Wenn es stürmt, hagelt, blitzt und donnert, solltest du gut informiert sein, damit deine Unwetter-Versicherung dich nicht im Regen stehen lässt.
Das Auftreten von Unwettern überrascht uns längst nicht mehr, denn heutzutage haben wir recht zuverlässige Wettervorhersagen. Auf die Auswirkungen und Schäden, die hierdurch entstehen, sind wir jedoch meist unvorbereitet und in vielen Fällen leider zudem nicht ausreichend mit Unwetter-Versicherungen abgesichert.
Unwettersituation in Deutschland
Extreme Wetterlagen häufen sich mittlerweile auch bei uns in Deutschland. Wie der Deutschlandfunk berichtet, muss auch in Zukunft mit einem Anstieg solcher Unwetter gerechnet werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für jeden Einzelnen mit Unwetter-Versicherungen gut vorzusorgen.
Häufig werden zwar im Voraus genaue Unwetterwarnungen ausgesprochen, im Nachhinein wird jedoch auch von immensen Schäden berichtet, die reguliert werden müssen. Wie beispielsweise die Abendzeitung nach dem letzten großen Hagel-Unwetter im Landkreis München berichtet.
Was kannst du tun, um dich ausreichend zu schützen?
Bestehende Versicherungen prüfen
Als Erstes solltest du dir einen genauen Überblick über deine bereits bestehenden Versicherungen schaffen. Welche Versicherungen du aktuell besitzt, erfährst du schnell und einfach über unseren Vertragscheck.
Dort kannst du ganz einfach dein Bankkonto nach bestehenden Verträgen überprüfen lassen und hast somit innerhalb von 2 Minuten einen Überblick über alle aktuell bestehenden Verträge.
Das alles natürlich kostenlos, durch TÜV-zertifizierte Technik und absolut datenschutzkonform. Im Anschluss erhältst du von uns dein persönliches Check-Ergebnis und deine Daten werden unverzüglich gelöscht.
Sieh dir im zweiten Schritt deine Vertragsunterlagen genau durch: Mit welchen Leistungen kannst du rechnen, wenn ein Unwetterschaden entstanden ist?
Natürlich richtet sich dein Versicherungsbedarf nach deiner Lebenssituation. Also, ob du z.B. Wohneigentum besitzt oder Mieter bist und ob du ein eigenes Auto fährst.
Schnell ändern sich Lebensumstände, deine Versicherung bleibt jedoch die gleiche. Solltest du also feststellen, dass dein bisheriger Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, dann raten wir dir, dich neu zu versichern oder deine bestehenden Unwetter-Versicherungen aufzustocken.
Deine Versicherung bietet dir keinen ausreichenden Schutz bei Unwetterschäden? Kündige sie schnell und einfach über unseren Service. Hier kannst du das passende Kündigungsschreiben auswählen und direkt online an deinen Anbieter versenden.
Welche Versicherung deckt die unterschiedlichen Unwetter-Schäden ab?
Leider gibt es die eine allumfassende Unwetter-Versicherung nicht, auch wenn das sicherlich einfacher wäre. Je nachdem welche Sturmschäden entstanden sind, greifen ganz verschiedene Versicherungen.
Wir wollen dir einen Überblick über die wichtigsten Unwetter-Versicherungen geben:
Hauratversicherung
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Wie der Ratgeber des ndr.de berichtet, kommt die Hausratversicherung vorallem für Schäden durch Sturm oder Blitzschlag an beweglichen Gütern auf. Das bedeutet Möbel, Teppiche, technische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte sind versichert. Auch die Gegenstände, die in deiner Wohnung oder im Keller beschädigt wurden, schließt diese Versicherung mit ein.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung greift, wenn Unwetterschäden bei mehr als Windstärke 8 an Haus oder Dach entstanden sind. Dafür muss der Wind jedoch eine Geschwindigkeit von mehr als 62 km/h gehabt haben. Auch wenn daraus folgt, dass eintretender Regen Schäden hinterlässt, werden diese reguliert. Zudem sollte diese Unwetter-Versicherung Schäden an deinem Gartenhäuschen oder Carport einschließen und für Schäden aufkommen, die durch einen Blitzeinschlag entstanden sind oder wenn umgestürzte Bäume beseitigt werden müssen.
