Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio – der Überblick

Wir erklären alles Wichtige, was du zu deinem Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio bei Umzug, Schwangerschaft, Krankheit oder Preiserhöhung wissen musst.


Deinen Fitnessstudiovertrag kannst du in der Regel zwischen einem und drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Doch was tun, wenn du das Angebot des Fitnessstudios wegen Krankheit, einem Umzug oder in der Schwangerschaft nicht mehr nutzen kannst? Oder dir eine Preiserhöhung die Lust aufs Studio vergehen lässt?

Wir geben dir einen Überblick deiner Sonderkündigungsrechte im Fitnessstudio.

Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio bei Preiserhöhung

Wie die Rechtsanwaltskanzlei Hollweck berichtet, darfst du deinen Fitnessvertrag im Fall einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen.

Setze deinem Fitnessstudio vor der Kündigung jedoch eine Frist von ca. drei bis vier Wochen, innerhalb der es die Preiserhöhung zurücknehmen soll. Bitte dabei um eine schriftliche Bestätigung. Nimmt das Studio die Erhöhung nicht zurück, kannst du außerordentlich kündigen.

Rechtlicher Hintergrund: Bei einem Fitnessvertrag handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag. Dieser darf nicht abgeändert werden, ohne dass die andere Seite eine Möglichkeit bekommt, aus dem Vertrag auszusteigen.

Nutze unsere Vorlage für die Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung. Hier sind bereits alle wichtigen Informationen enthalten, du brauchst lediglich dein Fitnessstudio auswählen und deine persönlichen Angaben ergänzen.

Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio bei Umzug

Das Fitnessstudio wegen eines Umzugs zu kündigen ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2016 nicht möglich. Ein Zeitsoldat aus Hannover klagte, nachdem er seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio nicht kündigen konnte, obwohl er berufsbedingt an andere Standorte abkommandiert wurde. Der Zeitsoldat habe, so der Spiegel, einen zweijährigen Vertrag abgeschlossen, der sich drei Monate vor Ende der Laufzeit um ein weiteres Jahr verlängere, sofern nicht gekündigt wurde.

Der BGH urteilte, dass ein beruflicher oder persönlicher Umzug keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht liefert. Weiter wurde begründet, dass bei Langzeitverträgen das Risiko beim Kunden liege. Umzüge aus beruflichen und privaten Gründen seien vom Kunden beeinflussbar.

Wenn du einen Job mit wechselhaften Standorten hast oder ein Umzug in Aussicht steht, lohnt es sich zu überlegen, einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit zu wählen. Auch wenn die monatlichen Kosten etwas höher ausfallen.

Du kannst bei einem Umzug auf die Kulanz deines Fitnessstudios hoffen. Belege und begründe hierfür deinen Umzug und die Tatsache, dass du das Studio aufgrund der großen Entfernung nicht mehr nutzen kannst. In manchen Fällen hat so auch eine außerordentliche Kündigung bei Umzug Erfolg.

Sonderkündigungsrecht bei Schwangerschaft

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In der Schwangerschaft gibt es kein generelles Sonderkündigungsrecht bei Fitnessstudios.

In einem Urteil aus dem Jahr 2012 räumte der BGH jedoch ein mögliches Sonderkündigungsrecht für Schwangere ein: Sollte eine Risikoschwangerschaft vorliegen oder die Schwangerschaft problematisch verlaufen und dir dein Arzt den Fitnesssport verbieten, kannst du außerordentlich kündigen. Füge deiner Sonderkündigung ein ärztliches Attest hinzu. Weigert sich dein Fitnessstudio bei der Kündigung im Falle einer Schwangerschaft, hole dir juristischen Rat ein.

Schaue auch noch einmal in deinen Vertrag bzw. die AGB deines Fitnessstudios: Einige Studios haben ein Sonderkündigungsrecht bei einer Schwangerschaft bereits in ihre AGB eingefügt.

Alternativ kannst du deinen Vertrag während der Schwangerschaft stilllegen lassen. Du musst in dieser Zeit nichts zahlen, kannst das Angebot allerdings auch nicht nutzen. Deine Vertragslaufzeit verlängert sich anschließend um die Dauer der Stilllegung.

Weitere Infos findest du in unserem Beitrag zum Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio bei Schwangerschaft.

Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio bei Krankheit

Eine Kündigung auf Grund einer Krankheit ist als vorzeitige Sonderkündigung gerichtlich vom BGH in einem Grundsatzurteil von 2012 anerkannt. Deine Krankheit muss dich dabei dauerhaft am Besuch des Fitnessstudios hindern. Das Fitnessstudio hat das Recht, die Kündigung auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen zu lassen.

Berücksichtige bei deiner Kündigung im Krankheitsfall folgende Tipps:

  • Beschreibe möglichst ausführlich die Gründe für die Sonderkündigung.
  • Erkläre, inwiefern dich deine Erkrankung an der Fortsetzung des Trainings im Fitnessstudio hindert.
  • Füge deiner Kündigung in jedem Fall ein ärztliches Attest hinzu, das dir eine dauerhafte Erkrankung bestätigt.

In unseren Blogbeiträgen findest du mehr Informationen rund ums Thema Fitnessstudio kündigen bei Krankheit und außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios.

Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio bei Umbau

Ist dein Fitnessstudio aufgrund eines Umbaus nicht benutzbar oder ziehen sich Baumaßnahmen in der Umkleide oder den Duschen unverhältnismäßig lange hin, kannst du ebenfalls außerordentlich kündigen – sofern sich die Geschäftsgrundlage ändert.

Verlegt das Fitnessstudio etwa einen Teil des Studios in ein anderes Stockwerk, wodurch die Nutzung für dich nicht mehr zumutbar wird, kannst du kündigen. Sollte dein Studio von einem Damenstudio in ein Gemischtes umgebaut werden, stehen die Chancen für eine Sonderkündigung ebenfalls gut.

Auch hier gilt: Begründe deine Sonderkündigung gut. Je detaillierter du argumentierst, desto besser liegen deine Chancen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.