Mietvertrag kündigen. Garantiert*.

Über 10 Millionen Verträge erfolgreich gekündigt!

  • über 25.000 geprüfte Kündigungsvorlagen
  • Sofort online versenden

Erfahrungen mit aboalarm: Was Experten und Kunden sagen.

  • Mit der App Aboalarm ist man auf der sicheren Seite. Einfach die Daten zur Laufzeit eintragen, und schon wird man rechtzeitig informiert.

    tv14, 16.09.2021

  • „Vorreiter in Sachen Kündigungsservice.“

    FOCUS-MONEY (Ausgabe 27/2020), 24.06.2020

  • „Aboalarm macht Ihre Kündigung bei Dienstleister, Versorger & Co. denkbar einfach.“

    COMPUTER BILD (Ausgabe 11/2020), 12.05.2020

  • „Die geniale App Aboalarm hat alles, was jeder zum Kündigen und Widerrufen von seiner vielen Verträgen im Alltag braucht.“

    marktEINBLICKE (Ausgabe 1/2020), 12.12.2019

  • „Aboalarm ist definitiv einen Blick wert, wenn man Probleme mit der Kündigung eines Abonnements hat.“

    GIGA, 25.10.2019

  • „Aboalarm ist seriös und bietet einen schnellen und einfachen Weg Abonnements und Verträge zu kündigen.“

    CHIP, 06.02.2019

  • „Aboalarm – Platzhirsch für Vertragskündigungen“

    netzwelt, 09.11.2017

  • „Der beste Kündigungsdienst ist Aboalarm – Aboalarm ist seit 2009 tätig und hat damit von allen verglichenen Plattformen die meiste Erfahrung.“

    PC Magazin, 20.01.2017

Das sagen zufriedene
aboalarm-Nutzer

„Tolle Arbeitserleichterung für Leute die ihre Freizeit nicht mit mühsamen Kündigungsschreiben verbringen wollen. Einfacher geht Kündigen nicht.”

Leia H. (kündigte Vodafone)

„War immer zu faul, die Kündigung zu schreiben, auszudrucken und in den Briefkasten zu schmeißen. Und dann noch Porto. Dank aboalarm hab ich mir Zeit und Geld gespart.”

Stefan E. (kündigte Hörzu)

„Ohne aboalarm hätte ich für die Bahncard 220 Euro gezahlt, obwohl ich nun 1 Jahr im Ausland lebe, ich wurde rechtzeitig erinnert und meine Kündigung wurde sofort bestätigt.”

Lena A. (kündigte ihre Bahncard)

Mietvertrag kündigen: Vermieter aufgepasst!

Du bist ein Vermieter und willst den Mietvertrag kündigen? Hier findest du die wichtigsten Infos dazu, wann und wie du dich von dem Mieter verabschieden kannst

Kündigung durch Vermieter ist kein seltener Fall, doch es gibt einiges, was beachtet werden muss. Der Vermieter kann nur aus wenigen Gründen den Mietvertrag kündigen. Diese Kündigungsgründe sowie die Kündigungsfristen werden hier erläutert.

Kündigung des Mietvertrages: Allgemeine Tipps

  • Kündigung soll schriftlich erfolgen (nur per Post, Fax wird nicht akzeptiert).
  • Kündigungsschreiben sonn an alle Mieter gerichtet werden, die den Mietvertrag unterschrieben haben
  • Achte darauf, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu versenden! Dies ist dein Nachweis, dass du rechtzeitig gekündigt hast.
  • Plane zwei bis drei Tage Puffer für den Postweg ein.

Kündigungsfrist

Auch Vermieter müssen sich an gewisse Kündigungsfristen halten. Diese hängen aber davon ab, wie lang der Mieter in der Wohnung gewohnt hat.

  • 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren
  • 6 Monate bei einer Wohndauer von 5-8 Jahren
  • 9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren

Seit 2001 wurde die Kündigungsfrist von zwölf Monaten bei der Wohndauer von mehr als zehn Jahren gestrichen.

Kündigungsgrund des Vermieters

Als Vermieter muss du beim Kündigen eines Mietvertrages einen gesetzlich anerkannten Grund angeben, warum dein Mieter ausziehen soll. Das sind die Gründe, die auch in BGB festgelegt werden:

  1. Eigenbedarf
    Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn er selber in die gekündigte Wohnung einziehen will oder die Wohnung seinen nahen Familienangehörigen zur Verfügung stellen will. Der Eigenbedarf soll aber vernünftig und nachvollziehbar sein. Manchmal kann das aber nur vor Gericht entschieden werden.
  2. Wirtschaftliche Verwertung
    Wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich Nachteile erleidet, kann er den Mietvertrag kündigen. Normalerweise kommt dies vor, wenn die Wohnung saniert werden muss oder verkauft wird.
  3. Vertragsverletzung von dem Mieter
    Wenn der Mieter sich an die Vertragsbedingungen nicht hält, kann der Vermieter den Mietvertrag auflösen. Allerdings gibt es ein Voraussetzung für Voraussetzung für eine Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzung: Der Vermieter muss das Fehlverhalten des Mieters  vorher schriftlich abgemahnt und ihm eine Chance zur Änderung gegeben haben.

Aktualisiert: 1. Februar 2024

Autor: Annik Schalck