Zusätzlich zur Miete auch noch zu hohe Mietnebenkosten? Lies hier, welche Kosten abgerechnet werden dürfen und was du nicht bezahlen musst.
In deinem Mietvertrag kannst du dazu verpflichtet werden, nicht nur die monatliche Miete an deinen Vermieter zu bezahlen, sondern auch die Mietnebenkosten – also die Kosten die entstehen, weil du deine Wohnung heizt oder warmes Wasser verbrauchst. Musst du das, ist dein Vermieter verpflichtet, dir eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Bevor du sie bezahlst, solltest du diese Liste auf etwaige Fehler prüfen. Denn nur so kannst du vermeiden, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat und für dich ungerechtfertigte Mietnebenkosten entstehen. Lies hier, welche Kosten dein Vermieter auf dich umwälzen darf und auf was in der Abrechnung zu achten ist.
Mietnebenkosten – Frist für die Zustellung der Abrechnung
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Dein
Vermieter ist verpflichtet, dir die
Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes zukommen zu lassen. Die
Auflistung der Mietnebenkosten für 2014 musst du also beispielsweise bis Ende 2015 erhalten. Sie muss nachvollziehbar sein, also so klar formuliert, dass du sie auch
ohne Fachkenntnisse verstehen kannst.
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Zu diesem Zweck ist der Inhalt der Nebenkostenabrechnung genau geregelt. Folgende Punkte sind Bestandteil der Nebenkostenabrechnung:
- Gesamtkosten aller Kostenarten: z.B. gesamte Heizungskosten für dein Wohnhaus
- eventuell geleistete Vorauszahlungen und Differenz aus Vorauszahlung den fälligen Nebenkosten
- Sonstige Betriebskosten: Regelmäßig anfallende Kosten, wie z.B. die Wartung von Alarmanlagen und Feuerlöschern oder die Reinigung der Müllbehälter und Dachrinnen.
- Umlageschlüssel (angeben und erläutern)
Der Umlageschlüssel legt fest, wie die anfallenden Nebenkosten auf die einzelnen Mieter eines Wohnhauses verteilt werden. Er wird entweder nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet. Je nachdem, was bei dir der Fall ist, muss die korrekte Wohnfläche bzw. die genaue Personenzahl angegeben werden.
Nebenkostenabrechnung prüfen: Wofür musst du nicht aufkommen?
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Wenn Wohnungen leer stehen, darf dein Vermieter die dafür anfallenden Kosten nicht auf dich umwälzen, sondern musst selbst dafür aufkommen. Nachweisen muss er die leerstehenden Wohnungen in der Abrechnung der Mietnebenkosten aber dennoch.
Ist ein Teil der Wohnungen als Büro oder als andere Gewerbeeinheit vermietet, muss der Vermieter diese getrennt abrechnen, wenn durch die gewerbliche Nutzung eine Mehrbelastung für die Wohnraummieter entstehen würde.
Auch Kosten für die Reparatur oder Instandhaltung des Hauses darf der Vermieter nicht von dir verlangen. Du kannst höchstens zur Übernahme kleinerer, betragsmäßig begrenzter Reparaturen verpflichtet werden – dies muss dann allerdings schon im Mietvertrag geregelt worden sein und nicht erst in der Nebenkostenabrechnung.
Mietnebenkosten prüfen: Frist für den Widerspruch
Nach Erhalt solltest du deine Nebenkostenabrechnung prüfen. Schaue umgehend, ob alle relevanten Infos enthalten sind und ob dein Vermieter nicht etwas abgerechnet hat, für das du gar nicht aufkommen musst.
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Sollte dir bei den Mietnebenkosten ein Fehler auffallen, wende dich umgehend an deinen Vermieter und widersprich der Nebenkostenabrechnung. Für deinen Widerspruch hast du laut § 556 Abs. 3 BGB 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit.
Verschiedene Muster für deinen Widerspruch – passend zum jeweiligen Widerspruchsgrund – findest du bei Nebenkostenabrechnung.com.
Bist du dir nicht sicher ob ein Posten in der Abrechnung deiner Mietnebenkosten zulässig ist oder nicht, kannst du dich an deine örtliche Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden und dort prüfen lassen.