Die Kündigung des Fitnessstudios bei Krankheit

Eine Kündigung des Fitnessstudios bei Krankheit ist nicht immer so einfach, wie man es sich als Kunde wünscht. Rechtsanwalt Thomas Hollweck schildert die Rechtslage. 

Einer der häufigsten Kündigungsgründe bei einem Fitnessstudiovertrag stellt die dauerhafte Erkrankung des Kunden dar. Das ist verständlich, denn ist man so sehr erkrankt, dass ein Training im Studio nicht mehr fortgeführt werden kann, würde ein weiteres Festhalten am Vertrag kaum einen Sinn ergeben. Zumal man den Kündigungsgrund „Krankheit“ nicht selbst herbei gewünscht hat, es ist ein unangenehmes Ereignis auf das man gerne verzichten könnte.

Dennoch stellen sich viele Fitnesscenter quer, wenn man ihnen die Kündigung aufgrund von Krankheit erklärt. Warum ist das so? Und wie sollte man vorgehen, damit das eigene Fitnessstudio die Kündigung wegen Erkrankung akzeptiert?

Kündigung des Fitnessstudios bei Krankheit: Was ist zu tun?

Bist du so sehr erkrankt, dass eine weitere sportliche Betätigung unmöglich erscheint, so sollte dich dein erster Weg zum Arzt führen. Von diesem benötigst du ein Attest, das dir die dauerhafte Erkrankung bestätigt. Dieses Attest reichst du zusammen mit deinem Kündigungsschreiben im Fitnessstudio ein. Nutze hierzu ein Einschreiben mit Rückschein, damit die Kündigung nachweislich im Studio ankommt. Alternativ kannst du die Kündigung auch persönlich in deinem Fitnessstudio abgeben und dir den Eingang per Unterschrift und Stempel auf einer Kopie deines Kündigungsschreibens bestätigen lassen.

Ist das passiert, so reagieren die meisten Fitnesscenter auf zwei völlig unterschiedliche Arten: Die einen verhalten sich kundenfreundlich und akzeptieren die Kündigung wegen Krankheit. Diese Studios erkennen, dass ein Training nicht mehr fortgesetzt werden kann, und dass es aufgrund der Schmerzen und Einschränkungen unzumutbar wäre, ihrem Kunden das Training weiterhin zuzumuten. Sie bestätigen die Kündigung und entlassen den Kunden mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag. Im Idealfall wünschen sie eine baldige Genesung und dass sie sich freuen würden, den Kunden in Zukunft wieder in dem Studio begrüßen zu dürfen.
Die andere Hälfte der Fitnessstudios reagiert genau entgegengesetzt und lehnt die Kündigung ab. In kundenfeindlicher Haltung wird verlangt, dass der Kunde weitertrainiert. Schließlich biete das Studio die vielfältigsten Kurse und Geräte an, von denen der Kunde bestimmt das eine oder das andere noch nutzen könne. Diese Studios glauben dem Kunden nicht, dass er wirklich krank sei, sie halten ihn für einen Lügner und verlangen weitere Nachweise, wie er erkrankt ist, seit wann, wie lange die Genesung dauern wird etc.

Besonders unfreundliche Studios gehen sogar so weit, dass sie das Kündigungsschreiben an eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei weiterreichen, welche dann den Kunden mit Mahnschreiben konfrontiert: Trainiert der Kunde nicht weiter, so müsse er mit einem Rechtsstreit vor Gericht rechnen. Solche Fitnesscenter sind lediglich am Geld ihrer Kunden interessiert, es ist ihnen egal, dass der Kunde womöglich nur unter starken Schmerzen das Training fortsetzen kann. Zudem glauben sie weder ihm noch seinem Arzt, sie gehen davon aus dass der Kunde ein Betrüger sei und sich nur vorzeitig aus dem Vertrag schleichen will. Es bleibt für mich unverständlich, wie ein Fitnessstudio seine Kunden auf diese Weise behandeln kann.

