[Corona] Flugerstattung: Diese Rechte hast du, wenn dein Flug gestrichen wurde

Dein Flug ist aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen? Wie du an deine Flugerstattung kommst und was du tun kannst, wenn sich die Airline quer stellt, erfährst du hier!

Was ist aboalarm?
  • sichere Kündigung
  • sofortiger Versand
  • Wichtiger Zugangsnachweis
  • Hilfe bei Problemen
Jetzt mehr erfahren
aboalarm App

Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.

Jetzt mehr erfahren
Einreisestopps, Grenzschließungen und internationale Reisewarnung: etliche Flüge des deutschen sowie internationalen Flugverkehrs wurden in der Vergangenheit schon gestrichen – und auch in Zukunft sind weitere Annulierungen absehbar. Gleichzeitig scheinen die Airlines mit der aktuellen Situation überfordert: Viele sind nur schlecht erreichbar oder bieten ihren Kunden lediglich eine Gutscheinlösung an. Reisende befürchten daher nun, dass sie auf den Kosten für ihre Tickets sitzen bleiben. Wir klären dich über deine Rechte auf und erklären dir, wie du deine Flugerstattung ganz einfach beantragen kannst.

Hast du eine Pauschalreise gebucht, wende dich für deine Flugerstattung direkt an deinen Reiseveranstalter!

Flugausfall: Das ist die Rechtslage

Berechtigt für eine Erstattung bist du nur dann, wenn die Airline den Flug von sich aus gecancelt hat. Trittst du hingegen selbst vom Flug zurück, etwa weil du Angst hast, während der Corona-Pandemie zu verreisen, bleibst du leider auf deinen Kosten sitzen. In so einem Fall kann es sich allerdings lohnen, mit der Airline Kontakt aufzunehmen. Viele haben aktuell besonders kulante Umbuchungsregelungen.

Damit dir eine Flugerstattung zusteht, muss nach EU-Fluggastrecht mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Firmensitz der Fluggesellschaft befindet sich in der EU oder einem der folgenden Länder: Schweiz, Norwegen, Island. Das trifft zum Beispiel auf die Lufthansa oder Air France zu.
  • Bei einer Fluggesellschaft, die ihren Firmensitz nicht in der EU hat (zum Beispiel Emirates oder Quatar), muss zumindest der geplante Abflugort innerhalb der EU liegen.

In diesen Fällen greift die Europäische Fluggastrechtverordnung. Konkret bedeutet das, dass du bei gecancelten Flügen das Recht auf eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen hast. Bietet dir deine Airline lediglich einen Gutschein an, musst du das nicht hinnehmen!

Flugerstattung bei Annulierung aufgrund von Corona: So solltest du vorgehen 

Aktuell beobachten Verbraucherschützer, dass Airlines vermehrt versuchen ihre Kunden mit Gutscheinlösungen oder Umbuchungen abzuspeisen. Treffen die oben genannten Bedingungen auf deine Buchung zu, sind die Airlines allerdings dazu verpflichtet, dir eine Flugerstattung zu gewähren, wenn du das wünschst. Dazu solltest du folgendermaßen vorgehen:

  • Sende ein Schreiben an deine Fluggesellschaft, in dem du deutlich machst, dass du auf eine Flugerstattung bestehst und keinen Gutschein akzeptieren wirst. Gib unbedingt alle relevanten persönlichen Daten sowie die zugehörigen Flugdaten für den betreffenden Flug an. Dazu kannst du dich am Musterbrief der Verbraucherzentrale für Flugerstattungen orientieren.
  • Am besten verschickst du den Brief anschließend per Einschreiben an die offizielle Firmenadresse der Fluggesellschaft.
  • Die Frist für eine Flugerstattung aufgrund von Annulierung sieht eigentlich vor, dass du dein Geld innerhalb von sieben Tagen erhalten sollst. Aufgrund vieler Anfragen und einem hohen Kundenaufkommen rechne allerdings damit, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis du den Betrag zurück erstattet bekommen hast.
Wenn du deine Erstattungsanfrage über ein Online-Formular der Fluggesellschaft erledigen willst, mache unbedingt Screenshots, um dein Vorgehen zu dokumentieren. Wir empfehlen dir allerdings den Weg per Einschreiben.

Flugerstattung: Was tun, wenn sich die Airline querstellt? 

Viele Erfahrungsberichte zeigen: Airlines sind wochenlang nicht erreichbar für Fragen zum Stand der Rückerstattung oder reagieren einfach nicht auf die gestellten Zahlungsaufforderungen. Wenn der direkte Weg über die Fluggesellschaft keinen Erfolg hat, kannst du dich zwei Monate nach Antragstellung an eine Schlichtungsstelle wenden. Je nach Airline ist dein Ansprechpartner entweder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (Söp) (zum Beispiel für Flüge mit Condor, Emirates und KLM) oder das Bundesamt für Justiz. Hilft das allerdings auch nicht weiter, musst du wohl oder übel ein Mahnverfahren gegen die Fluggesellschaft einleiten oder einen Anwalt einschalten, der deine Forderungen durchsetzen kann.

Du bist ebenfalls betroffen von einer Flugannulierung und hast eine Erstattung bei der Airline beantragt? Berichte uns gerne in den Kommentaren von deinen Erfahrungen!

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.