Ab 1. November brauchst du eine Vermieterbescheinigung, wenn du umziehen willst. Lies hier, was sich für dich und deinen Vermieter jetzt ändert.
Die Vermieterbescheinigung gab es bereits vor einigen Jahren, wurde dann jedoch abgeschafft. Ab 1. November diesen Jahres (2015) kehrt sie zurück. Wir haben uns für dich angeschaut, was das für dich und deinen Vermieter bedeutet. Und welche Konsequenzen drohen, wenn dein Vermieter dir keine Bescheinigung ausstellt.
Vermieterbescheinigung innerhalb von zwei Wochen
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Ab 1. November müssen Vermieter oder mit der Vermietung beauftragte Personen ihren Mietern innerhalb von zwei Wochen den Ein- bzw. Auszug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Dies wird in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt.
Du bist verpflichtet, dich innerhalb dieser Zeit beim örtlichen Einwohnermeldeamt an- oder umzumelden. Beziehst du keine neue Mietwohnung in Deutschland, musst du dich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Dort musst du in jedem Fall die Vermieterbescheinigung vorlegen.
Vermieterbescheinigung beim Einwohnermeldeamt vorlegen
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Erstellt dir dein Vermieter nicht rechtzeitig eine
Vermieterbescheinigung, erstellt er sie gar nicht oder gehst du nicht innerhalb von zwei Wochen auf das
Einwohnermeldeamt, wird ein Bußgeld in Höhe von
bis zu 1.000 Euro fällig. Bietest du jemandem eine Wohnadresse, der dort aber nicht einzieht, drohen sogar bis zu 50.000 Euro Strafe.
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Ab sofort hat der Vermieter zudem das Recht, bei der Meldebehörde zu erfragen, ob du dich in seiner Wohnung wirklich an- oder abgemeldet hast. Umgekehrt ist er auf Nachfrage aber verpflichtet der Meldebehörde zu sagen, wer in seiner Mietwohnung wohnt bzw. gewohnt hat.
Vermieterbescheinigung: Welcher Inhalt gehört rein?
Ein bestimmter Aufbau ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist jedoch, dass folgende Punkte in der Bescheinigung enthalten sind:
- Name und Adresse des Vermieters
- Art des Vorgangs (also Einzug oder Auszug) mit Datum
- Adresse der vermieteten Wohnung bzw. des vermieteten Hauses
- Namen aller meldepflichtigen Personen, die ein- bzw. ausziehen
Vermieterbescheinigung nicht gleich Mieterzeugnis
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Die Vermieterbescheinigung bedeutet für dich und für deinen Vermieter einen erhöhten Arbeitsaufwand. Verstößt du jedoch dagegen, werden hohe Bußgelder fällig. Bevor du aus deiner aktuellen Wohnung ausziehen kannst, musst du erst deinen Mietvertrag kündigen. In unserem Artikel Mietvertrag: Ordentliche Kündigung erfährst du, wie du dabei vorgehen solltest.
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Das sogenannte Mieterzeugnis wird umgangssprachlich auch Vermieterbescheinigung bezeichnet – ist jedoch von der Vermieterbescheinigung laut BMG zu trennen. Im Mieterzeugnis kann der Vermieter unter anderem festhalten, ob du deine Miete immer pünktlich bezahlt hast. Diese Angaben gehören nicht in die offizielle Bescheinigung und sollen dir nur dabei helfen, leichter eine neue Wohnung zu finden.
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