Elementarschaden-Zusatzversicherung
Mit den Kosten, die ein mit Wasser vollgelaufener Keller verursacht, stehst du ganz allein da, wenn du keine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen hast. Diese kannst du zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung als Erweiterung deines Versicherungsschutzes abschließen. Diese deckt nicht nur Schäden durch Oberflächen- oder Kanalwasser, sondern auch durch Naturereignisse wie Lawinen, Erdrutsche oder Erdbeben ab.
Haftpflichtversicherung
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Wenn Schaden an Dritten entsteht, auch im Falle eines Unwetters, springt deine Haftpflichtversicherung ein. Diese Schäden müssen reguliert werden, wenn du oder dein Eigentum Schaden verursacht. Deshalb ist die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen auf dem Markt – weshalb du eine benötigst, kannst du hier nachlesen.
Kfz-Versicherung
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Sollte ein Sturm- oder Unwetterschaden an deinem Auto entstehen, greift hier wieder die Grenze der Windstärke 8, die die Versicherungen festlegen. Erst wenn ein Sturm diese Windgeschwindigkeit erreicht hat, kommt die Kfz-Versicherung für die Folgeschäden auf. Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert, kommt die Teilkasko-Versicherung für Schäden auf, die Sturm, Hagel oder Blitzschlag am Auto verursacht haben.
Trifft ein umstürzender Baum dein Auto, kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers einspringen muss. Falls das nicht zutrifft, werden auch diese Schäden über deine Teilkaskoversicherung abgewickelt. Für den Fall, dass du mit einem auf der Straße liegenden Baum kollidierst, müsstest du vollkaskoversichert sein, damit du diesen Schaden über deine Versicherung regulieren kannst.
Der Unwetter-Versicherungsbedarf kann sehr unterschiedlich sein, solltest du also Hilfe benötigen, um herauszufinden welchen Versicherungsbedarf du hast, findest du wertvolle Informationen beim Bund der Versicherten.
Dieser rät auch, genau auf die jeweiligen Leistungen der Policen zu schauen, da es zwischen den Versicherungen erhebliche Preisunterschiede gibt. Du solltest also nicht ohne weiteres nur den Preis entscheiden lassen, sondern genau prüfen, ob die von dir benötigten Leistungen versichert sind.
Richtiges Handeln nach dem Schaden: Die korrekte Meldung an deine Versicherung
Worauf sowohl Versicherungen, als auch test.de hinweisen: Du selbst trägst die Verantwortung nicht versicherungswidrig zu handeln! Das bedeutet, dass Fenster ordnungsgemäß geschlossen sein sollten, wenn es eine Unwetterwarnung gibt. Bäume in deinem Garten sollten in regelmäßigen Abständen auf ihre Gesundheit kontrolliert werden. Zudem solltest du deinen Garten oder Balkon sturmsicher machen, sollte ein Unwetter aufziehen oder angesagt werden.
Um den vollen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, solltest du nach einem Schaden überlegt handeln und am besten gleich nach der Entstehung des Schadens alles schriftlich und bildlich dokumentieren. Ebenso wichtig ist es, dass du zeitnah, möglichst innerhalb eines Tages, in Kontakt mit deiner Unwetter-Versicherung trittst und den Schaden dort meldest. Genauere Angaben musst du zu diesem Zeitpunkt noch nicht machen. Wichtig ist nur, dass deine Versicherung unterrichtet wurde.

Wenn deine Sturmschaden-Versicherung dir kündigt: So reagierst du richtig!
Nicht nur du kannst deinen Versicherungsvertrag kündigen – auch deine Unwetter-Versicherung hat nach einem Schadensfall die Möglichkeit euren Vertrag zu beenden. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale kündigen Versicherungsanbieter häufig die Verträge außerordentlich oder zum Ablauf der meist einjährigen Laufzeit, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Das kann schnell problematisch für dich als Versicherungsinhaber werden, denn meist ist es nach so einer Vertragsauflösung schwierig, einen gleichwertigen Vertrag bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Versicherungen können dich nämlich ablehnen, wenn du wegen eines Schadensfalls gekündigt wurdest und das Risiko eines erneuten Schadens höher als bei anderen Versicherungsinhabern ist.
Solltest du bereits eine Kündigung von deinem Versicherer erhalten haben oder dieser deutet an, dass er den Vertrag kündigen wird, dann solltest du um eine sogenannte Kündigungsumkehr bitten. Das bedeutet, du kündigst im Gegenzug selbst den bestehenden Vertrag. So hast du bessere Chancen bei einer alternativen Versicherung wieder angenommen zu werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.