Stromanbieter kündigen. Garantiert*.

Über 10 Millionen Verträge erfolgreich gekündigt!

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Das sagen zufriedene
aboalarm-Nutzer

„Tolle Arbeitserleichterung für Leute die ihre Freizeit nicht mit mühsamen Kündigungsschreiben verbringen wollen. Einfacher geht Kündigen nicht.”

Leia H. (kündigte Vodafone)

„War immer zu faul, die Kündigung zu schreiben, auszudrucken und in den Briefkasten zu schmeißen. Und dann noch Porto. Dank aboalarm hab ich mir Zeit und Geld gespart.”

Stefan E. (kündigte Hörzu)

„Ohne aboalarm hätte ich für die Bahncard 220 Euro gezahlt, obwohl ich nun 1 Jahr im Ausland lebe, ich wurde rechtzeitig erinnert und meine Kündigung wurde sofort bestätigt.”

Lena A. (kündigte ihre Bahncard)

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Stromanbieter kündigen: Der schnelle Weg zum neuen Anbieter!

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Du möchtest deinen Stromanbieter kündigen, um zu einer günstigeren Alternative zu wechseln? Hier erfährst du, wie du deinen Stromvertrag schnell los wirst und was du bei einer außerordentlichen Kündigung beachten solltest.

Stromanbieter kündigen: Wer ist dafür zuständig?

Im Normalfall musst du deinen Stromanbieter nicht selbst kündigen. Möchtest du deinen Vertrag wechseln, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für dich. Allerdings muss auch dieser die Kündigungsfrist deines alten Anbieters einhalten. Der Stromanbieter-Wechsel darf zwar maximal drei Wochen dauern, ist die Kündigungsfrist deines Vertrags jedoch besonders kurz oder möchtest du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, empfiehlt es sich den Vertrag selbst zu kündigen, um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden.

Achte auf variierende Kündigungsfristen

Hast du dich dazu entschieden, deinen Stromvertrag zu kündigen, solltest du zunächst herausfinden, ob du diesen von deinem Grundversoger -in der Regel dein örtliches Stadtwerk- beziehst oder einen Vertrag bei einem alternativen Anbieter geschlossen hast.

In die Grundversorgung fällst du beispielsweise automatisch bei einem Umzug, sofern du keinen Vertrag mit einem alternativen Anbieter abschließt oder mit deinem alten Vertrag umziehst.

In der Grundversorgungsverordnung ist geregelt, dass die Kündigungsfrist bei einem Grundversorgungsvertrag längstens zwei Wochen betragen darf. Doch Achtung, dein Grundversorger bietet in den meisten Fällen auch alternative Tarife an. Hast du dich für einen solchen entschieden, gelten andere Kündigungsfristen. Diese kannst du den Vertragsunterlagen entnehmen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist eines Stromvertrags zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Verpasst du diese, verlängert sich ein Großteil aller Verträge um ein weiteres Jahr. Wirf vor deiner Kündigung unbedingt einen Blick in deine Vertragsunterlagen, um die für dich persönlich geltende Kündigungsfrist herauszufinden.

Strom sicher kündigen: Die richtige Kündigungsform ist entscheidend

Hast du Vertragspartner und Kündigungsfrist in Erfahrung gebracht, solltest du in einem nächsten Schritt herausfinden, auf welchem Weg du deine Kündigung verschicken kannst. Auch hier sollte ein Blick in die AGB deines Stromtarifs Aufschluss geben. In der Regel verlangen Stromanbieter die Kündigung in Textform, das bedeutet den Versand per Brief, E-Mail oder Fax.

Wir empfehlen den Kündigungsversand per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll, um einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung zu erhalten, den du in einem möglichen Streitfall verwenden kannst.

Wählst du stattdessen den Kündigungsversand per E-Mail, kannst du nicht sicher nachweisen, dass deine Kündigung auch wirklich beim Anbieter eingegangen ist.

Strom-Kündigung leicht gemacht mit dem Musterkündigungsschreiben

Du fragst dich, ob das auch einfacher geht? Selbstverständlich! Mit unserem vorgefertigten Kündigungsschreiben sparst du Zeit, sowie nervenaufreibende Kündigungsformulierungen. Wähle einfach den passenden Anbieter aus, trage deine persönlichen Daten in das Formular ein und versende dieses direkt über uns. Im Anschluss erhältst du per E-Mail den Versandnachweis. Dieser dient dir als Nachweis über den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung. Zudem gilt für einen Großteil aller Anbieter die aboalarm Kündigungsgarantie. Diese garantiert dir eine erfolgreiche Kündigung ohne Folgekosten.

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Das Sonderkündigungsrecht: So klappt die außerordentliche Kündigung

Verträge mit alternativen Anbietern verfügen nicht selten über lange Vertragslaufzeiten. Hat sich der Stromvertrag ungewollt verlängert, ist eine Kündigung meist erst wieder im Folgejahr möglich. Es gibt allerdings Situationen in denen dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht, das es dir ermöglicht, deinen Stromvertrag vorzeitig zu beenden.

Die außerordentliche Kündigung bei Preiserhöhung

Im Liefervertrag deines Stromtarifs ist ein genauer Preis für die Kilowattstunde festgelegt. Externe Faktoren können diesen festgelegten Preis jedoch beeinflussen, sodass der Stromanbieter gezwungen wird, diesen zu erhöhen. Über eine Preiserhöhung musst du zuvor schriftlich informiert werden. Da die festgelegten Konditionen somit nicht mehr erfüllt werden, kannst du anschließend von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, egal wie lange die Laufzeit im Normalfall noch gewesen wäre.

Nimmst du das Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Infoschreibens in Anspruch, läuft der Vertrag automatisch zu den geänderten Konditionen weiter. Eine nachträgliche außerordentliche Kündigung ist nicht möglich.

Stromanbieter kündigen wegen Umzug

Im Fall eines Umzugs ist das Sonderkündigungsrecht etwas komplizierter, als bei einer Preiserhöhung. Hierbei muss vor allem zwischen Verträgen beim örtlichen Grundversorger und bei alternativen Anbietern unterschieden werden. Besitzt du einen Grundversorgungsvertrag kann dieser jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei einem alternativen Vertrag ist gesetzlich kein Sonderkündigungsrecht vorgeschrieben. Allerdings akzeptieren die meisten Anbieter eine außerordentliche Kündigung wegen Umzugs dennoch. Am besten, du siehst in deinen Vertragsunterlagen nach einer entsprechenden Regelung nach. Dort solltest du auch die passende Frist finden.

Sonderkündigungsrecht: Der richtige Versand

Wie bei der regulären Kündigung auch, solltest du deine außerordentliche Kündigung in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll versenden, um einen entsprechenden Nachweis über den Eingang dieser zu erhalten. Im Fall einer Sonderkündigung ist jedoch vor allem die richtige Frist entscheidend. Bei Preiserhöhung gilt in den meisten Fällen eine Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Infoschreibens. Möchtest du von deinem Sonderkündigungsrecht wegen Umzug Gebrauch machen, musst du die von deinem Anbieter gesetzte Frist beachten. Diese findest du in deinen Vertragsunterlagen. In den meisten Fällen gilt auch hier eine Frist von zwei Wochen. Möchtest du ganz sichergehen, verschicke deine außerordentliche Kündigung jedoch mit etwas mehr Vorlauf.

Hast du deinem Anbieter eine Einzugsermächtigung erteilt, vergiss nicht, diese unbedingt mit zu kündigen, bzw. zu widerrufen.

Wie das geht, erfährst du hier.

Stromanbieter wechseln: Die Bedingungen der größten Anbieter

Im Folgenden findest du die wichtigsten Kündigungsbedingungen der größten Stromanbieter kurz zusammengefasst.

#Die außerordentliche Kündigung bei Preiserhöhung
aboalarm Kündigungsvergleich der größten Stromanbieter

E.ON kündigen

Möchtest du deinen Vertrag bei E.ON kündigen, solltest du zunächst nach der geltenden Kündigungsfrist sehen. Diese findest du entweder auf deiner Rechnung oder im „Mein E.ON“-Bereich auf der Website. Deine Kündigung kannst du per Brief, E-Mail oder Fax erklären. Auch hier empfiehlt sich der Versand per Fax mit Sendeprotokoll oder Einschreiben mit Rückschein. Unser passendes Kündigungsschreiben findest du hier.

RWE kündigen

Die meisten RWE-Stromverträge können mit einer Frist von zwei Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden. Die für deinen Tarif geltende Kündigungsfrist entnimmst du am besten deinen Vertragsunterlagen. RWE akzeptiert Kündigungen ebenfalls in Textform. Bei einem Versand per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll bist du auch hier auf der sicheren Seite, wenn in deinen Vertragsunterlagen nichts anderweitiges vereinbart ist. Hier gelangst du zu unserem passenden Kündigungsscheiben.

Vattenfall kündigen

Die Kündigungsfristen bei Vattenfall variieren je nach festgelegter Vertragslaufzeit. Die kürzeste Kündigungsfrist liegt bei einem, die längste bei drei Monaten. In deinen Vertragsunterlagen findest du die für deinen Vertrag passende Kündigungsfrist. Auch Vattenfall akzeptiert Kündigung in Textform, falls du keine anderen Vereinbarungen in den Vertragsunterlagen ausgehandelt hast. Verschickst du diese per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll erhältst du einen Nachweis über den Eingang deiner Kündigung. Hier findest du unser passendes Kündigungsschreiben.

EnBW kündigen

Verträge bei EnBW lassen sich in der Regel ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Laufzeitende kündigen. Wirf jedoch auf jeden Fall einen Blick in deine Vertragsunterlagen, da sich die Kündigungsfristen je nach abgeschlossenem Vertrag stark unterscheiden können. Auch EnBW akzeptiert Kündigungen in Textform, es sei denn, du hast mit deinem Anbieter anderweitige Vereinbarungen in den Vertragsunterlagen festgehalten. Versende deine Kündigung deswegen am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll, um einen Nachweis zu erhalten. Die passende Kündigungsvorlage findest du hier.

Stromanbieter kündigen: Die wichtigsten Infos auf einen Blick!

Du möchtest deinen Stromanbieter kündigen? Alle Infos auf einen Blick:
- Im Normalfall übernimmt dein neuer Anbieter die Kündigung.
- Verschicke deine Kündigung selbst, wenn die Kündigungsfrist besonders kurz ist oder du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest.
- Die Kündigungsfrist des Grundversorgungsvertrags beträgt zwei Wochen.
- Die Kündigungsfrist bei alternativen Anbietern liegt zwischen zwei Wochen und drei Monaten.
- Versende deine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll, um einen Nachweis zu erhalten.
- Im Fall einer Preiserhöhung oder eines Umzugs kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Genaueres entnimmst du deinen Vertragsunterlagen.
- Vergiss nicht, die Einzugsermächtigung zu kündigen oder zu widerrufen.

Aktualisiert: 1. November 2023

Autor: Elena Petznik

aboalarm Kündigungsgarantie

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    Persönlicher Kundenservice-Ansprechpartner bei aboalarm

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    Übernahme der Kosten bei ungewollter Vertragsverlängerung

* Voraussetzungen, um die Kündigungsgarantie und damit unsere Hilfe und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, findest du hier: Alle Informationen zur aboalarm Kündigungsgarantie.