Die Mietpreisbremse soll 2015 kommen, wenn es nach Justizminister Heiko Maas geht. Was das für Mieter bedeutet, hat Aboalarm zusammengefasst.
Das Justizministerium hat laut sueddeutsche.de einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bereits im Koalitionsvertrag festgehaltene Mietpreisbremse enthält. Die Regelung soll dazu beitragen, dass die Mieten in teuren Städten nicht weiter so stark ansteigen wie bisher.
Wir haben uns einmal den Entwurf des Justizministeriums angesehen und beantworten wichtige Fragen für Mieter.
Gilt die Mietpreisbremse für alle Mietverträge?
Nein. Die geplante Mietpreisbremse ist für Wiedervermietungen gedacht. Zieht ein Mieter aus, darf die Miete für den neuen Mieter nicht höher als die ortsübliche Miete plus 10 Prozent sein. Bisher gibt es dafür keine Erhöhungsgrenze. Eine Ausnahme sind Neubauten und Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden, hier gilt die Mietpreisbremse nicht. Außerdem gilt die Mietpreisbremse nur an bestimmten Orten, die vorher festgelegt werden. Das neue Gesetz soll verhindern, dass Mieten exorbitant steigen.
Sinkt meine Miete durch die Mietpreisbremse?
Nicht direkt. Die Mietpreisbremse gilt für neu abgeschlossene Mietverträge, nicht für bestehende. Sie verhindert aber, dass sich die Mietpreise insgesamt immer stärker erhöhen. Bestandsmieten dürfen nur höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Durch die Mietpreisbremse erhöht sich diese nicht mehr so stark.
Finde ich wegen der Mietpreisbremse schneller eine Wohnung?
Durch die Regelung werden natürlich nicht mehr Wohnungen geschaffen. Aber es ist möglich, dass dir nun mehr Wohnungen zu Verfügung stehen, die du dir leisten kannst. Das erhöht aber gleichzeitig auch die Konkurrenz für einzelne Wohnungen.
Woher weiß ich, ob der Mietpreis in Ordnung oder zu hoch ist?
Der Mietpreis einer wiedervermieteten Wohnung hängt von der ortsüblichen Miete ab. Diese erfährst du aus dem sogenannten Mietspiegel deiner Stadt. Du solltest also vor Abschluss eines Mietvertrags den Mietspiegel und die vereinbarte Miete vergleichen. Dafür brauchst du einige Angaben, wie Größe, Baujahr und Ausstattung der Wohnung.
Muss ich weiterhin eine Maklergebühr bezahlen, obwohl ich keinen Makler beauftragt habe?
Nein, wenn es nach dem Gesetzentwurf geht. Die Regelung sieht vor, dass auch bei Maklern das „Besteller“-Prinzip gilt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Es wird also nicht mehr möglich sein, dass ein Vermieter einen Makler beauftragt und der neue Mieter die Kosten dafür übernehmen muss, da er sonst die Wohnung nicht bekommt.
Das Justizministerium schätzt, dass Mieter durch das neue Gesetz etwa 282 Millionen Euro jährlich sparen würden, so sueddeutsche.de. Etwa vier Millionen der 21,1 Millionen deutschen Mieter wohnen in angespannten Mietmärkten, in denen die Mietpreisbremse gelten würde. Die Immobilien-Lobby, wie etwa der Immobilienverband Deutschland, bemängelt den Gesetzentwurf, so handelsbaltt.com. Sie befürchtet hohe Umsatzverluste, Entlassungen oder Insolvenzen für Makler. Ein weiterer Kritikpunkt sind die Mietspiegel, deren Qualität von Ort zu Ort schwanke, so spiegel.de. Der Gesetzentwurf muss noch im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat verhandelt werden. Geplant ist, dass es 2015 in Kraft tritt.
Update 2.3.2015:
Die Union und die SPD hatten über die Details der Mietpreisbremse gestritten. Jetzt ist klar: Die Mietpreisbremse soll wie geplant eingeführt werden, auch inklusive der Ausnahmen, berichtet der Focus. Bei Neubauten und anfänglich auch bei grundsanierten Wohnungen soll sie weiterhin nicht greifen. Dass in Zukunft der den Makler bezahlen soll, der ihn beauftragt hat, bleibt ebenfalls unverändert. Mehr dazu kannst in unserem Artikel Maklerprovision 2015: Mieter sollen entlastet werden nachlesen.