Der Gesetzgeber hat sich des Problems angenommen, dass Internet-Anbieter gerne kleine „Buttons“ auf ihren Websites einbauen, die im Endeffekt zu einem Kaufvertrag führen. Nun unterliegen diese kundenunfreundlichen Taktiken durch die Buttonlösung strengeren Regeln.
Die Buttonlösung beschreibt ein Gesetz, das helfen soll, Verbraucher beim Klick auf einen Button im Internet vor Abofallen zu bewahren. Was das genau heißt, kannst du hier nachlesen.
Die Buttonlösung
Geltend seit dem 01.08.2012, steht die Buttonlösung für einen transparenten Umgang mit Ein-Klick-Käufen.
In § 312j BGB ist geregelt, dass der Verbraucher „unmittelbar bevor [er] seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ darauf hinzuweisen ist, dass er mit dem Mausklick auf den Button eine kostenpflichtige Option erhält.
Außerdem müssen andere Kaufinformationen wie Mindestlaufzeit, Produktmerkmale und sämtliche Kosten erkennbar sein. Ist dem nicht so, kommt kein rechtens wirksamer Kaufvertrag zustande.