Ausbildungsvertrag kündigen: Wann und wie kann ich richtig kündigen?
Du willst den Ausbildungsvertrag kündigen? Hier erfährst alles über Kündigungsfristen, Kündigungsschreiben und mehr!
Muster NUR als PDF herunterladen, Kündigung per Fax wird nicht akzeptiert! -
Ausbildungsvertrag kündigen
Kündigungsfrist eines Ausbildungsvertrages:
Die Kündigungsfrist hängt davon ab, ob du vor Beginn des Ausbildungsvertrages, in der Probezeit oder nach der Probezeit kündigen möchtest. aboalarm erklärt dir, wie das im Berufsbildungsgesetz festgelegt ist.
- Kündigen vor Beginn des Arbeitsvertrages:
Es kann vorkommen, dass du den Vertrag schon unterzeichnet hast und anschließend ein anderes Angebot bekommst. Zu diesem Zeitpunkt können beide Vertragsparteien fristlos kündigen, wenn das vertraglich nicht ausgeschlossen wurde: Lies also deinen Vertrag noch einmal durch.
- Kündigen in der Probezeit:
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ebenso ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
- Kündigen nach der Probezeit:
Nach der Probezeit wird’s schwieriger: Sobald die Probezeit vorbei ist, kannst du mit einer Frist von vier Wochen kündigen oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung aus einem wichtigen Grund einreichen.
Außerordentliche Kündigung:
Nach § 15 Berufsbildungsgesetz kannst du den Ausbildungsvertrag außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zu den wichtigen Gründen zählen zum Beispiel Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz. Ausbildungsfremde Tätigkeiten, sexuelle Belästigung, ausbleibende Ausbildungsvergütung können auch als Grund für eine fristlose Kündigung dienen. In deiner Kündigung musst du den Kündigungsgrund angeben, sonst ist sie unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir die Kündigungsgründe bereits länger als zwei Wochen bekannt waren. Falls du minderjährig bist, kann die Kündigung nur von deinem gesetzlichen Vertreter, also von deinen Eltern, ausgesprochen werden.
Wie soll die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung eines Ausbildungsvertrages kann nur schriftlich erfolgen und entweder persönlich überreicht oder per Post verschickt werden. Eine Kündigung per Fax, E-Mail oder Telefon ist unwirksam.
Tipp: Schicke dein Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein ab. So hast du einen Kündigungsnachweis in der Hand.
Kündigungsschreiben von aboalarm:
Wenn du nicht weißt, wie du das Kündigungsschreiben rechtssicher formulierst, kannst du unsere vom Anwalt überprüfte Vorlage nutzen: Ergänze das Schreiben mit deinen Daten und lade es kostenlos herunter! Hinweis: Wer aus einem wichtigen Grund fristlos kündigt, muss unbedingt den Grund angeben!
Weiterführende Informationen:
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Aktualisiert: 1. März 2023