Du bist nicht mehr zufrieden mit den Leistungen deiner Krankenkasse? Dann solltest du deinen Versicherer wechseln und die TK kündigen.
Die Wahl der richtigen Krankenkasse will gut überlegt sein, ist sie doch eine der wichtigsten Policen, die jeder besitzen muss. Deine Versicherung bei der Techniker Krankenkasse ist dir zu teuer oder beinhaltet nicht die Leistungen, die du dir wünscht? Dann solltest du dir eine neue Versicherung suchen und deinen Vertrag bei der TK kündigen.
In Deutschland besteht generell für jede Person eine Krankenversicherungspflicht. Du kannst deiner bisherigen Krankenkasse daher nicht kündigen, ohne den Wechsel zu einer neuen Versicherung in die Wege zu leiten.
TK kündigen: Beachte die Kündigungsfrist
Allgemein gilt eine
12-monatige Bindungsfrist bei gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass du deinen Vertrag bei der Techniker Krankenkasse frühestens nach einer
Laufzeit von einem Jahr beenden kannst. Beachte dabei die
Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Vertragsende.
Hast du einen Wahltarif bei der Techniker Krankenkasse abgeschlossen, beträgt die Bindungsfrist nicht ein, sondern 3 Jahre. Sieh daher vor deiner TK Kündigung am besten in deinen Versicherungsbedingungen nach, welche Konditionen für deinen Vertrag gelten.
Deine TK Kündigung reichst du am besten schriftlich per Einschreiben oder per Fax mit Sendeprotokoll bei der Techniker Krankenkasse ein.
Hast du deinen Vertrag zum Beispiel am
1. Dezember geschlossen, ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist frühestens zum
30. November des nächsten Jahres möglich.
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TK kündigen: Seit Anfang 2021 noch einfacher
Falls du schon genau weißt, zu welcher gesetzlichen Krankenkasse du wechseln möchtest, funktioniert dies seit dem 1. Januar 2021 noch einfacher. Dank neuen Regeln musst du deine Kündigung nun nicht mehr selbst bei deinem Anbieter einreichen. Stattdessen übernimmt dies dein neuer Versicherer. Auf diesem Wege entfällt für dich der komplette Papierkram, da dein alter und neuer Anbieter alle Angelegenheiten unter sich klären. Du erhältst lediglich eine Benachrichtigung, ob dein Wechsel geklappt hat.
So einfach gelingt deine TK Kündigung und der Wechsel zu einer neuen Versicherung:
- Suche dir eine neue Krankenversicherung deiner Wahl aus und fülle einen Neuaufnahmeantrag aus.
- Wurde dein Auftrag angenommen, erledigt dein neuer Versicherer in der Regel die Kündigung bei deinem alten Anbieter und informiert dich über alle weiteren Schritte.
Beachte, dass du der TK auf jeden Fall selbst kündigen musst, wenn du in die private Versicherung wechselst oder ins Ausland umziehen willst.
Ausführliche Informationen zu den
neuen Kündigungsbedingungen der gesetzlichen Krankenkasse findest du in unserem
Beitrag Gesetzliche Krankenkasse: Jetzt noch einfacher wechseln und bares Geld sparen.
Du möchtest deinen Vertrag
lieber selbst kündigen? Achte darauf, dass du dich rechtzeitig vor dem Ende des Versicherungsvertrages der TK um deine
Weiterversicherung bei einem anderen Anbieter kümmerst, damit
keine Versicherungslücke entsteht. Für deine Kündigung kannst du dabei selbstverständlich auch unseren
aboalarm Kündigungsservice nutzen.
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wo dein Geld jeden Monat hingeht. Nun kannst du überprüfen, welche Verträge überflüssig sind und dir eine
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Überblick über deine Vertragssituation und verpasst nie wieder eine Kündigungsfrist!
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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.