Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist eines Vertrages legt fest, wann ein Vertrag gekündigt werden muss, um ihn beenden zu können. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.

Die Länge der Kündigungsfrist variiert von Vertrag zu Vertrag. Während manche Anbieter eine Frist von mehreren Monaten für eine Kündigung verlangen, kannst du bestimmte Verträge auch mit einer Frist von zwei Wochen oder ganz ohne Frist kündigen.

Dauer verschiedener Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist ist in den Allgemeinen, den Vertrags- oder Mitgliedschaftsbedingungen festgelegt. Dabei kann der Anbieter entscheiden, wie lange die Kündigungsfrist ausfällt. Allerdings darf sie laut §309 BGB maximal drei Monate betragen.

Das bedeutet, dass du deinen Vertrag, der bis zum 31. Oktober 2014 läuft bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten spätestens bis zum 31. Juli 2014 kündigen musst.

Beachte immer, dass der Tag an dem die Kündigung beim Anbieter eingeht als Kündigungstag gilt. Sende dein Kündigungsschreiben also einige Tage früher ab, um Problemen vorzubeugen.

Kündigungsfrist bei Arbeits- und Mietvertrag

Ausnahmen bilden nur der Arbeits– und Mietvertrag. Wenn dein Arbeitsvertrag gekündigt wird, hängt die Kündigungsfrist laut §622 BGB davon ab, wie lange du im Betrieb gearbeitet hast.

Dauer des Arbeitsverhältnis Kündigungsfrist
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Bei Mietverträgen gilt, dass der Mieter grundsätzlich eine Frist von 3 Monaten einhalten muss, wobei eine kürzere Frist vertraglich vereinbart werden kann. Die Kündigungsfrist für den Vermieter hängt von der Vertragsdauer ab. Bei bis zu fünf Jahren beträgt die Frist ebenfalls drei Monate, nach mehr als fünfjähriger Dauer sind es sechs Monate und nach acht Jahren sind es neun Monate.