Tricks bei der Maklerprovision – nicht mit dir!

Schon jetzt tricksen Vermieter, um die Maklerprovision zu umgehen. Lies hier, was sich Vermieter und Makler einfallen lassen – und wie du dich wehrst.

Tricks, um die Maklerprovision zu umgehen? Unser Kundensupport hatte bereits einen solchen Fall: Ein Mieter hat sich bei uns gemeldet, da er trotz des neuen Gesetzes für die Maklerprovision aufkommen muss. Können Vermieter die Maklerprovision auf dich umwälzen? Das wäre natürlich nicht rechtens. Für uns ist das Grund genug uns anzuschauen, wie es Vermieter und Makler schaffen, das neue Gesetz zu umgehen – und wie du dich vor diesem Vorgehen schützen kannst.

Maklerprovision umgehen: So tricksen Vermieter

Wenn der Vermieter einen Makler bestellt, muss er seit 1. Juni 2015 selbst für die Maklerprovision aufkommen. Das nennt sich Bestellerprinzip. Bereits jetzt zeigt sich jedoch, dass einige Vermieter versuchen, diese Kosten über verschiedene Tricks auf dich abzuwälzen, beispielsweise über eine überteuerte Nebenkostenabrechnung oder über zu hohe Ablösevereinbarungen.

Eigentlich sind Ablösen ein ganz normales Thema: Wenn du in eine neue Wohnung ziehst und einige Einrichtungsgegenstände übernehmen möchtest, zahlst du eine Ablöse. Doch um die Maklerprovision wieder reinzuholen greifen einige Mieter nun zu unfairen Mitteln: Der Preis wird  deutlich höher veranschlagt, als er eigentlich sein dürfte. So verdient der Vermieter Geld und holt sich die Maklerprovision indirekt von dir zurück.

Rechtens ist das allerdings nicht! Der Vermieter darf nur für Gegenstände Geld verlangen, die tatsächlich ihm gehören. Wenn er die Einbauküche bezahlt hat, kann er für die Ablöse Geld fordern – für die Gardinen, die der Vormieter nicht mitgenommen hat, jedoch nicht. Außerdem darf der veranschlagte Preis für die Ablöse den realen Wert der Möbel nicht um mehr als 50% übersteigen. Sollten die Möbel also beispielsweise noch 1.000€ wert sein, darf der Vermieter von dir höchstens 1.500€ dafür verlangen.

So tricksen Makler bei der Maklerprovision

Doch nicht nur Vermieter versuchen die Maklerprovision zu umgehen. Auch die Makler selbst können tricksen, wie sueddeutsche.de berichtet:

Eine besonders dreiste aber auch sehr einfache Methode ist es zum Beispiel, dass sich die Makler bei der Wohnungsbesichtigung von dir unterschreiben lassen, dass du sie beauftragst. Obwohl dies der Vermieter bereits getan hatte. Wer nicht unterschreibt bekommt dann auch keine Wohnung – dadurch könnten sich viele dazu gezwungen sehen, so einen „Vertrag“ zu unterschreiben.

Auch kann es vorkommen, dass mehrere Makler sich zusammen tun. Makler die vom Vermieter beauftragt werden suchen sich dann einen Makler der einen Auftrag von Mietinteressenten hat und bringt diese mit dem Vermieter zusammen. Letztendlich wird die Provision dann vom Mietinteressenten gezahlt. Dieses Vorgehen ist jedoch auch illegal, da der Makler nur für denjenigen arbeiten darf, der ihn auch beauftragt und bezahlt.

Und noch eine Methode gibt es, wie Makler bei der Maklerprovision tricksen können. So werden die Immobileinanzeigen nicht mehr auf den bekannten Portalen wie Immoscout oder Immowelt geschalten, sondern auf für Google unsichtbaren Seiten, auf die nur Makler Zugriff haben. So wärst du, wenn du auf Wohnungssuche bist, gezwungen, dich an einen Makler zu wenden, da du sonst gar keine bzw. nur noch wenige Wohnungsangebote findest.

Maklerprovision: Drei Jahre für den Widerspruch

Am einfachsten ist es natürlich, wenn du dich auf eine derartige Vereinbarung gar nicht erst einlässt. Allerdings bemerkt man solche Tricks häufig erst, wenn es bereits zu spät ist. Gerade in Großstädten, in denen Wohnungsknappheit herrscht, kann es außerdem sein, dass man lieber erst Mal allem zustimmen – Hauptsache man hat die Wohnung. Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, sagt bei der Süddeutschen, dass bereits heute ein Risiko bestehen würde auf die Tricks bei der Maklerprovision reinzufallen. „Die Gefahr ist aber gering, weil die Makler wissen, dass Mieter dagegen klagen können.“

Ist dir auch etwas in der Art passiert? Dann haben wir gute Neuigkeiten für dich: Drei Jahre lang kannst du eine fälschlicherweise bezahlte Maklerprovision zurückfordern. Wenn du dich also zunächst auf eine Vereinbarung einlässt, die eigentlich nicht rechtens ist, ist dein Geld nicht für immer verloren.

Wichtig ist jedoch, dass du sämtliche Beweise gut verwahrst. So solltest du beispielsweise den Schriftverkehr mit deinem Vermieter bzw. dem Makler aufbewahren und einen Screenshot der Wohnungsanzeige – wenn du eine Wohnung über das Internet gefunden hast – machen, auf dem Datum und Uhrzeit sichtbar sind. Bei einer Wohnung, auf die du in einer Zeitung aufmerksam geworden bist, solltest du den Zeitungsausschnitt aufheben.

Maklerprovision – bleibe immer wachsam

Das neue Gesetz zur Maklerprovision sollte dich als Verbraucher eigentlich vor Gebühren schützen, die der Vermieter verursacht hat. Allerdings zeigt sich bereits jetzt, dass es einige Lücken gibt. Daher solltest du immer gut darauf achten, was du unterschreibst und was dein Vermieter bzw. der Makler von dir fordert. Denn nur so kannst du verhindern, dass die Maklerprovision unbemerkt auf dich abgewälzt wird. Wenn es nicht anders geht, weil du beispielsweise sonst in einer Stadt wie München keine Wohnung findest, kannst du dich zunächst auf die Bedingungen einlassen – und später noch immer dein Geld zurückholen.

Diese Gesetzesänderung kannst du auch als Chance sehen: Du kannst einen Makler beauftragen und dir viel Ärger bei Wohnungsbesichtigungen ersparen – und das im Endeffekt ohne drauf zu zahlen, da du vor dem neuen Gesetz sowieso für die Maklerprovision aufkommen musstest.

Die Maklerprovision wurde zusammen mit der Mietpreisbremse am 1. Juni eingeführt. Im Gegensatz zur Mietpreisbremse gilt die Maklerprovision bereits. Die Mietpreisbremse tritt nämlich erst in Kraft, wenn die einzelnen Bundesländer das Gesetz in eigene Verordnungen umsetzen. Was genau Maklerprovision und Mietpreisebremse sind und was das für dich bedeutet kannst du in folgenden Blogartikeln nachlesen:
Maklerprovision 2015: Mieter sollen entlastet werden
Mietpreisbremse – was bedeutet das für dich?