Durch das Sonderkündigungsrecht Krankenkasse kommst du schnell aus langen Verträgen. Hier erfährst du, wann es greift.
Generell ist eine Kündigung bei deiner Krankenkasse erst nach einer 18-monatigen Mitgliedschaft möglich. Das bedeutet du bindest dich mit Eintritt in eine Krankenversicherung für eineinhalb Jahre vertraglich an die von dir gewählte Versicherung. Wir zeigen dir die Möglichkeit diese Regelung durch das Sonderkündigungsrecht Krankenkasse zu umgehen – nämlich dann, wenn deine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt.
Sonderkündigungsrecht der gesetzlichen Krankenkasse
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind, nach §175 des Sozialgesetzbuchs 5 (Abs. 4 Satz 5), verpflichtet eine Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags schriftlich den Versicherten mitzuteilen. Dies muss einen Monat vor der Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrags geschehen. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung hast du wiederrum einen Monat Zeit, um deine bestehende Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung zu kündigen. Jedoch wird die Kündigung erst zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Sonderkündigungsrecht der privaten Krankenkasse
Wenn du bei einer privaten Krankenkasse versichert bist, hast du ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragserhöhung. Es gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ab dem Erhalt der schriftlichen Ankündigung. Deine Versicherung endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung.
Solltest du deine private Krankenversicherung verlassen um in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, kannst du deine Versicherung auch zum Eintritt in die neue Versicherung kündigen. Das kannst du auch noch rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach deinem Wechsel machen. Vergiss dabei nicht die Bestätigung deiner neu gewählten Krankenkasse der privaten Krankenversicherung zu schicken.
Formalitäten zur Kündigung
Das Bundesgesundheitsministerium setzt gesetzlich nicht fest, dass eine Kündigung mit dem Sonderkündigungsrecht der Krankenkassen als solches gekennzeichnet werden muss. Sofern die Kündigung innerhalb der einmonatigen Frist bei der Versicherung eingeht, ist diese rechtlich bindend. Diese ist jedoch nicht sofort wirksam, sondern kündigt deine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats.
Eine Kündigung der Krankenkasse muss in den meinsten Fällen auf schriftlichem Weg erfolgen. Du kannst mit Hilfe unseres Adressbuchs ganz einfach deine Krankenversicherung auswählen und bekommst von uns eine hilfreiche Auskunft über die jeweilige Adresse, Hotline, E-Mail, sowie Web-Adresse.
Genauere Informationen zu deinen persönlichen Fristen und Fomalitäten, entnimmst du aus deinem Vertrag mit deiner Krankenkasse. Dort siehst du auch eventuelle Abweichungen zum Sonderkündigungsrecht der Krankenkasse in deinem speziellen Fall.
Termindruck durch die Sonderkündigung der Krankenkasse
Im folgenden Beispiel wird ersichtlich, wie sich eine solche Kündigung aus dem Sonderkündigungsrecht der Krankenkasse zeitlich gestalten kann. Nachdem die Krankenkasse dir schriftlich die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags Bescheid gegeben hat, hast du bis zum Ende des Monats Zeit deinen Vertrag zu kündigen. Deine Krankenkasse ist verpflichtet den Eingang der Kündigung zu bestätigen.
Beispiel für die Anwendung des Sonderkündigungsrechts | |
Zeitpunkt der Bekannmachung eines Zusatzbeitrages | 01.07.2015 |
Kündigung fällig bis | 31.07.2015 |
Ende der Mitgliedschaft der gekündigten Krankenkasse | 30.09.2015 |
Beginn der Mitgliedschaft der neu gewählten Krankenkasse | 01.10.2015 |
Bindungsfrist bei Wahltarifen
Solltest du zusätzlich zu deiner bestehenden Krankenversicherung einen Wahltarif gebucht haben, so entsteht dadurch für dich eine Bindungsfrist. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit kannst du einsehen wielange diese bei den jeweiligen Wahltarifen ist. Hier ist eine Kündigung durch das Sonderkündigungsrecht der Krankenkassen nicht möglich. In manchen Fällen bist du bis zu 3 Jahre an deine Versicherung gebunden.
Solltest du während der Anfangszeit deiner neuen Krankenkasse bemerken, dass du nicht zufrieden mit den jeweiligen Leistungen oder Ähnlichem bist, so hast du eine 14-tägige Zeitspanne den unterschriebenen Vertrag zu widerrufen. Dazu genügt ein kurzes Kündigungsschreiben, welches keinen genauen Grund der Kündigung benötigt. Hierzu kannst du unser Kündigungsportal, speziell für deine Krankenversicherung, benutzen.
Jetzt deine Krankenkasse kündigen
Durch die Senkung des gesetzlichen Krankenkassenbeitrag von 15,5% auf 14,6% können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag frei festlegen – auch in der Höhe. Deshalb gibt es nun auch oft günstigere Angebote als die bisherige Krankenkasse und macht den Wechsel natürlich besonders attraktiv. Solltest du unzufrieden mit den Leistungen oder Ähnlichem deiner Krankenkasse sein, dann nutze die nächste Erhöhung des Zusatzbeitrags um diese zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Denk daran, dir bleibt nur ein kurzes Zeitfenster für deine Kündigung – verpass‘ deine Chance nicht!