Die Maklertricks – so wollen sie das Bestellerprinzip überlisten

Wegen des Bestellerprinzips haben die Makler Einbußen. Manche Makler versuchen sich nun, die weggefallene Provision vom Mieter trickreich zurückzuholen. Lies hier die gängigsten Maklertricks. 

Seit gut einem Jahr gibt es nun das Bestellerprinzip für Mietverträge, welches besagt, dass der, der den Auftrag an den Makler erteilt, auch die Kosten übernehmen muss. Dies ist in fast allen Fällen der Vermieter. Dieser versucht seit der neuen Regelung aber nun vermehrt privat seine Immobilie zu vermieten. Deshalb verbuchen einige Makler Einbußen. Die Welt hat beispielsweise Umfragewerte von Immobilienscout24 welche besagen, dass jeder dritte Makler Umsatzeinbußen von 50 Prozent hat. Seitdem tricksen einige Makler und wollen sich so Geld von den Mietern zurückholen. Doch die meisten Methoden sind illegal.

Das sind die Maklertricks

Ziemlich häufig scheint es vorzukommen, dass Makler eine Besichtigungsgebühr verlangen. Vor dem Landgericht Stuttgart ist derzeit ein solcher Fall bereits vor Gericht, wie Legal Tribune Online berichtete. Der Mietverein klagt gegen den Makler, der 35 Euro Besichtigungsgebühr verlangt. Der Angeklagte wiederum versucht sich zu rechtfertigen, dass er die Gebühr nur für die Sonderleistung, nämlich die Immobilie allein oder in einer kleineren Gruppe zu besichtigen, erhoben habe.
Auch versuchen Makler zum Mietvertrag einen teuren Servicevertrag mit zu verkaufen. Der  Mieterverein warnte vor Formulierungen wie „Ohne Courtage – Vertragsgebühr in Höhe von 250,- Euro zzgl. Mwst.“ Solche Vertragsausfertigungs- oder Schreibgebühren dürfen nicht verlangt werden.
Die Zeit berichtet außerdem noch von überhöhten Abschlagszahlungen für Einrichtungsgegenstände oder Wohnungseinbauten, schreibt aber auch, dass diese Maklertricks nicht legal sind.

Die legalen Möglichkeiten für den Vermieter

Auch die FAZ beschreib diese Szenarien, fügt jedoch noch zwei Taktiken, wie Vermieter versuchen, sich die Provision vom Mieter zurückholen hinzu.

Zum ersten den Staffelmietvertrag. Das ist eine langfristige Rückerstattung der Provision über eine gesteigerte Kaltmiete. Die zweite „Taktik“ besteht darin, dass der Vermieter eine Kündigungsklausel bei raschem Wieder-Auszug in den Vertrag einbaut. Damit kann sich der Vermieter schützen, allzu häufig die Provisionszahlung übernehmen zu müssen. Denn wenn der Mieter innerhalb einer gewissen Zeit wieder auszieht, kann der Vermieter mit dieser Kündigungsklausel einen Teil der Provision zurückverlangen. Im Gegensatz zu den anderen Maklertricks sind diese zwei Taktiken erlaubt.

Wenn ein Staffelmietvertrag erst einmal unterschrieben ist, kann daran rechtlich auch nichts mehr geändert werden. Gegen Vor- und Vermittlungsgebühren oder hohe Abschlagszahlungen können sich Mieter jedoch wehren. Ulrich Ropertz vom Mietverband erklärte gegenüber der FAZ, dass Formulare und Vereinbarungen zu derartigen unrechtmäßigen Verträgen durchaus unterschrieben werden können, denn sie treten erst bei Abschluss eines Mietvertrages in Kraft. Dann wiederum soll sich der Mieter weigern, diese Kosten zu bezahlen, so Ropertz. Denn so müsste der Makler klagen und das wird dieser nicht tun, wenn er zu Unrecht eine Provision fordert.

Tipps gegen Maklertricks

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Grundsätzlich lässt sich also zusammenfassen, dass mit der neuen Regelung im Normalfall der Vermieter zahlen muss, da meistens dieser den Makler beauftragt. Falls der Mieter die Maklergebühren gezahlt hat, so kann er diese bis zu drei Jahre nach dem Vertragsschluss zurückfordern. Auch ist es dann möglich, dass der Mieter den Makler verklagt, was den Makler bis zu 25.000 Euro Geldbuße einbringen könnte, so die Zeit. Natürlich vorausgesetzt, dass er den Makler nicht beauftragt hat.

