Haustiere in Mietwohnungen: Was bringt das Urteil wirklich?

Haustiere in Mietwohnungen dürfen nicht mehr generell verboten werden, das besagt ein Urteil des BGH. Wir fragen uns, bringt dieses Urteil Tierbesitzern wirklich etwas?

Das Urteil zu Haustieren in Mietwohnungen wurde bereits vor einem Jahr gesprochen. Demnach dürfen Haustiere in Mietwohnungen nicht mehr generell ausgeschlossen werden, wie unter anderem der Spiegel berichtet. Dies macht vor allem Hunde- und Katzenbesitzern Hoffnungen, in Zukunft leichter eine Wohnung zu finden. Wir stellen uns nun, ein Jahr später, die Frage, ob das Urteil diese Hoffnung wirklich erfüllen kann.

Haustiere in Mietwohnungen: Das besagt das Urteil

Das Urteil bezieht sich auf Klauseln im Mietvertrag, die die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen, genauer gesagt von Hunden und Katzen, generell verbieten. Solche Klauseln stellen laut BGH eine unangemessene Benachteiligung dar und sind deshalb nicht zulässig. Es müsse je nach Einzelfall zu einer Abwägung zwischen den Interessen des Mieters und denen des Vermieters und der Nachbarn im Haus kommen. Doch der BGH stellte auch klar, dass dies kein Freifahrtschein für die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen sei. Der Zivilsenat sagte wörtlich, es müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen.“

Haustiere in Mietwohnungen: Wann muss ich den Vermieter fragen?

Grundsätzlich gilt, Kleintiere dürfen immer ohne Absprache mit dem Vermieter gehalten werden. Zu diesen gehört „alles, was in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden kann“, sagt Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes in Recklinghausen bei zuhause.de. Eine Ausnahme stellen hier jedoch gefährliche oder ekelerregende Tiere, wie Vogelspinnen oder Schlangen, dar. Diese bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

Bist du hingegen Besitzer eines Hundes oder einer Katze, solltest du einen genaueren Blick in deinen Mietvertrag werfen. Steht dort nichts über die Haltung von Haustieren, so kannst du dir ohne Bedenken ein Tier anschaffen. Die meisten Mietverträge verlangen jedoch mindestens eine Mitteilung an den Wohnungsbesitzer über das zu erwartende Haustier oder fordern eine vorherige Anfrage an den Vermieter. Doch auch, wenn du bei deinem Vermieter nachfragen musst, darf dieser dir die Haltung nicht immer untersagen, sagt Deese weiter. „Wenn der Vermieter das Entscheidungsrecht hat, darf er das nicht willkürlich anwenden, sondern muss begründen, warum Katze oder Hund nicht gehalten werden dürfen.“ So kann dein Vermieter also nicht bei einem Mieter die Haltung erlauben, bei dir aber nicht. Ein Grund für das Verbot könnte hingegen sein, dass es sich bei dem Hund deines Nachbarn um einen kleinen Familienhund handelt und du hingegen einen Kampfhund halten willst.

Bei der Abwägung, ob ein Tier erlaubt wird oder nicht, kommt es, neben der Art des Haustieres, vor allem auf die Anzahl und, bei Hunden, auch auf deren Größe an. Diese beiden Faktoren müssen immer in Relation zur Größe der Wohnung gesetzt werden. Doch für verantwortungsbewusste Tierhalter sollte es ohnehin selbstverständlich sein, dass man eine Deutsche Dogge nicht in einer kleinen Einzimmerwohnung halten kann. Das sagt auch Peter Cordes, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Nordenhamer Siedlungsgesellschaft bei der NWZ Online.

Haustiere in Mietwohnungen: Das bringt das Urteil wirklich

Für Wohnungssuchende

Bei der Wohnungssuche bringt das oben genannte Urteil für Haustierbesitzer kaum Vorteile. Denn das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf Regelungen im Mietvertrag und nicht bereits auf die Wohnungssuche. Gerade in Großstädten, wo es oft mehrere hundert Bewerber für eine Wohnung gibt, hat der Vermieter genügend Auswahl. Wenn er keine Haustierhaltung wünscht, dann sucht er sich eben Bewerber ohne Haustiere aus. Doch Vorsicht, hier könnte eine logische Konsequenz sein, das Haustier nicht anzugeben und sich erst darum zu kümmern, wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist. Das solltest du auf keinen Fall versuchen. Laut urbia.de bist du dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Haustieren zu machen, die eine Genehmigung durch den Vermieter voraussetzen. Außerdem kann es passieren, dass der Vermieter auch später noch seine Zusage verweigert. Bringst du dein Tier dann trotzdem in die Wohnung, kann es im schlimmsten Fall zur Kündigung deines Mietvertrags kommen. Deshalb gilt, so lästig es auch ist: Bei der Frage nach den Haustieren immer gleich mit offenen Karten spielen. Helfen kann dir dabei die Aussage, dass dein Haustier haftpflichtversichert ist und eine Auskunft deines bisherigen Vermieters, dass dein tierischer Mitbewohner bisher nicht für Ärger, Lärm oder Dreck gesorgt hat.

Für Mieter

Auch wenn du bereits in einer Mitwohnung wohnst und planst, dir ein Haustier anzuschaffen, bringt dir das Urteil in der Realität wohl eher geringfügig Vorteile. Das einzige, was eindeutig verboten wurde, ist dass Haustiere in Mietwohnungen durch eine Klausel im Mietvertrag generell ausgeschlossen werden. Hast du jedoch beim Vermieter nachgefragt und dieser nennt Gründe für den Verbot des Haustieres so bleibt dir nicht viel übrig, als dies zu akzeptieren. Natürlich steht dir der Weg zu einem Anwalt und im schlimmsten Fall auch der Gang vor Gericht offen, doch es ist fraglich, inwieweit sich dies tatsächlich lohnt.

Ratsamer ist es, eine gemeinsame Lösung zu finden. Versuche beim Gespräch mit deinem Vermieter sachlich zu bleiben und Verständnis für seine Sorgen aufzubringen. Denn ein Streit macht die Ausgangssituation in keinem Fall besser. Könnt ihr euch nicht einigen, überlege dir gut, wie wichtig dir die Anschaffung eines Haustiers tatsächlich ist und ob es sich nicht eher um einen momentanen Wunsch handelt, der in ein paar Wochen bereits vergessen ist.