Mein Fitnessstudio weigert sich: Und jetzt?

Nun stellt sich die Frage, wie du vorgehen musst, damit du bei dauerhafter Erkrankung ohne Probleme aus dem Fitnessvertrag herauskommst. Zunächst musst du wissen, dass eine Kündigung wegen Krankheit als vorzeitige Sonderkündigung gerichtlich anerkannt ist. Der BGH teilt zu diesem Punkt in seinem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10) mit, dass eine dauerhafte Erkrankung einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt. Das heißt, in rechtlicher Hinsicht darf dein Studio keine Einwendungen gegen diesen Kündigungsgrund erheben. Es hat aber das Recht, die Kündigung auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen zu lassen.

Konkret bedeutet das, dass das Studio eine gerichtliche Überprüfung der Sonderkündigung vornehmen darf. Glaubt dein Studio dir nicht, und auch nicht deinem Arzt, hält es das Attest möglicherweise für eine Fälschung und den Arzt für einen Lügner, so wird es eine gerichtliche Überprüfung der Kündigung anpeilen.

Kündigung des Fitnessstudios bei Krankheit: Rechtsstreit vermeiden

Um einen solchen Rechtsstreit von Anfang an zu vermeiden, empfehle ich dir, wie folgt vorzugehen: Bitte deinen Arzt zunächst darum, ein möglichst ausführliches Attest auszustellen. Das ärztliche Attest sollte den genauen Namen der Krankheit benennen, deren ungefähres Entstehungsdatum und die voraussichtliche Behandlungsdauer. Wichtig ist hierbei, dass mit einer Genesung nicht innerhalb der noch laufenden Vertragslaufzeit zu rechnen ist, die Krankheit muss also über die Vertragsdauer hinausreichen. Zudem sollte dein Arzt nach Möglichkeit ein etwas ausführlicheres Attest ausstellen, das den Grund benennt, warum du nicht mehr im Fitnessstudio trainieren kannst. Im Idealfall beschreibt dein Arzt, warum du weder an den Geräten trainieren, noch an den Kursen teilnehmen darfst.
Zusammen mit diesem Attest reichst du ein Kündigungsschreiben ein, das die im Attest getroffenen Aussagen noch einmal aus deiner persönlichen Sicht heraus schildert. Beschreibe genau, seit wann die Krankheit aufgetreten ist, welche Schmerzen und Einschränkungen du durch diese erleidest, und wie sich diese Schmerzen durch das weitere Training im Fitnesscenter verstärken würden. Es muss aus deiner Schilderung eindeutig hervorgehen, dass du auf keinen Fall weiter trainieren kannst. Bitte benenne nach Möglichkeit auch Personen aus deinem Familien- und Freundeskreis mit Namen und Anschrift, die deine Erkrankung und deren Auswirkungen bestätigen und bezeugen können.

 

Mit einem solchen Kündigungsschreiben und dem ärztlichen Attest gehst du den sichersten Weg, um deine Kündigung erfolgreich durchzusetzen. Nach Erhalt einer solchen ausführlichen Kündigung kann weder ein Fitnessstudio noch ein von diesem beauftragter Rechtsanwalt Einwendungen gegen deine Erkrankung vorbringen. Du wirst aus dem Fitnessvertrag entlassen und müssen keine weiteren Beiträge an das Fitnessstudio entrichten.

Solltest du Fragen zur Kündigung im Fitnessstudio haben, so kannst du gerne auch den ausführlichen Online-Ratgeber der Kanzlei Hollweck lesen.

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Über den Autor
Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Rechtsanwalt Thomas Hollweck lebt und arbeitet in Berlin. Seine Kanzlei hat den Schwerpunkt auf das Verbraucherrecht gelegt. Das Ziel der Kanzlei Hollweck liegt darin, eine Schnittstelle zwischen Verbraucher und Unternehmen zu bilden, so dass ein Rechtsstreit schnell und gütlich zum Vorteil des Kunden gelöst werden kann.

Website: http://www.kanzlei-hollweck.de