Heimvertrag: das sollte im Vertrag stehen

Der Umzug in ein Heim ist ein einschneidender Lebensabschnitt. Was im Heimvertrag aufgenommen werden soll und worauf du beim Vertragsschluss mit einem Pflegeheim achten solltest, oder wie du deinen Angehörigen bei diesem bedeutenden Schritt helfen kannst, erklären wir dir im Folgenden.

Die gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz  (WBVG), das bundesweit gilt. Ob das WBVG für dich und deine gewählte Einrichtung anwendbar ist, ist davon abhängig, ob das Heim sowohl die Beherbergung, als auch die Verpflegung übernimmt. Wohnen und Pflege müssen also aus einer Hand kommen.

Kläre vor dem Vertragsabschluss, ob Pflege und Unterkunft vom identischen Anbieter erbracht werden. Ambulante Pflege fällt damit beispielsweise nicht in den Geltungsbereich des WBVG.

Vertragsunterzeichnung als Bevollmächtigter

Du unterschreibst als Bevollmächtigter den Vertrag? Achte darauf, dass du mit in Vertretung oder Ähnlichem unterzeichnest, rät die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) . Ansonsten wirst du als Bevollmächtigter zum Vertragspartner und das Heim kann Geldforderungen an dich, beziehungsweise den Unterzeichner stellen.

Genauigkeit siegt oder die Liebe zum Detail

Allgemein ist es besonders beim Heimvertrag wichtig, alle Punkte so detailliert und exakt wie möglich niederschreiben und festhalten zu lassen. Damit kannst du dich bei eventuellen Umstellungen im Heim oder bei der Pflege auf den Vertrag berufen und hast damit eine bessere Verhandlungsbasis, um deine Leistungen dennoch zu bekommen oder dafür weniger zahlen zu müssen. Auch Missverständnisse können dadurch vermieden werden.

Um ein Beispiel zu geben: Alle Mahlzeiten sind integriert. Heißt das, die Hauptmahlzeiten sind inbegriffen, oder auch der Kuchen am Nachmittag oder kann der Bewohner jederzeit zumindest auf Obst oder kleine Snacks zugreifen? Sind jegliche Getränke inbegriffen oder gibt es Einschränkungen?

Spreche solche Details am besten vor dem Vertragsschluss mit dem Heim ab. Vielleicht kannst du so auch persönliche Vorlieben mit einfließen lassen und den Vertrag etwas individualisieren.

Heimvertrag: Lass dir vorvertragliche Informationen zukommen

Bevor du einen Vertrag in einem Heim abschließt, kannst du vorvertragliche Informationen anfordern lassen. In diesen sollten die Eckpunkte des Vertrags und des Angebotes beschrieben werden. So hast du die Möglichkeit die Eckdaten in Ruhe daheim durchzusehen beziehungsweise, wenn du ein Angehöriger bist, könnt ihr die vorvertraglichen Informationen gemeinsam durchgehen und besprechen. Schaue die vorvertraglichen Unterlagen genau durch, damit du schon einmal weißt, worauf du im Vertrag ein Hauptaugenmerk werfen möchtest, was du nicht verstanden hast oder womit du nicht einverstanden bist. Falls du Verständnisprobleme hast, hole dir Hilfe bei Vertrauten oder auch bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes.

Die wichtigsten Vertragsinhalte deines Heimvertrags

Welche Leistungen werden von dem Heim erbracht?

Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt? Kosten in welcher Höhe muss der Bewohner tragen? Lass dir die Kostenpunkte am besten genau untergliedern und auflisten.

Welche vorvertraglichen Informationen werden aufgenommen? Wo muss etwas verändert oder angepasst werden?

Welches Zimmer wird der Bewohner beziehen? Hier ist auf eine genaue Definition zu achten. Wie bei einem Mietvertrag sollten die Quadratmeter, die Ausstattung und auch die Belegung festgehalten werden. Achte auch darauf, dass im Vertrag nichts von möglichen Verlegungen oder Raumwechseln steht. Nur bei einem Umzug auf Grund der Pflegemöglichkeiten wäre das in Ordnung.

Welche Dienstleistungen und Betreuung erhält der Bewohner? Welche Unterhaltungsangebote sind hier inbegriffen? Gibt es Ausnahmen?

Wie gestaltet sich die Pflege? Gibt es Möglichkeiten nur von einem kleinen Kreis von Pflegern betreut zu werden?

Heimvertrag kündigen

Du bist nicht mehr zufrieden mit den Leistungen deines Heims oder dem deiner Angehörigen und ihr habt entschieden den Vertrag aufzulösen? Einen Heimvertrag kannst du in der Regel innerhalb der ersten drei Tage eines jeden Monats kündigen, sodass dieser dann bis zum Ende des Monats ausläuft. Es gab einschneidende und schwerwiegende Verfehlungen des Heimpersonals? Dann hast du das Recht, deinen Heimvertrag sofort zu kündigen. 

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Im umgekehrten Fall kann auch das Heim dem Bewohner kündigen, wenn dieser beispielsweise seine Kosten nicht deckt.

Deinen Heimvertrag mit Sonderkündigungsrecht beenden kannst du, wenn die Preise erhöht werden. Darüber musst du aber rechtzeitig von deinem Vertragspartner informiert werden. Solche Kostenänderungen müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.

Verstirbt der Bewohner, endet der Vertrag.