Fitnessstudio und Corona-Lockdown: Kenne deine Rechte 

Ärger mit deinem Fitnessstudio nach dem Lockdown der Corona-Pandemie 2020? Du bist nicht allein! Lies hier, wie du dagegen vorgehst.

Unrechtmäßig abgebuchte Beiträge, verweigerte Kündigung, unkooperative Studioleitung – wie die Verbraucherzentrale berichtet, häufen sich die Beschwerden über Fitnessstudiobetreiber. Ein Gerichtsentscheid gab jetzt einem Fitnessstudio-Mitglied Recht, das seine Beiträge zurückforderte. Wie die rechtliche Lage aussieht und wie du deine Rechte durchsetzen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Situation 1: Abgebuchte Mitgliedsbeiträge trotz Lockdown-Schließung der Fitnessstudios

Sowohl im letzten als auch in diesem Jahr mussten Fitnessstudios aufgrund von behördlichen Anordnungen für mehrere Monate ihre Pforten schließen. Fitnessfans reagierten verärgert, als ihnen trotz Lockdown und geschlossenen Studios ihre monatlichen Gebühren abgebucht wurden.

Rechtliche Lage: Fitnessstudio-Beiträge & Corona-Lockdown

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Musstest du trotz geschlossenem Fitnessstudio deine Beiträge bezahlen? Dann haben wir eine gute Nachricht für dich. Sowohl das Amtsgericht Papenburg (Az. 2 S 35/21) als auch das Landesgericht Hamburg (Az. 9 C 95/21) gaben einem Kläger recht, der sein Fitnessstudio zur Rückzahlung seiner Beiträge aufgefordert hatte. Da Studios während ihrer pandemiebedingten Schließung nicht die vertraglich vereinbarte Leistung bieten konnten, sei eine Rückforderung der Beiträge möglich, so die beiden Urteile.

So bekommst du unrechtmäßig abgebuchte Mitgliedsbeiträge zurück:

Zunächst solltest du auf dein Studio zugehen und deinen Anspruch auf Erstattung klarstellen. Laut der Verbraucherzentrale kannst du dich dabei auf die erwähnten Gerichtsurteils berufen. Bringt das nichts, hole dir Hilfe von Rechtsexperten, zum Beispiel von einem Anwalt.

Allerdings ist die rechtliche Lage in dieser Angelegenheit noch nicht endgültig geklärt, da noch kein Grundsatzurteil durchgesetzt wurde. Das bedeutet, dass du deine Anwaltskosten bei einer Niederlage im schlimmsten Fall selbst bezahlen musst, solltest du keine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Legal-Tech-Unternehmen wie RightNow unterstützen dich bei der Rückforderung von Gebühren*. Das Unternehmen fordert in deinem Namen unrechtmäßig abgebuchte Beiträge vom Betreiber zurück. Dazu verkaufst du RightNow deinen Anspruch, den die Firma dann für dich einklagt. Am Ende erhältst du einen Anteil deiner bezahlten Gebühren wieder zurückerstattet.

Situation 2: Gutschein in Höhe des Mitgliedsbeitrags

Anstatt einer Rückzahlung der Monatsbeiträge wollen einige Fitnessstudios ihren Mitgliedern lediglich einen Gutschein in der betreffenden Höhe ausstellen. Doch nicht jeder Fitnessfan ist damit einverstanden.

Rechtliche Lage: Gutscheinausstellung & Beiträge

Rechtlich ist es Fitnessstudios erlaubt, Gutscheine in Höhe der geforderten Rückzahlung auszustellen. Dafür müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss klar werden, dass der Gutschein aufgrund der coronabedingten Schließungen ausgestellt wird. 
  • Löst der Kunde den Gutschein nicht bis zum Ende des laufenden Jahres ein, muss das Studio das Geld anschließend in voller Höhe erstatten.

So gehst du vor, wenn du lieber Geld statt Gutschein haben möchtest:

Überprüfe zunächst, ob die Gutscheinlösung von deinem Fitnessstudio den oben genannten rechtlichen Vorgaben entspricht. Falls nicht, kannst du entweder selbst oder mit rechtlichem Beistand eine sofortige Auszahlung deiner Gebühren verlangen. Bist du nicht dringend auf das Geld angewiesen, warte einfach, bis der Gutschein zum Jahresende ausläuft und verlange anschließend die Rückzahlung.

