Vertrag

Ein Vertrag ist eine rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern, die meist schriftlich festgehalten wird. Aber auch eine mündliche Vereinbarung gilt als Vertrag.

In vielen Situationen ist es angebracht, gegenseitige Übereinkünfte schriftlich in einem Vertrag zu regeln. Verträge sind wichtig, wenn es nach einer gewissen Zeit darum geht, eine zwischen zwei Parteien getroffene Vereinbarung noch einmal einzusehen oder, beispielsweise im Streitfall, eine solche zu beweisen.

Einen Vertrag kann man in allen erdenklichen Bereichen des Lebens abschließen. In der Regel wird er schriftlich aufgesetzt und von den Vertragsparteien unterschrieben. Jeder Vertragspartner bekommt ein Originalexemplar ausgehändigt und sollte es gut aufheben, zumindest so lange, bis die Vereinbarungen in dem Vertrag keine Gültigkeit mehr haben oder verjährt sind. Es gibt auch Verträge, welche man mitunter ein ganzes Leben lang aufheben muss. Hierzu gehören Kaufverträge für langlebige Güter wie Immobilien oder der Ehevertrag. Auch ein Arbeitsvertrag oder ein langfristig abgeschlossener Mietvertrag gehören zu den Dokumenten, welche lange Zeit Gültigkeit haben.

Kündigung eines Vertrages

Verträge können – bis auf einige Ausnahmen – auch wieder beendet werden. Werden sie nicht gekündigt, verlängern sie sich zum Teil automatisch. Jeder Vertrag hat eine Klausel, welche die Kündigungsfrist betrifft. Auch wenn die Vertragspartner planen, einen Vertrag auf Lebenszeit abzuschließen, ist es doch nicht vorhersehbar, dass dieses Vorhaben auch wirklich Bestand hat. Aus diesem Grund verfügen auch langfristige Verträge über eine solche Frist. Ausnahmen sind Kaufverträge, bei denen ein Rücktritt nur eine gewisse Zeit nach dem Abschluss möglich ist, oder Dienstleistungsverträge, die gar keine Rücktrittsmöglichkeit bieten. So soll verhindert werden, dass die Bezahlung von in Anspruch genommenen Dienstleistungen im Nachhinein verweigert werden kann.

Die Kündigungsfrist eines Vertrages legt ganz genau fest, wann dieser zuletzt gekündigt werden kann und welche Zeitspanne zwischen Kündigung und der tatsächlichen Auflösung des Vertrages liegt. Weiterhin kann festgelegt sein, dass sich ein Vertrag nach Ablauf einer Mindestlaufzeit automatisch verlängert oder beendet wird.

Ein Beispiel: Bei Handyverträgen gilt häufig eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten, die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Das bedeutet, dass der letzte Termin, an dem eine Kündigung möglich ist, drei Monate vor Ablauf des Vertrags ist. Der Vertrag kann sich dann um höchstens zwölf Monate automatisch verlängern.

Wer einen Vertrag kündigen möchte, muss außer der Kündigungsfrist noch die Kündigungsform beachten.