[Update 16.09.] Uns reicht´s: aboalarm verklagt O2

aboalarm verklagt O2! Wir haben keine Scheu, uns für unsere Kunden und alle Verbraucher auch mit großen Unternehmen anzulegen. Wie es dazu kam? Das liest du hier.

Immer wieder behaupteten Mitarbeiter von O2 in letzter Zeit gegenüber Kunden, Kündigungen über aboalarm wären ungültig. Auf der anderen Seite jedoch akzeptierten sie die Kündigungen über uns problemlos. Warum also diese Behauptungen, die die Kunden unnötig verwirren?  Wir wollen das so nicht einfach hinnehmen und deshalb verklagt aboalarm O2. Genauer gesagt verklagen wir die Telefónica Germany GmbH, den O2-Mutterkonzern.

aboalarm verklagt o2 – die Hintergründe

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Seit Mitte letzten Jahres häufen sich bei unseren Nutzern die Probleme mit O2. Einzelne Mitarbeiter des O2-Kundenservice behaupteten auf Facebook, am Telefon oder per E-Mail immer wieder, Kündigungen über aboalarm wären ungültig und seien deshalb abgelehnt worden. Regelmäßig wurde behauptet, es liege „keine rechtswirksame Unterschrift“ vor. Dabei reicht laut AGB des Mobilfunkriesen eine Kündigung per Telefax aus und diese ist auch ohne eigenhändige Unterschrift gültig.

Laut Schätzungen des aboalarm-Support-Teams haben sich die Kundenanfragen, aufgrund dieses Vorgehens von O2, seit Mitte des Jahres gefühlt verdoppelt.

Zwar konnten wir alle betroffenen aboalarm-Kunden unterstützten und auch immer die Bestätigung der Kündigung erwirken und haben auch versucht, uns außergerichtlich mit O2 zu einigen – doch diese Bemühungen scheiterten leider. Daher haben wir nun keine andere Wahl als juristische Schritte gegen die Telefónica Germany GmbH einzuleiten. Unsere langjährigen Partner der Kanzlei Loos haben für uns Klage vor dem Landgericht München I eingereicht.

Verzögerung der Kündigung – bei O2 kein Einzelfall

Insgesamt beobachten wir bei O2 schon länger, dass viel getan wird, um Kunden eine Kündigung zu erschweren, um sie so länger zu binden. Kunden, die gerne online kündigen wollen, stellen fest, dass es sich hierbei nur um eine sogenannte Vormerkung der Kündigung handelt. Diese muss dann noch einmal per Telefon bestätigt werden. Dabei sind Wartezeiten bei der Hotline von bis zu 45 Minuten anscheinend Normalität, wie man den vielen Twitter-Meinungen entnehmen kann.

aboalarm vs. O2 – wie geht es weiter?

Wir haben Klage beim Landgericht München I eingelegt und vertrauen nun, dass wir und viele Verbraucher so zu unserem Recht kommen. Im Februar ist bereits eine mündliche Verhandlung. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten!

Wer mehr dazu lesen möchte: Auf Welt.de ist ein Artikel zu unserer Klage erschienen. Welt.de: So schwer macht O2 seinen Kunden die Kündigung

Update 19.01.16

Gegenüber teltarif und iphone-ticker hat sich O2 zu der Klage geäußert und dabei betont, Kündigungen über uns zu akzeptieren. Außerdem wies O2 darauf hin, dass es von ihrer Seite ein Angebot für eine Unterlassungserklärung gab. Für uns und die Leser der Blogs hört sich das so an, als wolle O2 sagen, die Klage wäre nicht gerechtfertigt und wir hätten die Unterlassungserklärung nicht akzeptieren wollen. Das möchten wir natürlich so nicht stehen lassen. Deswegen nun ein Update unsererseits.

Zu der von O2 vorgeschlagenen Unterlassungserklärung sei gesagt, dass diese genau betrachtet völlig unbrauchbar war, da unter anderem externe Call Center-Mitarbeiter ausgeklammert wurden. Vor dem Hintergrund, das der Konzern derzeit immer mehr Kundenservicecenter auslagert, verstanden wir dies eher als Provokation als als konstruktiven Vorschlag. Warum genau weiß unser langjähriger Partner und Fachanwalt für IT-Recht Holger Loos von der Kanzlei Loos:

„Tatsächlich gab Telefónica Germany im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen eine „Unterlassungserklärung“ ab. In dieser zuletzt abgegebenen Fassung der „Unterlassungserklärung“ wurde aber die Anwendung des § 278 BGB, also jedwede Haftung für Erfüllungsgehilfen des Konzerns, ausgeschlossen. Zur Erinnerung: Inhalt der Klage ist die Streitfrage, ob O2-Kundendienstmitarbeiter aboalarm- Kunden mitteilen dürfen, dass ihre Kündigungen über aboalarm angeblich nicht wirksam seien. In der Praxis hat O2 einen großen Teil seines Kundendienstes auf externe Dienstleister ausgelagert. Daher würde sich der Konzern in der von ihm vorgeschlagenen Version zwar mit einer Unterlassungserklärung unterwerfen, aber dabei gezielt externe Mitarbeiter ausklammern und nicht für die Aussagen dieser Mitarbeiter haften. aboalarm sah diese Unterlassungserklärung als ungeeignet, mutmaßliche Verstöße seitens O2 in Zukunft zu verhindern. Eine solche Erklärung ist aus meiner Sicht nicht das Papier wert, auf dem sie steht. “

Wer mehr zu den ausgelagerten Call Center erfahren will, der findet in diesem Artikel Hintergrundinfos: ZDN.net: Telefónica gliedert deutsche Call-Center aus

O2 betonte bei teltarif und iphone-ticker auch den Sicherheitsaspekt mittels PKK-Abfrage und sagt, dieser wäre der Grund für eine Nachfrage beim Kunden. Natürlich legen auch wir bei aboalarm großen Wert auf Sicherheit; zudem fragen wir die PKK bei unseren O2-Kündigungsschreiben auch ab. Jedoch sind wir verwundert, dass O2 auf den eigentlichen Vorwurf der Klage gar nicht eingegangen ist. Denn es geht rein darum, dass Mitarbeiter von O2 immer wieder kommuniziert haben, Kündigungen über aboalarm wären generell ungültig. Denn nur dies ist Gegenstand unserer Klage. Von Rückfragen beim Kunden war nie die Rede.

Update 18.02.

Es heißt weiterhin abwarten: Der Gerichtstermin wurde auf den 7.4. verschoben.

Update 07.04.

Paragraphen, Begründungen und Meinungen wurden vorgetragen – jetzt haben wir es nicht mehr in der Hand. Das Urteil wird im Juni verkündet.

Was einen bitteren Nachgeschmack bei uns hinterlassen hat:
Der O2 Anwalt, der sich während des Prozesses stets als der sachlich Handelnde generiert hat, machte sich zum Ende der Verhandlung öffentlich lustig über unseren bewusst geringer gewählten Streitwert von 25.000€. Einen so kleinen Streitwert habe er in Wettbewerbssachen noch nicht gesehen. Wieso sich der O2 Anwalt so überheblich verhält, ist uns leider nicht ganz klar – zeigt aber erneut wie O2 zu unserem Anliegen steht.

Update 24.06.

Leider konnte der mündliche Verhandlungstermin im Juni nicht stattfinden. Deshalb müssen wir weiter Geduld haben. Der nächste Termin ist für den 11. August angesetzt. Wir warten weiterhin gespannt.

Update 16.09.

Leider hat die Klage gegen O2/Telefónica Deutschland ergeben, dass der Konzern seine fragwürdigen Praktiken weiter durchführen darf, die zur Behinderung von Kündigungen einiger aboalarm-Kunden beitragen. Denn obwohl wir von aboalarm eindeutige Belege liefern konnten, dass O2-Mitarbeiter sich über uns in der Vergangenheit nachteilig geäußert haben, reichte die Beweislage leider nicht aus, um eine gezielte und bewusste Behinderung von O2 gegenüber aboalarm nachzuweisen. Für Verbraucher heißt das, dass das Gericht das kontroverse Vorgehen von O2 – mal eine Kündigung zu akzeptieren und mal nicht – dem Grund nach zwar nicht aktiv gutheißt, jedoch den Telekommunikationskonzern nicht dazu veranlassen konnte oder wollte, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Der Tag der Entscheidung war demnach leider ein schwarzer für Verbraucher, hat uns aber umso mehr gezeigt, dass wir in unserem Kampf um faire Kündigungsbedingungen nicht aufgeben werden. Im Gegenteil: Wer schlechte Erfahrungen mit Mobilfunkanbietern jeglicher Art macht, soll uns weiterhin sofort informieren. Je mehr Erfahrungsberichte uns vorliegen, umso wahrscheinlicher ist es, dass wir bei möglichen künftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen einen durchschlagenden Erfolg für unsere Nutzer verzeichnen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.