Möchtest du dir nach einem Autounfall den Unfallschaden auszahlen lassen? Lies hier alle über Gutachten, Mehrwertsteuer und die Hilfe vom Anwalt.
Nach einem unverschuldeten Autounfall hast du die Möglichkeit, den Schaden von der Versicherung des anderen Beteiligten übernehmen zu lassen. Du kannst dir deinen Unfallschaden jedoch auch auszahlen lassen. Dabei handelt es sich um die sogenannte fiktive Abrechnung.
Wir haben für dich zusammengefasst wie du am besten vorgehen solltest, wenn du dir deinen Unfallschaden auszahlen lassen willst.
Unfallschaden auszahlen lassen: Das Gutachten
© juefraphoto – Fotolia.com
Welche Kfz-Versicherung möchtest du kündigen?
Jetzt Anbieter auswählen
Egal aus welchen Gründen du dein Auto nicht reparieren möchtest oder du dir den
Unfallschaden auszahlen lassen willst, du musst in jedem Fall
einen Sachverständigen einschalten. Dieser
Gutachter ermittelt dann die anfallen Reparaturkosten und somit auch die
Höhe der Entschädigung, die dir zusteht.
Hierbei ist es ratsam, wenn du nicht das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung in Anspruch nimmst, sondern einen eigenen Gutachter beauftragst. In der Regel erhältst du so eine höhere Entschädigung, da laut Unfallhelden der Gutachter der Versicherung in der Regel eine niedrigere Summe veranschlagt als ein unabhängiger.
Der Gutachter ermittelt nicht nur die voraussichtlichen Reparaturkosten sondern auch die Wertminderung, die dein Auto durch den Unfall erlitten hat. Außerdem ermittelt er eine voraussichtliche Nutzungsausfallentschädigung. Würde dein Auto bei einer Reparatur also beispielsweise eine Woche lang in der Werkstatt stehen, du bräuchtest es aber für den Weg zur Arbeit, steht dir eine Entschädigung zu.
Bei einem Totalschaden ermittelt der Gutachter zudem den Rest- und den Wiederbeschaffungswert und wie lange es wahrscheinlich dauert, ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen. Auch für diesen Ausfall steht dir eine Entschädigung zu. Mehr dazu, wie sich die Höhe deiner Entschädigung errechnet, erfährst du in unserem Artikel Kfz-Versicherung zahlt nicht – so gehst du vor.
© Gina Sanders – Fotolia.com
Möchtest du auf Nummer sichergehen, dass du tatsächlich die veranschlagte Summe bekommst, solltest du einen Anwalt einschalten, der die Höhe der Entschädigung ermittelt. Die Anwaltskosten und die Kosten für das Gutachten, trägt die gegnerische Versicherung, wenn dich keine Teilschuld trifft.
Unfallschaden auszahlen lassen: Mehrwertsteuer
Bereichern darfst du dich durch die Auszahlung des Unfallschadens natürlich nicht: Der Versicherer muss dir nur das bezahlen, was für die Wiederbeschaffung fällig wird. Versicherer müssen nur dann mehr als den Wiederbeschaffungswert zahlen, wenn du das Auto tatsächlich reparieren lässt und danach auch weiter fährst, berichtet finanztip.de.
Lässt du dir den Unfallschaden auszahlen, steht dir die Mehrwertsteuer, die das Gutachten für die Reparatur ausweist, übrigens nicht zu.
Unfallschaden auszahlen lassen: Unterstützung vom Anwalt
Versicherer sehen es laut test.de nicht gerne, wenn du dir den Unfallschaden auszahlen lassen willst. Dabei kann es zum Streit über einzelne Punkte des Gutachtens kommen. Daher ist es empfehlenswert, in jedem Fall einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Bedenke jedoch, dass der Anwalt nur dann komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, wenn dich keine Teilschuld trifft.
© playstuff – Fotolia.com
Trifft dich eine Teilschuld, musst du nur dann nicht für die Anwaltskosten aufkommen, wenn er den durch dich verursachten Schaden in seinem Gutachten nicht berücksichtigt. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Anwaltskosten, die die gegnerische Versicherung nicht trägt. Mehr erfährst du in unserem Artikel Rechtsschutzversicherung: Was ist wichtig?