Der Mietverein macht das nochmal ganz deutlich: Der Mieter muss ausschließlich dann zahlen, wenn er den Makler schriftlich oder in Textform beauftragt hat. Daraufhin müsse laut dem Mietverein eine Anzeige für den Interessenten (Mieter) geschalten werden und sich ein Vermieter darauf melden. Für diesen Vorgang sei der Makler beweispflichtig. Das eigentliche Problem scheint also zu sein, dass sich niemand über die versteckten Gebühren beschwert oder zu klangen versucht, aus Angst sonst keine Wohnung zu finden oder zu bekommen.
Als Mieter kann es sich aber dennoch lohnen, den Makler selbst zu beauftragen, um so vielleicht passendere Wohnungen zu finden und eine bessere Betreuung durch den Makler zu erhalten.

Die Bilanz nach einem Jahr Bestellerprinzip

Seit einem Jahr müssen Mieter keine Provision mehr zahlen, denn am Ersten Juni 2015 trat das Bestellerprinzip in Kraft. Wir haben eine Bilanz gezogen nach dem ersten Jahr. Gleich als das neue Gesetz herauskam, stellten zwei Makler einen Eilantrag gegen das Inkrafttreten der neuen Regelung. Doch der scheiterte sofort, die Richter sahen den Berufsstand durch das Gesetz wirtschaftlich nicht bedroht, berichtet die Welt. Doch, so die Zeitung weiter, überleben einzelne Maklerfirmen das neue Gesetz trotzdem nicht. Laut einer Umfrage von Immobilienscout24 hat jeder dritte Makler Umsatzeinbußen von 50 Prozent. 83,9 Prozent der Befragten geben an, dass sie Umsatzeinbußen im Vergleich zum Jahr vor der Einführung zu verzeichnen haben. Denn viele Vermieter haben sich dazu entschlossen, ihre Immobilie erst einmal privat zu vermitteln. Dies führt wiederum dazu, dass deutlich weniger Mietwohnungen im öffentlichen Angebot vorhanden sind. Die Mitglieder vom Immobilienverband Deutschland IVD berichten über einen Rückgang der angebotenen Mietwohnungen in Online-Portalen von 40 Prozent. Das jedoch ist natürlich auch ein problematischer Nebeneffekt, den das Bestellerprinzip für den potentiellen Mieter mit sich bringt, der durch diese Regelung eigentlich entlastet werden sollte. Ein Makler berichtete sogar gegenüber der Welt, dass das Raster, in das ein Mieter passen muss, jetzt noch enger wurde als bisher.

Diese Entwicklungen haben nun also eine Umstrukturierung der Maklerbranche zur Folge. Welche auch bereits schon erfolgt ist, um sich aus Sicht der Makler auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen, haben sie ihr Portfolio verändert und den Umständen angepasst. So werden die Leistungen aufgesplittert und einzeln verkauft, wie die Anzeige im Netz, das Auswählen der Bewerber, die Durchführung der Besichtigungen, Unterstützung bei Vertragsabschluss um ein paar Beispiele zu geben. Der Makler fungiert jetzt mehr als Berater und nichtmehr so stark als Vermittler.
Die IVD zieht jedoch trotzdem eine positive Bilanz. Die neue Regelung funktioniert gut und und die neuen Angebote sind transparenter als die damaligen Provisionen.

Weitere Informationen dazu findest du hier:

Maklerprovision 2015: Mieter soll entlastet werden
Tricks bei der Maklerprovision – nicht mit dir!

Update [17.06.2016]

Das Urteil des oben geschilderten Falles, in dem der Makler eine Besichtigungsgebühr verlangt hat, wurde gesprochen. Das Landgericht Stuttgart stärkte noch einmal die Rechte der Mieter. Die verlangten Besichtigungsgebühren sind rechtswidrig. Der Mietverein Stuttgart hatte den Makler bereits vor einem knappen Jahr abgemahnt. Als dieser jedoch weiterhin Gebühren von den Wohnungssuchenden verlangte, zog der Mietverein vor Gericht und gewann.

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