Situation 3: Vertragslaufzeit um Länge des Lockdowns verlängert

Viele Fitnessstudios pausierten die Mitgliedschaften ihrer Kunden während des Lockdowns, verlängerten die Vertragslaufzeit im Anschluss jedoch um dieselbe Dauer. Einige Fitness-Kunden wollen das nicht hinnehmen und verlangen eine fristgerechte Beendigung ihres Vertrages.

Rechtliche Lage: Vertragsverlängerung Fitnessstudio & Lockdown

Solch eine „einseitige Vertragsverlängerung“ der Fitnessstudios ist laut der Verbraucherzentrale nur rechtens, wenn du dem als Kunde ausdrücklich zustimmst. Oft ist das jedoch nicht der Fall. Zu dieser Angelegenheit gibt es mittlerweile verschiedene Gerichtsurteile. Einige argumentieren, dass Fitnessstudios in Form einer Vertragsanpassung sehr wohl die Zeit der Schließung an die Laufzeit anhängen können – andere widersprechen dem jedoch. Begründet wird dies mit den umfangreichen finanziellen Hilfen, welche die Fitnessstudios zum Ausgleich erhalten haben. Auch hier gibt es leider noch kein endgültiges höchstrichterliches Urteil.

So gehst du vor, wenn deine Vertragslaufzeit ungewollt verlängert wurde:

Zunächst kannst du versuchen, dich privat mit deinem Studio zu einigen und einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss zu finden. Reichst du Beschwerde bei deinem Fitnessstudio ein, kannst du dich zwar auf einige Gerichtsurteile berufen, zum Beispiel aus Papenburg (Az. C 337/20) – eine verbindliche Regelung gibt es hierzu jedoch noch nicht. Solltest du einen Anwalt engagieren und den Prozess verlieren, bleibst du somit unter Umständen auf den Rechtskosten sitzen.

Situation 4: Fristgerechte Kündigung der Fitnessstudio-Mitgliedschaft im Lockdown verweigert

Wie einige Verbraucher berichteten, verweigern manche Fitnessstudios die fristgerechte Kündigung ihrer Mitgliedschaft. Dabei verweisen sie auf den behördlich angeordneten Lockdown, währenddessen das Studio geschlossen bleiben musste.

Rechtliche Lage: fristgerechte Kündigung & Lockdown

Generell gilt, dass die Laufzeit inklusive des verbindlichen Kündigungsdatums in deinem Vertrag festgelegt ist und nicht einfach von einer Partei abgeändert werden darf. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, geben viele Studiobetreiber an, dass ihnen eine Verlängerung der Laufzeit aufgrund der behördlichen Schließungen zustehe und vorherige Kündigungen nicht akzeptiert werden. Die Verbraucherzentrale merkt hier allerdings an, dass solch ein Verfahren nur dann zulässig wäre, wenn das Studio keine anderweitigen Entschädigungen in Form von Soforthilfen oder Kurzarbeitergeld erhalten hätte – was größtenteils nicht auf die Studios zutrifft. Daher müssten Kündigungen zum vorher festgelegten Zeitpunkt akzeptiert werden.

So gehst du vor, wenn dein Fitnessstudio die Kündigung nicht anerkannt hat:

Auch in diesem Fall kann es sich lohnen, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit dem Studiobetreiber zu suchen. Berufe dich ebenfalls auf die im vorherigen Absatz erwähnten Gerichtsurteile. Falls es zu keiner Einigung kommt, suche dir eine professionelle Rechtsberatung, die dir bei der Durchsetzung deiner Rechte weiterhelfen kann. Beachte auch hier, dass ein Erfolg deiner Klage nicht garantiert werden kann.

Allgemein gilt: Die Pandemie hat auch die Fitnessbranche schwer getroffen und viele Betreiber in Existenzschwierigkeiten gebracht. Sollte dir dein Fitnessstudio mit einem Kompromiss entgegenkommen, der dir fair und für dich umsetzbar erscheint, kannst du diesen durchaus akzeptieren.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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