{"id":7951,"date":"2014-03-14T17:22:14","date_gmt":"2014-03-14T16:22:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.aboalarm.de\/blog\/?p=7951"},"modified":"2023-05-17T14:58:58","modified_gmt":"2023-05-17T12:58:58","slug":"parship-abzocke-bei-widerruf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.aboalarm.de\/blog\/online-dienste\/parship-abzocke-bei-widerruf\/","title":{"rendered":"Parship \u2013 Abzocke bei Widerruf?"},"content":{"rendered":"
Inhalte<\/p>
Wer seine Mitgliedschaft bei Parship widerruft, bekommt kurz danach Rechnungen \u00fcber mehrere hundert Euro. Die Verbraucherzentrale klagt das nun an.<\/b> \u00a0<\/p>\n
Widerruft man<\/a> bei Parship sein Konto, werden bis zu mehrere hundert Euro<\/strong> f\u00fcr bereits entstandene Kontakte f\u00e4llig. W\u00f6chentlich gehen mehrere Beschwerden \u00fcber Parship bei der Verbraucherzentrale Hamburg ein. Grund genug, die Praxis von Parship anzuklagen. Vor allem die v\u00f6llig \u00fcberzogenen Summen<\/strong> des Wertersatzes bem\u00e4ngeln die Verbrauchersch\u00fctzer.<\/p>\n In diesem Fall geht es insbesondere um die Forderung von Parship in H\u00f6he von knapp 307 Euro<\/strong> an eine Kundin, die innerhalb der zweiw\u00f6chigen Frist<\/strong> ihren Vertrag widerrufen hatte. Diese 307 Euro werden von Parship als Wertersatz f\u00fcr die 10 Kontakte<\/strong>, die die Kundin bis dahin \u00fcber das Portal geschlossen hatte, verlangt. F\u00fcr ihr Jahresabo<\/strong> h\u00e4tte sie nur unwesentlich mehr bezahlt, n\u00e4mlich etwa 410 Euro<\/strong>. Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg wirft Parship vor, die Verbraucher so von ihrem Widerrufsrecht abhalten<\/strong> zu wollen. Im Gegensatz zum Wertersatz f\u00fcr die 10 Kontakte fordert die Verbraucherzentrale Hamburg eine anteilige Verrechnung<\/strong> f\u00fcr die bereits genutzten Tage. Das w\u00e4ren im vorliegenden Fall knapp 14 Euro<\/strong>.<\/p>\n Parship bestreitet die angeklagte Praxis nicht, sieht in ihr aber keinen Versto\u00df<\/strong>, da in den AGB ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wird, dass im Falle eines Widerrufs ein Wertersatz<\/strong> f\u00e4llig wird. Dieser Hinweis w\u00e4re sogar deutlicher als durch den Gesetzgeber gefordert.<\/p>\n Die Rechnung von Parship sieht im vorliegenden Fall so aus:<\/p>\n \u201eWir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gem\u00e4\u00df unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis f\u00fcr die Berechnung<\/strong> des Wertersatzes. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:<\/i><\/p>\nIhr Produktpreis: 409,32 Euro Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den n\u00e4chsten Tagen.\u201d<\/i><\/p>\n Dabei ist Parship nicht der einzige Anbieter von Online-Partnervermittlungen, der einen solchen Wertersatz fordert. Mehr zu versteckten Kosten<\/strong> beim Online-Dating haben wir bereits in einem anderen Blogartikel<\/a> f\u00fcr dich zusammengefasst.<\/p>\n Bisher ist das Urteil des Landgerichts Hamburg noch nicht gesprochen. Sollte der Verbraucherzentrale Recht gegeben werden, wird sich bei einigen Partnerb\u00f6rsen<\/strong> etwas \u00e4ndern m\u00fcssen. \u00dcber die Entwicklungen halten wir dich hier im aboalarm-Blog<\/strong> auf dem Laufenden.<\/p>\n Das Landesgericht Hamburg hat der Verbraucherzentrale Hamburg<\/a> mit einem Urteil (Az. 406 HKO 66\/14<\/a>) recht gegeben: Kunden von Parship m\u00fcssen k\u00fcnftig nicht mehr f\u00fcr die Zahl der entstandenen Kontakte bezahlen. Stattdessen darf das Dating-Portal nur noch die Tage der Mitgliedschaft bis zum Widerruf<\/strong> in Rechnung stellen. Wenn du deine Mitgliedschaft bei Parship beispielsweise nach 10 Tagen widerrufst, darf das Datingportal dir 10 Tage in Rechnung stellen \u2013 und keine h\u00f6here Summe wegen eventuell zustande gekommener Kontakte. Da Parship Berufung eingelegt hat, ist das Urteil bislang noch nicht rechtskr\u00e4ftig<\/strong>: Bisher hast du also noch keinen Anspruch auf eine R\u00fcckerstattung.<\/p>\n Leider schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg nichts mehr dazu, ob das Urteil inzwischen rechtskr\u00e4ftig ist. Auch sonst habe ich leider keine Quelle gefunden, die mehr dazu berichtet und habe mich deshalb direkt an die Pressestelle der Verbraucherzentrale gewandt.\u00a0 Dennoch gibt es erfreuliche Nachrichten: In zwei F\u00e4llen ist das Amtsgericht Hamburg dem Urteil des Landgerichts gefolgt und hat zwei ehemaligen Parship-Kunden, die gegen die Zahlung des Wertersatzes geklagt hatten, Recht gegeben (Az. 18 b C 184\/15 und Az.\u00a049\u00a0C\u00a0607\/14). <\/p>\n Hast du also Probleme mit Parship wegen des Wertersatzes, kann es sich lohnen, sich zu wehren!<\/p>\nHintergrund der Klage gegen Parship<\/span><\/h2>\n
Parship bestreitet die Vorw\u00fcrfe<\/span><\/h2>\n
\n<\/i>Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
\n<\/i>Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
\n<\/i>Davon zustande gekommene Kontakte: 10
\n<\/i>Bereits von Ihnen gezahlt: 409,32 Euro
\n<\/i>R\u00fcckerstattung: 102,33 Euro<\/i><\/address>\nUpdate 27.11.14:<\/span><\/h2>\n
Update 10.5.15:<\/span><\/h2>\n