Mietvertrag: Kündigung wegen Mietrückstand [Update: 17.10.18]

Mehrmals die Miete zu spät oder gar nicht überwiesen? Dies kann ein Grund für eine Kündigung wegen Mietrückstand sein. Hier erfährst du, wann genau diese wirksam ist.

Laut §556b BGB  muss ein Mieter einer Wohnung spätestens am dritten Werktag jedes Monats die Miete bezahlt haben. Wer die Miete zu spät oder mehrere Monate gar nicht zahlt, riskiert seine Wohnung zu verlieren. Immer öfter wird der Verzug der Mietzahlung zu einem Grund für eine fristlose oder sogar doppelte Kündigung. Was das genau für dich bedeutet und wie du als Mieter auf eine fristlose Kündigung reagieren kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands

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Wenn du zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlst, kann dein Vermieter das Mietverhältnis ohne Abmahnung fristlos kündigen. Der Grund für die Kündigung, sowie die Höhe der Schulden müssen allerdings unbedingt im Kündigungsschreiben angegeben werden, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Nachzahlung als Option

Du hast eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands erhalten? Dann bleibt dir nur noch eine Möglichkeit: Die Schulden beim Vermieter schnellstmöglich begleichen. Wenn die Mietrückstände spätestens zum Ablauf von zwei Monaten nach der Kündigung bezahlt werden, wird die fristlose Kündigung des Vermieters laut § 569 Abs.3 BGB unwirksam.

Unpünktliche Mietzahlung

Wenn die Miete mehrmals unpünktlich bezahlt wird, also später als am dritten Werktag eines Monats, hat der Vermieter ebenfalls das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Allerdings muss dabei eine Voraussetzung erfüllt werden:  Die Interessen des Vermieters müssen durch die verspäteten Mietzahlungen beeinträchtigt sein. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn der Vermieter monatliche Finanzierungskosten seiner Kapitalanlagen tragen muss.

Ein Dauerauftrag, der deiner Bank erlaubt den Mietbetrag jeden Monat automatisch auf das Konto deines Vermieters zu überweisen, verhindert verspätete Mietzahlungen.

Ordentliche Kündigung wegen Mietrückstand ist auch möglich

Wenn der Vermieter das Mietverhältnis wegen Mietrückstand kündigen will, kann er allerdings auch eine ordentliche Kündigung in Betracht ziehen.

Bei einer ordentlichen Kündigung seitens des Vermieters hast du drei Monate Zeit, die Wohnung zu verlassen. Wenn der Vermieter trotz des Ausgleichs der Mietrückstände das Mietverhältnis mit dir nicht mehr fortsetzen möchte, ist die ordentliche Kündigung der sicherste Weg. Dabei muss sich der Vermieter jedoch an die Kündigungsfristen halten. Der Vorteil für den Vermieter besteht aber darin, dass die ordentliche Kündigung durch den Ausgleich der Schulden nicht unwirksam wird.

Update (17.10.18): Doppelte Kündigung möglich

Weit verbreitet sind auch doppelte Kündigungen seitens des Vermieters aufgrund von Mietrückständen.

Das bedeutet: Bezahlst du deine Miete zwei Monate nicht, kündigt dir dein Vermieter unter Umständen gleich doppelt, indem er gleichzeitig die fristlose und die ordentliche Kündigung ausspricht.

In einem solchen Fall kannst du die fristlose Kündigung zwar durch rechtzeitige Nachzahlung der Mietschulden abwenden, deine Wohnung verlierst du jedoch aufgrund der ordentlichen Kündigung trotzdem.

Der Bundesgerichtshof hat nun einem Bericht von Stiftung Warentest zufolge in zwei Grundsatzurteilen entscheiden, dass diese Praxis rechtens ist! Das bedeutet, dass dir dein Vermieter gleichzeitig zur fristlosen Kündigung auch die ordentliche Kündigung aussprechen darf und du die Wohnung anschließend in jedem Fall aufgeben musst.

Achte deswegen unbedingt darauf, deine monatliche Miete pünktlich zu überweisen und in jedem Fall zu bezahlen.

Aus welchen Gründen dir dein Vermieter außerdem die Kündigung aussprechen darf, erfährst du in unserem Artikel Mietvertrag: Wann ist eine Kündigung durch den Vermieter erlaubt?

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.