Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bis 31.12.13

Die Krankenkassen erlassen noch bis zum 31.12.2013 Beitragsschulden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist so schuldenfrei möglich.

Wenn du trotz Versicherungspflicht, die seit 2007 gilt, nicht krankenversichert bist oder bei deiner gesetzlichen Krankenkasse Beitragsschulden hast, hast du bis Ende des Monats (31.12.2013) Zeit, um einen Antrag auf Schuldenerlass zu stellen. Dazu musst du dich bei der Krankenkasse melden, bei der du zuletzt versichert warst. Wer noch nie krankenversichert war, kann sich eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen.

Das Beitragsschuldengesetz ermöglicht die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Der Schuldenerlass ist aufgrund des Beitragsschuldengesetzes vom 1. August 2013  möglich. Laut diesem Gesetz werden alle Schulden, die im Zeitraum von 1.04.2007 bis zum 31.12.2013 entstanden sind, von gesetzlichen Krankenkassen erlassen. Die noch nicht bezahlten Säumniszuschläge werden dabei von 5 auf 1 Prozent reduziert.   Das Beitragsschuldengesetz soll den Leuten, die aus Angst vor Säumniszuschlägen und hohen Prämien auf Krankenversicherung verzichten, eine Chance geben, ohne Schulden in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu kehren. Laut test.de haben über 100000 Menschen trotz Versicherungspflicht keine Krankenversicherung.

So erfolgt die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse

Um den Schuldenerlass in Anspruch zu nehmen, musst du dich bis 31.12.2013 bei deiner Kasse melden. Rufe dort am besten an und frag nach Details. Bedenke dabei die kommenden Feiertage! Nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung musst du 18 Monate lang Mitglied bleiben. Erst nach dieser Zeit hast du die Möglichkeit, mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen und zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu wechseln. Damit du diese Frist auf keinen Fall versäumst, bieten wir einen Erinnerungsservice  sowie wichtige Informationen zum Thema Krankenkasse kündigen  für dich an.

Voraussetzung für den Schuldenerlass

Um den Schuldenerlass zu bekommen, setzt das Gesetz voraus, dass im Zeitraum zwischen Eintritt der Versicherungspflicht von 2007 und der Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse (sogenannter  Nacherhebungszeitraum) keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Das heißt, wenn du innerhalb des Nacherhebungszeitraums beim Arzt warst, musst du die Kosten selber tragen. Nur in diesem Fall werden deine Beitragsschulden erlassen und die  Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich.

Ab 1. Januar 2014 gilt kein Schuldenerlass

Wer sich bis 31.12.2013 nicht krankenversichern lässt, wird im Jahr 2014 weiterhin die Schulden haben. Allerdings wird vom Beitragsschuldengesetz eine Ermäßigung vorgesehen. Als Beitragsschulden für den Nacherhebungszeitraum werden 10 Prozent des durchschnittlichen Beitragssatzes im Monat berechnet.