Textform

Wolfgang Kirmaier

In Verträgen wird häufig eine Kündigung in Textform gefordert. Wir erklären dir, was du zu beachten hast, damit deine Kündigung wirksam ist.

Bei einem Vertragsschluss zwischen dir und deinem Gegenüber, ist im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Form der Kündigung geklärt. Dabei wird entweder die Schrift– oder die Textform verlangt. Wir klären den Begriff und beraten dich bei deiner Kündigung.

Die Kündigung in Textform

Das Gesetz besagt in §126b des BGB zur Textform:

„Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

  • es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
  • geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.“

Neben Brief und Fax, gilt demnach auch die E-Mail als Kündigung in Textform. Fordert der Vertragspartner eine solche, so muss diese nicht unterschrieben sein, sollte jedoch wichtige Details zur Identifikation deiner Person enthalten. Dazu gehören Name, Adresse, Kundennummer oder Ähnliches. Bei einer Kündigung in Schriftform sind hingegen weitere Dinge zu beachten. Außerdem können sich die Vertragsparteien, laut §127 des BGB auch auf eine alternative Form einigen.

Unser Rat

Die Wenigsten machen sich bei Abschluss eines Vertrages Gedanken über dessen eventuelle Kündigung. Dies ist jedoch besonders ratsam, da dir einige Unternehmen durch spezielle Regelungen den einfachen Weg der Kündigung erschweren. Wirf einfach vor der Unterzeichnung des Vertrags einen genauen Blick auf die verschiedenen Paragraphen, damit du später keine böse Überraschung erlebst. Außerdem solltest du neben dem Vertrag auch die AGB deines Vertragspartners genau unter die Lupe nehmen, denn verschiedene Aspekte müssen nicht zwingend in deinem Vertrag aufgeführt sein, sondern können auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein.