M-net kündigen: Schnell und sicher online kündigen!

Inhaltsübersicht
M-net bietet unterschiedliche Mobilfunk-, Internet- und Festnetzverträge an. Bist du unzufrieden mit der Verfügbarkeit oder gibt es zu viele Störungen? Dann kündige noch heute deinen M-net Vertrag.
M-net kündigen: Alles zu Form und Frist
Grundsätzlich bietet M-net Verträge ohne Laufzeit oder Verträge mit einer Laufzeit von 2 Jahren an. Dazwischen gibt es normalerweise keine Abstufungen! Verträge ohne eine feste Laufzeit können jederzeit mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist beendet werden. Für alle anderen Verträge gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit. In den AGB von M-net steht, dass Kündigungen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll erfolgen müssen. Kündigungen per E-Mail sind leider nicht zulässig!
Mit der Musterkündigung geht’s am Schnellsten!
Die obige M-net Kündigungsvorlage enthält bereits die Kontaktdaten deines Betreibers und muss nur noch durch deine M-net Kundendaten ergänzt werden. Füllst du die Vorlage jetzt aus, kannst du das fertige Kündigungsschreiben über uns direkt an M-net versenden! Im Anschluss erhältst du dann den Versandnachweis.
M-net Adresse
M-net Telekommunikations GmbHFrankfurter Ring 158
80807 - München
Deutschland
E-Mail: info@m-net.de
Fax: 0894520045
Hotline: 08002906090
Wann kann ich meinen M-net Vertrag außerordentlich kündigen?
Grundsätzlich kannst du deinen M-net Vertrag immer dann vorzeitig kündigen, wenn ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt. Ziehst du an einen neuen Wohnort, an dem M-net keinen Internet- und Telefonanschluss anbietet, dann kann das ein wichtiger Grund sein! Ein Sonderkündigungsrecht hast du auch immer dann, wenn M-net Vertragsbestandteile signifikant zu deinem Nachteil verändert. Erhöht der Internet- und Telefonanschluss-Anbieter die Preise signifikant, so kann das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Im Fall einer Preiserhöhung ist M-net aber per Gesetz verpflichtet, dich über alle Veränderungen im Vorhinein zu informieren und dich über dein Sonderkündigungsrecht aufzuklären.
So widerrufst du deinen Vertrag richtig!
Per Gesetz steht dir das vierzehntägige Widerrufsrecht bei allen über Fernabsatz- im Internet oder am Telefon- geschlossenen Verträgen zu.