Die PVZ Stockelsdorf verwaltet Abos von verschiedenen Auftraggebern. Willst auch du bei der PVZ kündigen? So geht‘s.
Beschwerden über die PVZ findet man bereits, wenn man nur auf Google nach der PVZ sucht. Auch in unserem Blog haben wir entsprechende Rückmeldungen erhalten. Zukünftigen Kunden wird ein Probeabo versprochen, mit dem sie sozial schwachen Menschen helfen. Auch der Anruf mit der Info über einen Gewinn bei einer Verlosung ist sehr beliebt. Viele geben aus Gutgläubigkeit ihre Adress- und Kontodaten an und landen dann in einem kostenpflichtigen Abo, das sie gar nicht wollten. Bist du schnell genug, kannst du dieses Abo widerrufen, ansonsten kannst du natürlich regulär bei der PVZ kündigen.
PVZ kündigen – Angaben im Vertrag des Auftraggebers
Angaben zu
Kündigungsfrist und –form findet man auf der Website der PVZ nicht, da diese vom jeweiligen Auftraggeber individuell festgelegt werden. Wenn du die PVZ kündigen willst, dann wirf einen Blick in deine
Abo-Bedingungen im
Vertrag, dort sollten die entsprechenden Vorgaben zur Kündigungsfrist stehen. In jedem Fall darf die Kündigungsfrist
nicht länger als drei Monate betragen, so sieht es das Gesetz vor
(§309 Nr. 9 BGB).
PVZ kündigen – am besten per Einschreiben
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir dir für deine Kündigung ein Einschreiben mit Rückschein zu verwenden. Alternativ funktioniert auch die Kündigung per Fax mit Sendeprotokoll. Laut Berichten aus unserem Kundendienst gab es teilweise Probleme mit dem Anbieter, da die Faxnummer der PVZ an einigen Tagen nur noch für Faxe mit Absenderkennung erreichbar war. Leser unseres Blogs berichten Ähnliches. Deshalb senden wir unsere PVZ Kündigungsschreiben Faxe nun mit Absenderkennung.
PVZ – wer schnell ist, kann den Vertrag widerrufen
Hast du ein ungewolltes Abo abgeschlossen und bist schnell genug, musst du nicht bei der PVZ kündigen, sondern kannst von deinem 14-tägigen Widerrufsrecht (§355 BGB) Gebrauch machen. Dieses gilt laut §312 BGB für alle fernmündlich abgeschlossenen Verträge und sogenannte Haustürgeschäfte. Richte deinen Widerruf innerhalb von 14 Tagen an das Unternehmen und du hast (normalerweise) nichts mehr zu befürchten.
Gut zu Wissen: Wurdest du nicht schriftlich oder per E-Mail über dein Widerrufsrecht belehrt, so verlängert sich dieses um 12 Monate. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel Neues Widerrufsrecht – Was du wissen solltest nachlesen. Voraussetzung ist allerdings, dass du den Vertrag nicht bereits angenommen hast. Du kannst also beispielsweise nicht die Rechnungen für die ersten drei Monate bezahlen und dann deinen Vertrag widerrufen.
Auch für dein
Widerrufsschreiben empfehlen wir dir, in ein
Einschreiben mit Rückschein zu investieren.
PVZ kündigen – so klappte es bei anderen Kunden
Einige Nutzer berichten, dass sie das ungewollte Abo ganz schnell los wurden, indem sie zusätzlich zum Widerruf des Abos, den Verlag der angeblich abonnierten Zeitschrift informierten. Ein Nutzer informierte so beispielsweise den Spiegel, der ihm ungewollt von der PVZ geliefert wurde. Er beschrieb dem Verlag sein Problem mit der PVZ. Der Verlag kümmerte sich daraufhin um die Angelegenheit und der Kunde hatte Ruhe.
Auf FrageinenAnwalt.de raten Anwälte betroffenen Nutzern zudem, auf Forderungen nicht einzugehen und sich auch von angedrohten Gerichtsverfahren nicht einschüchtern zu lassen. Dies geht natürlich nur, wenn die Forderungen tatsächlich nicht berechtigt sind. Daher solltest du dich hier vorher genau informieren.
Bist du dir sicher, dass der Vertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, gib in deinem Schreiben sowohl zu verstehen, dass du das Zustandekommen des Vertrags aufgrund arglistiger Täuschung (§123 BGB) bestreitest und nutze vorsorglich dein Widerrufsrecht. Wichtig ist, dass du in keinem Fall das Zustandekommen des Vertrags bestätigst (dies geschieht etwa bei einer Überweisung des geforderten Betrags). Auch hier raten wir dir, das Vorgehen mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes zu besprechen und abzusichern.
Nützliche Paragraphen, für deinen Schriftwechsel mit der PVZ sowie einen Erfahrungsbericht findest du in diesem
Blogpost.
PVZ kündigen – die aboalarm-Tipps
Grundsätzlich raten wir davon ab, auf der Straße oder am Telefon persönliche Daten, vor allem Kontoverbindungen, herauszugeben. Das soll natürlich nicht heißen, dass alle, die auf der Straße nach Spendern für ein Hilfsprojekt oder ähnlichem suchen, grundsätzlich Verbrecher sind. Bist du an einer Hilfsaktion wirklich interessiert, lass dir Informationsmaterial mitgeben und beschäftige dich in Ruhe nochmals damit, bevor du jemandem Geld zukommen lässt. Lass dich vor allem zu keiner Unterschrift drängen und lasse dich bei Gewinnbenachrichtigungen per Telefon nicht von der Aussicht auf den Hauptgewinn blenden. Überlege erst, ob das, was dir am Telefon gesagt wird, überhaupt stimmen kann und erfrage Details (Etwa woher der Anrufer deine Adresse hat, wie das Gewinnspiel ablief oder Ähnliches).
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.