Mietminderung: In diesen Fällen kannst du sie fordern

Eine Mietminderung wegen Schimmel, Baulärm oder Heizungsausfall? Lies hier, wann du sie durchsetzen kannst und wie eine Mietminderung abläuft.

Als Mieter hast du das Recht, eine Mietminderung zu verlangen, wenn ein Mangel an deiner Wohnung vorliegt. Die Mietminderung wird in § 536 BGB genauer geregelt. Sie ist erst möglich, wenn du die Wohnung bereits übernommen hast – vorher kannst du keine Mietminderung einfordern. Es müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit du Anspruch auf eine Mietminderung hast. Wie sieht es bei Einschränkungen der Wohnqualität durch Schimmel, Baulärm oder Heizungsausfall aus? Hier erfährst du, ob du bei diesen gängigen Mängeln eine Mietminderung fordern kannst.

Wann hast du Anspruch auf eine Mietminderung?

Prinzipiell handelt es sich bei einem Mangel um einen Umstand, der deine Wohnqualität beeinträchtig. Wenn ein Mangel vorliegt, solltest du deinen Mietvertrag genauer unter die Lupe nehmen. In der Regel ist dort nämlich festgehalten, wie deine Wohnung aussehen sollte. Tut sie das nicht, kannst du deine Wohnung nicht so nutzen, wie es dir zugesichert wurde. Dann hast du Anspruch auf eine Mietminderung – unabhängig davon, ob der Vermieter tatsächlich Schuld an dem Schaden ist oder ob er durch höhere Gewalt entstanden ist.

Mietminderung bei Schimmel

Wenn sich in deiner Wohnung Schimmel bildet, für den du keine Verantwortung trägst, kannst du eine Mietminderung einfordern. Laut aktueller Urteile hast du Anspruch auf eine Senkung deiner Monatsmiete um etwa 15 Prozent.

Mietminderung bei Baulärm

Bei Baulärm hängt es von den Umständen ab, ob du ein Recht auf eine Mietminderung hast. Gelegentliche Beeinträchtigungen musst du hinnehmen, denn sie gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Sollte der Baulärm jedoch am Wochenende auftreten oder übermäßig laut sein, kannst du von deinem Vermieter eine Mietminderung einfordern.

Mietminderung bei Heizungsausfall

Auch ein Heizungsausfall schränkt deine Wohnqualität ein, weswegen du Anspruch auf eine Mietminderung hast. In Einzelfällen, wenn die Wohnung im Winter durch einen Heizungsausfall unbewohnbar wird, kann die Mietzahlung sogar vollständig eingestellt werden. Hier gilt jedoch, dass sich der Heizungsausfall erheblich auf deine Wohnqualität auswirken muss: Sollte deine Heizung im Sommer nur für kurze Zeit ausfallen, hast du in der Regel keinen Anspruch auf eine Mietminderung. Wenn die Heizung nicht repariert wird und dadurch eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, kannst du deinen Mietvertrag fristlos kündigen. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel Mietvertrag: Fristlose Kündigung nachlesen.

Welche Mängel schließen eine Mietminderung aus?

Allerdings begründet nicht jeder Schaden eine Mietminderung: Wenn es sich um einen Mangel handelt, der ohne größeren Aufwand umgehend beseitigt werden kann, hast du keinen Anspruch auf eine Mietminderung. Eine kaputte Glühbirne berechtigt beispielsweise nicht dazu. Auch bei einem Schaden den du selbst verschuldet hast, kannst du von deinem Vermieter keine Mietminderung verlangen.

Angemessene Mietminderung selbst bestimmen

Sobald der Mangel aufgetreten ist, musst du deinen Vermieter umgehend davon in Kenntnis setzen. Eine Mietminderung kannst du verlangen, sobald du den Schaden angezeigt hast, allerdings solltest du deinem Vermieter vorher die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben. Du musst ihn nur dann nicht über einen Mangel informieren, wenn er selbst Kenntnis besitzt oder nichts daran ändern kann. Letzteres ist zum Beispiel bei Baulärm in der Nachbarschaft gegeben.

Wenn es zur Mietminderung kommt, solltest du deinen Vermieter darüber informieren, dass du die Mietzahlungen ab sofort senken wirst.

Zunächst kannst du selbst entscheiden, was eine angemessene Minderung für den bestehenden Mangel ist. Mietminderungstabellen helfen dir dabei einzuschätzen, was für welchen Schaden angebracht ist. Anschließend hat der Vermieter das Recht, eine andere Höhe der Mietminderung vorzuschlagen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, entscheidet ein Gericht darüber, welche Miete dem Schaden angemessen ist.

Mietminderung: Vorsicht vor hohen Gerichtskosten

Durch die Mieminderung werden deine Rechte deinem Vermieter gegenüber gestärkt: Falls dieser einen Mangel nicht behebt, hast du die Möglichkeit, deine Miete zu senken und musst nicht die volle Summe bezahlen.

Allerdings solltest du deinen Vermieter unbedingt vorher darüber informieren. Außerdem raten wir dir, anhand von Tabellen einzuschätzen, um wie viel du deine Miete mindern darfst. Nicht dass du aus Versehen zu viel Miete abschlägst und dann am Ende vor hohen Gerichtskosten stehst.

  1. Vermieter informieren und Frist zur Beseitigung des Mangels vereinbaren
  2. Mangel dokumentieren (bspw. mit Fotos)
  3. wenn der Mangel nicht beseitigt wird: Einschätzen, wie stark die Beeinträchtigung ist
  4. Vermieter kontaktieren und Mietminderung ankündigen
  5. nächste Monatsmiete kürzen (Dauerauftrag stoppen / Einzugsermächtigung korrigieren)