Kündigungsfrist verpasst? Welche Möglichkeiten du jetzt noch hast

Du möchtest deinen alten Vertrag schnellstmöglich kündigen, stellst aber mit Erschrecken fest, dass du die Kündigungsfrist verpasst hast? Hier erfährst du, was du jetzt noch tun kannst.

Mit dem Abschluss eines Vertrages stimmst du auch den vereinbarten Kündigungsfristen zu. Um deinen Vertrag fristgerecht zu kündigen, musst du dich an diese Bedingungen halten, damit deine Kündigung Erfolg hat. Welche Möglichkeiten dir noch bleiben, wenn du aus einem Vertrag aussteigen willst, aber die reguläre Kündigungsfrist verpasst hast, ist unterschiedlich geregelt. Wir haben uns die Bedingungen in vier verschiedenen Bereichen angesehen und für dich zusammengefasst.

Kündigungsfrist verpasst beim Handyvertrag

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Bei den gängigsten Mobilfunkverträgen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten bzw. einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Dies ist vor allem bei Verträgen mit Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten der Fall. Allerdings können die Bedingungen je nach Vertragsmodell abweichen, sodass ein Blick in deine Unterlagen auf jeden Fall ratsam ist. Hast du die Kündigungsfrist verpasst, kannst du noch folgende Schritte unternehmen:

Kann dein Mobilfunkprovider die festgesetzten Bedingungen aus deinem Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllen, kannst du außerdem vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies ist zum Beispiel bei anhaltenden Verbindungsstörungen oder einer Preiserhöhung der Fall. Weitere Details kannst du in unserem Artikel Sonderkündigungsrecht Handyvertrag – Übersicht der Gründe nachlesen.

Kündigungsfrist verpasst beim DSL-Vertrag

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Die Laufzeiten für DSL-Verträge betragen meist 24 Monate. Ohne fristgerechte Kündigung wird das Vertragsverhältnis um zwölf weitere Monate verlängert. Wenn du die reguläre Kündigungsfrist von maximal drei Monaten verpasst hast, kannst du noch diese Möglichkeiten in Betracht ziehen:

Auch bei deinem DSL-Vertrag können dich gewisse Umstände für eine Sonderkündigung berechtigen. Dazu zählen zum Beispiel eine Preiserhöhung oder defekte Hardware. Mehr dazu findest du auf unserer Website im Artikel Sonderkündigungsrecht Internet – Übersicht der Gründe.

Kfz-Vertrag außerhalb der Frist kündigen

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Kfz-Versicherungen werden meist mit einer Laufzeit bis zum Jahresende abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt dann genau einen Monat, was den 30. November zum Stichtag für die Kündigung macht. Vereinzelt gibt es allerdings auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit. Auskunft gibt dir ein Blick in deinen Versicherungsschein. Wenn du deine Kündigungsfrist verpasst hast, überlege, ob folgende Punkte auf dich zutreffen, um deinen Vertrag vorzeitig zu beenden:

Wenn außerdem eine unverhältnismäßige Veränderung des Preises oder der Versicherungsbedingungen eintritt, kannst du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Lies dazu unseren Artikel Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Wann greift es?.

Fitnessstudio vorzeitig kündigen

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Die Laufzeiten der Fitnessstudioverträge betragen meist 12 bis 24 Monate. Nach Ablauf ohne fristgerechte Kündigung wird dieser automatisch verlängert. Ist dieser Fall bei dir eingetroffen, du möchtest jedoch trotzdem aus dem Vertragsverhältnis aussteigen, bleiben dir noch diese Optionen:

Ein Sonderkündigungsrecht hast du unter anderem bei einer grundlegenden Änderung der Öffnungszeiten oder bei anderen Einschränkungen der Nutzung, die durch den Anbieter verursacht wurden. Auf unserem Blog haben wir dazu den Artikel Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio – der Überblick verfasst.

Eine Schwangerschaft stellt übrigens keinen Grund für eine Sonderkündigung dar.

Jedoch kann in solch einem Fall oftmals der Vertrag für eine bestimmte Zeit pausiert werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.