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Am 01. März 2022 trat das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft, das Verbraucherrechte noch weiter stärken sollen. Vor allem bei Verträgen für Fitnessstudios, Streamingdienste oder Strom und Gas hast du als nun einen besseren Schutz.
Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz soll Verträgen einen Riegel vorschieben, die telefonisch untergeschoben werden oder zu lange Vertragslaufzeiten besitzen. Das soll unfaire Geschäftspraktiken der Unternehmen gegenüber Verbrauchern reduzieren.
Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge, die du ab dem 01. März 2022 abschließt. Wir erklären dir, welche Verträge von der Änderung betroffen sind und was du über das neue Gesetz wissen solltest.
Diese Änderungen bringt dir das Gesetz für faire Verbraucherverträge
Gerade für langfristige Verträge wie bei Fitnessstudios oder Energieanbietern ändern sich wichtige Punkte. Für dich wird es künftig einfacher, aus Verträgen auszusteigen: Das neue Gesetz verlangt kürzere Kündigungsfristen und verbietet automatische Vertragsverlängerungen.
Keine automatische Vertragsverlängerung
Mit automatischen Vertragsverlängerungen versuchen viele Anbieter, ihre Kunden dauerhaft an sich zu binden. Dank der neuen Regelungen ist nun Schluss damit. Alle ab März 2022 geschlossenen Verträge dürfen nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit weiterlaufen. Du kannst sie jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen.
Kürzere Kündigungsfristen
Eine weitere Änderung zum Schutz der Verbraucher: die kürzere Kündigungsfrist von nur noch einem Monat statt bisher drei Monaten. Möchtest du deinen Vertrag also nach der Mindestlaufzeit beenden, musst du spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit deine Kündigung einreichen.
Solltest du nicht kündigen, verlängert sich dein Vertrag auf unbestimmte Zeit und du kannst jederzeit binnen eines Monats kündigen (siehe vorherigen Punkt).
Während der Vertragsabschluss im Internet oft nur einen Mausklick entfernt ist, ist die Vertragskündigung online meist komplizierter. Ein Kündigungsbutton direkt auf der Anbieter-Webseite soll diesen Prozess vereinfachen. Künftig kannst du online abgeschlossene Verträge über diesen Button kündigen. Seit dem 01. Juli 2022 müssen alle Unternehmen den Kündigungsbutton einführen.
Nach deiner Kündigung per Button muss dir der Anbieter zusätzlich eine elektronische Eingangsbestätigung via E-Mail zusenden. So kann sich kein Anbieter mehr darauf berufen, deine Kündigung nicht erhalten zu haben.
Mehr zum Kündigungsbutton kannst du in unserem Blogartikel nachlesen: Klick und weg: Verträge online kündigen per Kündigungsbutton.
Schriftliche Bestätigung für Energieverträge
Häufig erhalten Verbraucher nach einem Telefongespräch ungewollt einen Vertrag, den sie nie abschließen wollten. Für Strom- und Gasverträge gilt nun: Damit ein am Telefon geschlossener Vertrag wirksam wird, musst du ihn künftig in Textform bestätigen.
Du erhältst den Vertrag also zunächst schriftlich, kannst die Bedingungen in Ruhe prüfen und bestätigst ihn dann beispielsweise per E-Mail, SMS, Brief oder Fax. Ein Telefonat allein führt also nicht mehr zum Vertragsabschluss.
Fazit zum neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge
- sichere Kündigung
- sofortiger Versand
- Wichtiger Zugangsnachweis
- Hilfe bei Problemen
Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.
Jetzt mehr erfahrenAbzuwarten bleibt jedoch, inwiefern die Anbieter die Änderungen umsetzen und wie einfach sie den Kündigungsprozess tatsächlich gestalten werden. Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz Ende 2021 ignorieren einige Anbieter beispielsweise auch heute noch. Um die Verbraucherrechte weiter zu stärken, müsste die Bundesregierung noch weitere Punkte ergänzen: beispielsweise das Widerrufsrecht auf alle langfristigen Verträge ausweiten oder die Mindestvertragslaufzeit kürzen.
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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.