Jetzt 1&1 Mobilfunk sicher und schnell kündigen!
Inhaltsübersicht
- Kündigungsfrist 1&1 Handyvertrag
- Richtige Kündigungsform für deinen Handyvertrag
- 1&1 Mobilfunk kündigen: Adresse
- Kündigung bei 1&1 Mobilfunk im Todesfall
- Sonderkündigung bei Preiserhöhung oder AGB-Änderung
- Außerordentlich kündigen bei nicht erbrachter Leistung
- Sonderkündigung bei Umzug
- 1&1 Mobilfunk-Vertrag widerrufen
Dein 1&1 Mobilfunkvertrag ist veraltet, zu teuer oder dich lockt ein neues Angebot? Gab es vielleicht Probleme mit dem Netz oder der Tarif passt nicht mehr? Dann kündige jetzt sicher und schnell deinen 1&1 Mobilfunkvertrag!
Kündigungsfrist 1&1 Handyvertrag
Grundsätzlich bietet 1&1 Handyverträge mit und ohne feste Vertragslaufzeit an. Im ersten Fall beträgt die Mindestvertragslaufzeit normalerweise 24 Monate. Deine Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat. Verpasst du die Frist, kannst du nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Für Verträge ohne Laufzeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Solltest du eine 1&1 Leistungs- oder Tarifoption kündigen wollen, haben diese eine Kündigungsfrist von einem Monat. Kündigst du eine sogenannte Zusatzoption, hat das keine Auswirkungen auf deinen abgeschlossenen 1&1 Mobilfunkvertrag. Kündigst du hingegen deinen Handyvertrag, werden alle Tarifoptionen automatisch mit beendet.
Richtige Kündigungsform für deinen Handyvertrag
Kündigen kannst du deinen 1&1 Vertrag in Textform. Das heißt, du musst den Vertrag schriftlich kündigen – unterschreiben musst du ihn jedoch nicht. Alternativ kannst du auch über die 1&1 Vertragsseite kündigen.
1&1 Mobilfunk kündigen: Adresse
Nutze diese Adresse für deine 1&1 Handyvertrag Kündigung:
1&1 Telecom GmbHElgendorfer Str. 57
56410 - Montabaur
Deutschland
Fax: 0721 960 8132
Hotline: 07219600
Achtung: Täglich rund um die Uhr kostenfrei aus dem Netz der 1&1 Telecom GmbH, Festnetz- und Mobilfunkpreise anderer Anbieter ggf. abweichend.
Kontakt zu deinem Anbieter 1&1 aufnehmen, geht ganz einfach! Logge dich dazu am besten im 1&1 Control-Center ein: 1&1 Login Dort hast deine Verträge und Vertragsdaten immer im Blick und kannst Vertragsdetails einsehen, sowie ändern oder anpassen.
Kündigung bei 1&1 Mobilfunk im Todesfall
Im Todesfall enden die Verträge eines Menschen nicht immer automatisch. Deshalb solltest du dich möglich zeitnah um diese vertraglichen Dinge kümmern, damit du ungenutzte Verträge nicht weiter bezahlen musst. Als Erbe übernimmst du beispielsweise den Mobilfunk-Vertrag des Verstorbenen. Falls du das nicht möchtest, kannst du diesen im Sterbefall außerordentlich kündigen.
Dazu benötigst du folgende Dokumente:
- Todesfall als Kündigungsgrund angeben
- Vollständige Kontaktdaten des Verstorbenen
- Kopie der Sterbeurkunde
Sonderkündigung bei Preiserhöhung oder AGB-Änderung
Mit dem Sonderkündigungsrecht kannst du deinen Vertrag aus wichtigen Gründen außerordentlich und vorzeitig kündigen. Bei deinem 1&1 Handyvertrag hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn 1&1 die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu deinem Nachteil ändert.
Auch dann, wenn 1&1 die Preise deines Vertrags anhebt, ohne die Leistungen anzupassen, kannst du außerordentlich kündigen. Das gilt zum Beispiel, wenn 1&1 vertraglich vereinbarte Leistungen kürzt, ohne im gleich Schritt die Vertragskosten anzupassen.
Außerordentlich kündigen bei nicht erbrachter Leistung
Ein weiterer Sonderkündigungsgrund ist, wenn der Anbieter vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbringt. Ein Beispiel ist, wenn dein Anbieter dir die vertraglich angegebene Erreichbarkeit nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen.
Sonderkündigung bei Umzug
Wenn du umziehst, kannst du unter bestimmten Bedingungen außerordentlich kündigen: Beispielsweise wenn dein Anbieter die Leistung deines aktuellen Vertrags am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Aus diesem Grund kannst du innerhalb von einem Monat kündigen.
1&1 Mobilfunk-Vertrag widerrufen
Wenn du deinen Vertrag am Telefon oder online abgeschlossen hast, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Somit kannst du deinen Vertrag binnen 14 Tage nach Abschluss schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.
Aktualisiert: 1. Februar 2023
NEU ab dem 01.07.22!
Dein Anbieter muss dir einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen. Verträge, die online (auch vor dem 01.07.22) abgeschlossen wurden, sollen auch online kündbar sein.Hinschauen lohnt sich: Findest du diesen Button auf der Webseite deines Anbieters nicht, hast du das Recht deinen Vertrag jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zu kündigen!