Du willst dein Hörzu-Abo kündigen, weil du es nicht mehr nutzt? Hier erfährst du, wie das geht und was du beachten musst.
Die Hörzu ist die älteste TV-Zeitschrift in Deutschland. Mit einer Auflage von zuletzt etwa 1,2 Millionen erscheint die Hörzu immer freitags. Solltest du dich endgültig entschlossen haben, dein Hörzu-Abo kündigen zu wollen, kannst du hier alles Wichtige dazu erfahren. Wichtig ist vor allem, mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde, denn in der Praxis unterscheiden sich ein direkter Vertrag mit Hörzu und ein Vertrag mit einem Abo-Vermittler.
Hörzu-Abo kündigen: Fristen und Kündigungsform
Ein direkt bei
Hörzu abgeschlossenes
Abonnement kündigst du auch direkt bei
Hörzu. Die vier verschiedenen Abo-Modelle, die über die Webseite angeboten werden, unterscheiden sich deutlich voneinander. So ist das „Open-End-Abo“
jederzeit kündbar, während das “Geschenke-Abo“ eine Mindestlaufzeit von
52 Wochen hat und sich bei nicht fristgerechter
Kündigung um
weitere 52 Wochen verlängert. Der Rechnungsempfänger bekommt in diesem Fall eine erneute Geschenkkarte zugesendet. Ein „Probe-Abo“ läuft verbindlich für
12 Ausgaben und verlängert sich dann je um
eine weitere Ausgabe. Das „Leser werben Leser Abo“ läuft für
52 Wochen verbindlich und verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung ebenfalls um je
eine weitere Ausgabe. Bei allen vier Modellen fallen im zweiten Jahr
Zustellkosten von derzeit 0,25€ pro Heft an.
Hier noch einmal in der Übersicht:
HÖRZU | Laufzeit | Kündigungsfrist | Automatische Verlängerung |
Open-End-Abo | Unbegrenzt | Keine | Je um ein Heft |
Probeabo | 12 Wochen | 4 Wochen | Je um ein Heft |
Geschenkabo | 52 Wochen | 4 Wochen | 52 Wochen |
Leser-werben-Leser-Abo | 52 Wochen | Keine | Je um ein Heft |
Für eine
Kündigung ist laut
AGB (Punkt 2.6) die
Textform nötig, du musst also einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail an Hörzu schicken.
Besonders einfach geht das mit dem Aboalarm Service: Fülle das Kündigungsschreiben an Hörzu einfach in deinem Browser, Tablet-PC oder Smartphone aus und sende es über unseren Fax-Service direkt an Hörzu. Im Anschluss erhältst du das Sendeprotokoll per E-Mail.
Alternativ kannst du dein Kündigungsschreiben auch als PDF speichern und ausdrucken.
Das gilt bei Abo-Vermittlern
Solltest du dein Hörzu-Abo nicht direkt über Hörzu beziehen, sondern einen Vertrag mit einem Abo-Vermittler eingegangen sein, gelten teilweise andere Bedingungen, die sich im Einzelnen stark von einander unterscheiden können.
Wichtig ist in diesem Fall, was genau in deinen Vertragsunterlagen steht. Speziell bei der
Kündigungsfrist und der Adresse, an die die Kündigung gesendet werden muss, können solche Verträge unterschiedlich sein.
Ein Beispiel: Über die Seite abo-direkt.de lässt sich die Hörzu in verschiedenen Optionen abonnieren. Dabei unterscheiden sich die verschiedenen Laufzeiten aber, wie man den AGB entnehmen kann, deutlich beim Kündigen. Das Jahresabo beispielsweise lässt sich nach der regulären Bezugszeit jederzeit kündigen und verlängert sich stets nur von Heft zu Heft, während das Halbjahresabo um weitere sechs Monate verlängert wird, wenn man die Kündigungsfrist von sechs Wochen verpasst.
Deshalb lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen, wenn man sein Abonnement der Hörzu kündigen möchte.
Hörzu-Abo kündigen: Kontaktdaten