungssumme sein darf, allerdings beträgt sie in Einzelfällen laut Finanztipp 55% des Reisepreises – und das völlig legal.
Wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, gilt sie bis Reisebeginn – also selbst wenn du deinen Urlaub erst 5 Tage vor der Abreise stornierst, greift die Versicherung. Du kannst sie meistens jedoch nur bis 30 Tage vor Urlaubsantritt abschließen. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt meistens nicht die volle Summe – im Regelfall musst du für 20% der entstehenden Kosten selbst aufkommen.
Damit die Versicherung überhaupt haftet, musst du bestimmte Reiserücktrittsgründe erfüllen. In der Regel ist das der Fall, wenn
- du plötzlich schwer und unerwartet erkrankst,
- du einen schweren Unfall erleidest,
- du unerwartet arbeitslos wirst,
- ein Familienmitglied stirbt oder
- du die benötigten Reiseimpfungen nicht verträgst.
Bei welchen Reiserücktrittsgründen deine Versicherung haftet, kannst du in deinen Versicherungsunterlagen nachlesen.
Hast du Sorge um deine Sicherheit im Reisezielland oder liegt möglicherweise sogar eine Einreisewarnung des auswärtigen Amts vor? Dann solltest du dir gut überlegen, ob du deine Reise antrittst oder nicht und dies möglicherweise von der Sicherheit deines Hotels abhängig machen.
Reiserücktritt ohne Versicherung
Ein Reiserücktritt ohne Versicherung ist natürlich ebenfalls möglich. Allerdings kann das schnell teuer werden, da du in diesem Fall die Entschädigung meist komplett allein zahlen musst. Solltest du keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben und deine Reise dennoch stornieren müssen, ist es empfehlenswert, dies möglichst schnell zu tun.
Sobald du weißt, dass du deinen Urlaub nicht antreten kannst, solltest du das deinem Reiseveranstalter mitteilen – möglichst noch an dem Tag, an dem du selbst davon erfährst. Denn mit jedem Tag der vergeht, wird der Reiserücktritt teurer. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du den Reiserücktritt per Einschreiben mit Rückschein verschicken. So hast du einen Nachweis, dass du die Reise storniert hast und auch wann das war.
Erkunde dich unbedingt, ob der Reiseveranstalter deine Reise weiterverkaufen konnte. Falls ja, senkst dies unter Umständen deine Stornokosten.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass du, anstatt die Reise zu stornieren, einen Ersatzreisenden bestimmst. Dieser fährt statt dir in den Urlaub. In der Regel wird hierfür eine Umbuchungsgebühr fällig, die jedoch niedriger ist, als die Entschädigungssumme bei einem Reiserücktritt. Der Veranstalter hat allerdings die Möglichkeit, den vorgeschlagenen Reisenden abzulehnen, falls dieser beispielsweise kein Visum erhält.
Du kannst natürlich auch versuchen die Reise umzubuchen und zu einem anderen Zeitpunkt anzutreten. Sollte der Reiseveranstalter kulant sein, rechnet er einen Teil der Reiserücktrittskosten auf die neue Urlaubsreise an.
Kostenlos ist ein Reiserücktritt immer dann, wenn du wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder politischen Unruhen) nicht anreisen kannst oder der Reiseveranstalter die Reise nachträglich wesentlich verändert oder um mehr als fünf Prozent verteuert.
Reiserücktritt am Jahresende
Wenn du deine Reise stornierst und auch bei deinem Arbeitgeber deinen Urlaub verschieben möchtest, solltest du gerade am Jahresende beachten, dass dein Resturlaub im neuen Jahr verfällt. Wann genau das ist, kannst du in unserem Artikel Resturlaub: Wann verfällt der Anspruch? nachlesen.
Musst du wegen einer Kündigung deine Reise stornieren? Dein Urlaubsanspruch verfällt nicht wegen der Kündigung. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Urlaubsanspruch nach Kündigung – das musst du wissen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.